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Das PTV4-Upgrade für den Konnektor des Herstellers secunet, der ja im DGN TI Ausstattungspaket enthalten ist, hat die Zulassung der gematik erhalten. Dieses Upgrade ist notwendig, damit Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) lesen und befüllen können. Bestellt wird es direkt beim Anbieter des Praxisverwaltungssystems.

DGN TI Konnektor

Bestellbestätigung aufbewahren

Der Konnektor von secunet ist das erste der insgesamt drei TI-Zugangsgeräte am Markt, das grünes Licht für das PTV4-Upgrade erhalten hat. "Damit nimmt die Einführung ePA in Deutschland weiter Fahrt auf, denn der secunet-Konnektor hat den größten Marktanteil der drei Konnektorhersteller", heißt es in einer Mitteilung der gematik. In Praxen und Krankenhäusern, die mit dem secunet-Konnektor an die TI angebunden sind, könnten nun Updates für den Konnektor und die Praxisverwaltungssysteme bzw. Krankenhausinformationssysteme der verschiedenen Softwareanbieter installiert werden. Dazu zählen auch die Nutzer des DGN TI Pakets.

Ab 1. Juli 2021 sollten Praxen eigentlich technisch bereit sein,  die ePA lesen und befüllen zu können. Um eine drohende Honorarkürzung zu vermeiden, sollte das Konnektor-Upgrade bis spätestens Ende Juni bestellt werden. DGN TI Kunden, die bislang noch nicht bestellt haben, wenden sich hierzu bitte an ihren jeweiligen PVS-Anbieter. Wichtig ist, die Bestellbestätigung unbedingt aufzubewahren, da sie als Nachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gilt.

Bestellung direkt im PVS

Die Bestellung des PTV4-Upgrades wird bei den DGN-Partnerunternehmen unterschiedlich gehandhabt: Während zum Beispiel abasoft auf der Homepage ein Bestellformular bereitstellt, erfolgt bei der S3 Praxiscomputer GmbH die Bestellung direkt im Praxisverwaltungssystem.

Nutzer von MEDICAL OFFICE können die PTV4-Lizenz einfach und komfortabel direkt im eigenen Datenpflegesystem ordern. "Hierbei wird automatisch geprüft, ob bereits eine PTV3-Lizenz vorliegt", so der Softwarehersteller INDAMED. "Falls nicht, wird diese automatisch mitbestellt, da sie Voraussetzung für die PTV4-Lizenz ist."

Bei InterData haben die Anwender - wie vom Gesetzgeber gewünscht - pünktlich ein Angebot für die ePA erhalten und sind bereits mit den erforderlichen Komponenten ausgestattet worden. "Papierlos und ohne komplexe Bestellvorgänge konnten die ePA-Upgrades direkt aus der Arztsoftware bestellt und installiert werden", berichtet Geschäftsführer Dirk Fellenberg. "Dazu wurde ein ausgeklügelter Installationsassistent entwickelt, der fortlaufend die notwendigen Schritte der Praxis begleitet." Viele Anwender hätten so bereits mit der letzten Abrechnung die eigene Praxis "ePA-ready" gemeldet. Mangelware seien allerdings noch Patienten, die über eine ePA verfügen und diese befüllen lassen möchten.

Startklar mit dem eHBA

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um startklar für die elektronische Patientenakte (ePA) zu sein, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ist zum Beispiel beim DGN-Partnerunternehmen medisign erhältlich. Für Psychotherapeut*innen ist medisign bis dato der einzige zugelassene Anbieter.

Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit gibt es unter www.ehba.de.

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Anwender der Praxisverwaltungssysteme von S3 und InterData können digitale Impfnachweise für ihre Patientinnen und Patienten direkt in ihrer gewohnten PVS-Umgebung ausstellen. Das DGN und seine Partnerunternehmen haben diese neue Funktionalität in kürzester Zeit fertiggestellt und bereits umfassend getestet. Ausgerollt wird sie automatisch und kostenlos per Online-Update. 

Digitaler Impfnachweis

Umsetzung in kürzester Zeit

Erst Mitte Mai hatte das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt "Erstellung eines Zertifikatmoduls für Primärsysteme zur Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten" ausgeschrieben. Obwohl das Verfahren erst am kommenden Montag endet, haben etliche PVS-Hersteller, so auch die DGN-Tochterunternehmen InterData Praxiscomputer GmbH und S3 Praxiscomputer GmbH, ihre Schnittstellen bereits programmiert.

"Aus unserer Sicht ist es eine wirklich beachtliche Leistung der Softwarehäuser, in einer so kurzen Frist mit einer sicheren Lösung am Start zu sein – einer Lösung, die in punkto Sicherheit über die manuelle Eingabe in Apotheken oder im Web weit hinausgeht", betont InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg. "Wir sind der Meinung: Wenn derjenige, der die Patienten geimpft hat, auch die Zertifikate ausstellt, gibt es wenig Spielraum für Fälschungen und Manipulationen."

Kostenloses PVS-Update

Der Start des Servers für den Zertifikatsservice, den ein Konsortium um die Firmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bereitstellt, war für den gestrigen Tag angekündigt. Wie die Ärzte Zeitung heute berichtet, werden die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen und damit die Arztpraxen allerdings erst nach und nach an den Server angebunden.

Sobald die zentrale Technik produktiv zur Verfügung steht, werden InterData und S3 die Impfnachweis-Funktionalität mit einem automatischen und kostenlosen Online-Update an all ihre Anwender ausliefern.

Einfache und schnelle Befüllung im PVS

Da der Zertifikatsservice direkt ins PVS integriert wird, lassen sich die digitalen Nachweise künftig schnell, einfach und direkt in der gewohnten Arbeitsumgebung befüllen. "Besonders praktisch ist es, wenn die Patienten in der eigenen Praxis geimpft wurden", erläutert Armin Flender, der sowohl bei S3 als auch beim DGN die Geschäfte führt. "Alle notwendigen Daten sind bereits ja vorhanden, so dass die Praxis den digitalen Impfnachweis komplett ohne manuelle Eingaben erstellen kann."

Im Gegensatz zu webbasierten Lösungen ist kein spezielles Login oder das Aufrufen einer Webseite notwendig. "Alles geschieht direkt im PVS: Das Zertifikat steht nach wenigen Sekunden in der Akte der Patientin oder des Patienten oder wird als QR-Code angezeigt", erklärt Fellenberg. Die Arztpraxis wird durch den Konnektor und den Praxisausweis (SMC-B) für diese Funktion berechtigt.

Smartphone-App zeigt Nachweis

Die im PVS erzeugten digitalen Impfnachweise lassen sich dann wahlweise in der CovPass-App oder Corona-Warn-App anzeigen. Diese Apps, in denen zudem Test- und Genesenen-Nachweise dokumentiert werden können, stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei für ihre Smartphones zur Verfügung.

So sieht dies zum Beispiel in der Corona-Warn-App aus (abgebildet sind Testzertifikate aus der Testumgebung):

Covid-19-Impfung_Pixabay_Alexandra Koch
Covid-19-Impfung_Pixabay_Alexandra Koch

PVS-Funktionalitäten für die Corona-Krise

Bereits in den vergangenen Monaten haben S3 und InterData ihre Anwender während der Corona-Krise mit diversen Softwarekomponenten unterstützt: bei den RKI-Meldungen sowie bei der Abrechnungsverwaltung und Dokumentation der Covid-19-Impfungen. Diese Services wurden kostenfrei für die Anwender umgesetzt, um sie bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen.

Zudem ist der Online-Terminkalender DocVisit, der über die DGN GUSbox angeboten wird, auf die besonderen Anforderungen der Covid-19-Impftermine zugeschnitten.

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Das DGN und seine Partnerunternehmen, die PVS-Hersteller S3 Praxiscomputer GmbH und InterData Praxiscomputer GmbH, entwickeln derzeit eine Lösung, mit der Praxen bequem und einfach direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem den digitalen Impfnachweis für ihre Patienten befüllen können. Diese neue PVS-Funktionalität soll in Kürze per automatischem Online-Update bereitgestellt werden.

Covid-19-Impfung_Pixabay_Alexandra Koch

Zum Hintergrund: Ab dem Sommer und damit pünktlich zur Hauptreisezeit sollen Bürger, die gegen Covid-19 geimpft sind, ihren Impfschutz digital auf ihrem Smartphone nachweisen können. In der so genannten CoVPass-App, die derzeit im Auftrag der Bundesregierung entwickelt und später kostenfrei bereitgestellt wird, lassen sich zudem Test- und Genesenen-Nachweise dokumentieren. Alternativ ist die Corona-Warn-App nutzbar.

Die (nachträgliche) Ausstellung des digitalen Impfnachweises soll möglichst unbürokratisch ablaufen. Bereits Geimpfte erhalten einen QR-Code mit einem Impfzertifikat, der in die CoVPass-App oder der Corona-Warn-App eingelesen und dort gespeichert wird. Dieses Zertifikat soll in der Arztpraxis, in der die Impfung stattfindet oder stattfand, bzw. im zuständigen Impfzentrum generiert werden.

Befüllung direkt aus dem PVS

Gemeinsam mit dem Mutterunternehmen DGN arbeiten die PVS-Hersteller S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und InterData Praxiscomputer GmbH (InterARZT) derzeit mit Hochdruck an einer Lösung, die es den angebundenen Praxen möglichst einfach macht, den digitalen Impfnachweis für ihre Patienten auszustellen. "Viele unserer PVS-Kunden sind durch die Impfkampagne stark belastet und impfen bis zu 200 Patienten am Tag", berichtet InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg. "Umso wichtiger ist es, dass das Ausstellen der digitalen Nachweise schnell und praktikabel direkt aus der gewohnten PVS-Umgebung heraus funktioniert."

Um ihre Kunden sehr zeitnah mit der erforderlichen Technik ausstatten zu können, haben die beiden Softwareunternehmen bereits eine Umsetzungsstrategie festgelegt sowie Zugänge zu entsprechenden Testservern beantragt und erhalten. "Dieses Projekt läuft jetzt noch on top zu all den anderen bevorstehenden Anwendungen, an denen wir gerade arbeiten: das eRezept und die elektronische Patientenakte sowie die eigentlich nicht zeitkritische Wechselschnittstelle der KBV", erklärt Armin Flender, der sowohl bei S3 als auch beim DGN die Geschäfte führt.

Kostenloses Sonder-Update

Technische Grundlage für den digitalen Impfnachweis ist ein Zertifikatsservice, den ein Konsortium um die Firmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bereitstellen wird. PVS-Hersteller wie S3 und InterData können diesen Zertifikatsservice dann in ihre Systeme integrieren, so dass sich die digitalen Nachweise künftig direkt im PVS befüllen lassen. "Sobald die zentrale Technik produktiv zur Verfügung steht, werden wir die Impfnachweis-Funktionalitäten mit einem kostenlosen Sonder-Update an unsere Praxen ausliefern" kündigt Fellenberg an.

Bereits in den vergangenen Monaten haben die Systeme S3 und InterARZT ihre Anwender mit diversen Softwarekomponenten unterstützt: bei den RKI-Meldungen sowie bei der Abrechnungsverwaltung und Dokumentation der Corona-Impfungen. "Diese Services haben wir kostenfrei für unsere Anwender umgesetzt, um sie bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen", sagt Flender. Zudem ist der Online-Terminkalender DocVisit, der über die DGN GUSbox angeboten wird, nun auf die besonderen Anforderungen der Covid-19-Impftermine zugeschnitten.

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Das DGN und seine TI-Partnerunternehmen haben den Feldtest zu DGN KIM erfolgreich abgeschlossen. In den vergangenen Wochen hatten 50 Praxen den Austausch elektronisch signierter Nachrichten und Arztbriefe über den E-Mail-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) ausgiebig erprobt. Damit kann nun zum 1. Juni der bundesweite Rollout an die rund 12.000 Nutzer des DGN TI Pakets starten.

DGN KIM E-Mail-Dienst

Ab dem 3. Quartal dieses Jahres benötigen Praxen den E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Viele weitere TI-Fachanwendungen erfordern künftig KIM. So sollen beispielsweise Befunde, Heil- und Kostenpläne, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder darüber ausgetauscht werden – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Zudem wird KIM das einzige zulässige Verfahren für Praxen sein, um für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe eine Vergütung zu erhalten.

Feldtest mit 50 Praxen und vier PVS

Am Feldtest für DGN KIM hatten 50 Praxen teilgenommen, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) von vier verschiedenen Herstellern einsetzen:

In einer Testumgebung hatten sie erprobt, wie der elektronische und medienbruchfreie Informationsaustausch im Praxisalltag funktioniert. Nach erfolgreichem Abschluss kann der Vertrauensdiensteanbieter DGN nun beginnen, seine rund 12.000 TI-Kunden mit DGN KIM auszustatten.

Rollout an Nutzer des DGN TI Pakets

Ab Anfang Juni geht es los. Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über die verschiedenen DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) an. Zielgruppe sind die Nutzer des DGN TI-Ausstattungspakets. Die Softwarehäuser sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Systemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem erhalten Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support. Erster Ansprechpartner für Interessenten ist daher der jeweilige Softwareanbieter bzw. der Dienstleister vor Ort (DVO).

Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind die KIM-Dienste aller Anbieter mit allen Praxisverwaltungsystemen (PVS) nutzbar. Allerdings lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente nur dann in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden, wenn der Fachdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist.

Wunschadresse reservieren

Bereits seit einigen Monaten haben Nutzer des DGN TI Pakets die Möglichkeit, sich auf www.dgn.de/kim vorzuregistrieren und ihre Wunsch-E-Mail-Adresse zu reservieren.

Der KIM-Fachdienst wird beim DGN 6,55 Euro pro Monat kosten. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 84,03 Euro (zzgl. MwSt.).

Diese Kosten werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).

eHBA - ein Muss für eAU, eArztbrief & Co.

Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dazu, Dokumente rechtsverbindlich digital zu unterzeichnen. Beim eArztbrief und künftig bei der eAU ist die qualifizierte eSignatur (qSig) verpflichtend.

Berufsgruppenspezifische Ausweise für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bietet das DGN-Partnerunternehmen medisign an. Das medisign Informations- und Bestellportal ist erreichbar unter: www.ehba.de >

medisign eHBA
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Nach knapp zweieinhalb Jahren hat Fabian Behnert seine Ausbildung zum "Fachinformatiker für Systemintegration" erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns, dass der erste Auszubildende des DGN dem Unternehmen erhalten bleibt und weiterhin unser Technik-Team tatkräftig unterstützt.

Fabian Behnert

Während seiner Ausbildung durchlief Fabian verschiedene Abteilungen beim DGN - von der Netzwerkadministration über das Kundencenter bis hin zur Softwareentwicklung. Zu den Themen in der Berufsschule zählten u. a. der Aufbau von IT-Netzen und -Strukturen, die Hardware-Verkabelung und Programmierung.

Für seine Abschlussarbeit konzipierte er einen "Prototypen zur Bereitstellung von unternehmensweitem WLAN auf Basis IEEE 802.1X mit abgestuftem Rechtesystem". Dieser Prototyp soll künftig beim DGN zum Einsatz kommen. "Das System befindet sich gerade in der Umsetzung", berichtet Fabian.

Festanstellung im Technik-Team

Betreut wurde Fabian in seiner Ausbildung von Systementwickler Oliver Eickenberg, der eigens dafür bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht hatte. "Die reguläre Ausbildungszeit von drei Jahren konnte Fabian auf zwei Jahre und drei Monate verkürzen", berichtet Oliver Eickenberg. "Wir gratulieren ihm ganz herzlich zu seinen tollen Leistungen - sowohl in seinen Einsatzbereichen hier vor Ort als auch unter den erschwerten Corona-Bedingungen in der Berufsschule."

Nach seinem erfolgreichen Abschluss erhält Fabian nun eine Festanstellung beim DGN. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen die Windows-Administration, das Management der Bürotechnik sowie die technische Bereitschaft. Die Kollegen vom DGN wünschen ihm für seine weitere berufliche Laufbahn alles Gute!

Weitere Azubis gesucht

Nach der geglückten Premiere plant das DGN, noch in diesem Jahr weitere Auszubildende einzustellen. Neben einem bzw. einer Fachinformatiker/in für Systemintegration soll auch ein Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau beim Düsseldorfer eHealth-Spezialisten ins Berufsleben starten. "Wir setzen nun ganz bewusst auf eigenen Nachwuchs und damit auf die Ausbildung von Fachkräften im eigenen Haus", betont DGN-Geschäftsführer Armin Flender.

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Bei seinem Jahreskongress zwischen Weihnachten und Neujahr berichtete der Chaos Computer Club von „Betriebsunsicherheiten in der Gesundheits-IT“. Dabei wurde u. a. auch die DGN GUSbox thematisiert. Die festgestellten Sicherheitslücken basieren allerdings nicht auf dem Kommunikationsrouter selbst, sondern auf Konfigurationsfehlern bei den Internet-Zugangsgeräten in den betroffenen Praxen.

DGN GUSbox

Die Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben gemeinsam mit einem IT-Sicherheitsexperten der Fachhochschule Münster das vernetzte Gesundheitswesen überprüft und eine Reihe von Schwachstellen aufgedeckt. Im Fokus standen dabei ein europaweit genutztes Portal für die Online-Terminvergabe, das in der hausärztlichen Versorgung eingesetzte System der elektronischen Arztvernetzung (eAV) sowie Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI). Im Rahmen der Sicherheitstests wurden auch zehn DGN GUSboxen identifiziert, die offen im Internet standen.

DGN GUSbox unzulässig angeschlossen

„Dank der Hinweise des CCC haben wir schnell festgestellt, dass die betroffenen Praxen einen Internetrouter mit unzulässiger Portweiterleitung (Internet) ins interne Netz im Einsatz hatten und die DGN GUSbox unzulässig über die LAN-Schnittstelle angeschlossen war“, berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. Somit sei ein Zugriff von außen sowie aus dem internen Netz möglich gewesen. Korrekt nach Benutzerhandbuch und datenschutzkonform sei jedoch der Anschluss der GUSbox über die physikalisch getrennte WAN-Schnittstelle, denn diese ließe keinerlei Zugriff zu.

„In allen Fällen haben die betroffenen Arztpraxen mehrfach gegen auch heute schon bestehende Vorgaben verstoßen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen“, betont Flender, der als Vergleich ein offenes Auto mit einem auf dem Sitz liegenden Autoschlüssel heranzieht. „Arztpraxen sind verpflichtet, beim Internetzugang in der Praxis keinen unbefugten Zugriff auf das interne Arztnetzwerk zuzulassen. Hier wäre nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer der Einsatz einer Firewall notwendig gewesen.“

IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen

Zum Hintergrund: Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz sollten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eigentlich bis Ende Juni 2020 eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen entwickeln, in der die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt sind. Wegen der Corona-Pandemie sowie Unstimmigkeiten in puncto Finanzierung wurde der ursprüngliche Entwurf jedoch noch nicht verabschiedet. Die oben beschriebene Anbindung von Praxen ans Internet würde gegen die Vorgaben der neuen Richtlinie verstoßen.

„Unsere Erfahrung hat leider gezeigt, dass immer wieder nachträglich Internet-Zugangsgeräte falsch konfiguriert werden“, so Flender. Das DGN appelliert an seine Kunden, den Internetzugang in den Praxen sicher und datenschutzkonform einzurichten – bei Bedarf mit Hilfe externer IT-Dienstleister.

DGN ergreift Präventionsmaßnahmen

Im Sinne der Prävention hat das DGN jedoch auch selbst unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um fahrlässig angeschlossene Geräte sofort zu erkennen. „Ab sofort scannen wir analog der gematik die uns bekannten Remote-IP-Adressen täglich auf Sicherheitslücken durch offene Ports des eingesetzten Internetrouters und informieren bei Bedarf direkt die Praxis.“ Sensible Daten in der Management-Oberfläche der DGN GUSbox werden nun zusätzlich mit Passwort abgesichert.

„Zudem werden wir ab dem ersten Quartal 2021 mit Hilfe von Firewall-Regeln alle Zugriffe auf die DGN GUSbox Dienste aus nicht bekannten öffentlichen Netzen verhindern sowie die Zugriffe absichern“, kündigt Flender an. Der Rollout der neuen Firewall-Regeln erfolgt automatisch über die täglichen Firmware-Updates und ist bereits angelaufen.*

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CHERRY eHealth Terminal ST-1506

Das DGN ergänzt sein Ausstattungspaket für die Telematikinfrastruktur (TI) um ein weiteres Kartenlesegerät. Mit dem "CHERRY eHealth Terminal ST-1506" steht Kunden künftig auch eine Touchscreen-Lösung zur Auswahl. Das neue Kartenterminal befindet sich derzeit noch im gematik-Zulassungsverfahren und wird voraussichtlich ab Januar 2021 erhältlich sein.

Das CHERRY eHealth Terminal ST-1506 ist nach Hersteller-Angaben eine moderne und leicht desinfizierbare Lösung für Arbeitsplätze in Praxen, Kliniken und Apotheken. Das Lesegerät ist für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur und die Nutzung der TI-Fachanwendungen konzipiert, denn es verfügt über vier Kartenslots für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), den Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) sowie für die gerätespezifische Karte gSMC-KT. Darüber hinaus unterstützt das Terminal durch eine NFC-Schnittstelle das Einlesen kontaktloser eGK und eHBA - und kombiniert somit die kontaktbehaftete und zukünftige kontaktlose Bedienung.

Produkteigenschaften & Funktionen

  • Das hochauflösende Farbdisplay ermöglicht optimale Lesbarkeit und intuitive Bedienung.
  • Die Glasoberfläche erleichtert die Desinfizierung.
  • Das Patienten-PIN-Pad (PP-1516) lässt sich einfach via USB anschließen.
  • Das Terminal kann ohne Netzteil via Power-Over-Ethernet betrieben werden.
  • Der Anschluss des Terminals ist sowohl via LAN als auch USB möglich.
CHERRY eHealth Terminal ST-1506 - Vorteile

Hinweis: Wird USB als Anschlussart gewählt, ist auch ein kabelloser Betrieb im W-LAN möglich (Verwendung der Netzwerkanbindung des PCs/Laptops/Thin-Clients).

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Vor einigen Wochen hat die Deutsche Post ihr POSTIDENT-Verfahren auf die ausschließlich digitale Übermittlung der Ident-Unterlagen umgestellt. Dadurch ergeben sich Änderungen beim Antragsprozess der DGN Signaturkarte, der ja eine persönliche Identifikation voraussetzt: Antragsteller müssen von nun an selbst für den Versand der Antragsunterlagen ans DGN Trustcenter sorgen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Im Rahmen der Signaturkarten-Beantragung ist das DGN gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellern eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Als verlässliches Verfahren hat sich dabei das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG herauskristallisiert. Dazu weisen sich die Antragsteller unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus.

Nach Abschluss des Identifikationsprozesses wurden die Antragsunterlagen bislang durch die Postfiliale ans DGN Trustcenter verschickt. Dies ist nun nicht mehr der Fall: Antragsteller müssen ihre Unterlagen jetzt selbst ans DGN versenden.

Postversand ans DGN Trustcenter

Nachdem die Antragsteller den Online-Antrag für die DGN Signaturkarte erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung ans DGN Trustcenter:

Deutsches Gesundheitsnetz GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf

Wer das POSTIDENT-Verfahren zur Identifizierung gewählt hat, nutzt idealerweise beim Gang zur Postfiliale direkt auch die Gelegenheit, die Antragsunterlagen zu versenden. Praktisch wäre in diesem Fall, den adressierten Umschlag bereits dabei zu haben. Briefumschläge sind jedoch auch vor Ort im Shop der Deutschen Post erhältlich.

So läuft das POSTIDENT-Verfahren ab

Für die Identifzierung in der Postfiliale benötigen Antragsteller:

  • den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben
  • das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

Post-Mitarbeiter identifizieren die Antragsteller kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans DGN Trustcenter. Daraufhin prüft DGN den Antrag und startet die Produktion der Signaturkarte.

2-Wochen-Frist beachten

Den Weg zur nächstgelegenen Postfiliale sollten Antragsteller möglichst zügig antreten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach Signaturkarten-Antragstellung erfolgen. Sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Daher empfiehlt DGN den Antragstellern, das Gültigkeitsdatum auf dem POSTIDENT-Coupon zu beachten.

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"Ja" zur DGN Signaturkarte: Auch im Standesamt kommen die qualifizierten Signaturkarten aus dem DGN Trustcenter zunehmend zum Einsatz. Die Standesbeamten versehen damit zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Die Personenstandsregister der Standesämter werden mehr und mehr auf elektronische Register umgestellt. Die Beurkundungen lassen sich somit papierlos und damit kostensparend erstellen, archivieren und ggfls. portofrei auf elektronischem Wege an andere Behörden übermitteln. Für Rechtsgültigkeit sorgt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Technische Ausstattung

Als Standardsoftware kommt das Fachverfahren AutiSta (Abkürzung für "Automation im Standesamt") zum Einsatz, das der Verlag für Standesamtswesen erstmals 1982 auf den Markt brachte. Nach Herstellerangaben bietet es den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die standesamtlichen Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz auszuführen.

Für das elektronische Personenstandsregister benötigt jeder Arbeitsplatz im Standesamt, an dem elektronisch verfügt werden soll, eine sichere Signaturerstellungseinheit, die folgende Komponenten umfasst:

  • Signaturkarte mit einem Zertifikat für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur
  • Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 (d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe)
  • Signatursoftware zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur

Zwei Ausprägungen der DGN Signaturkarte

Der Verlag für Standesamtswesen rät Standesbeamt:innen, die eine neue Signaturkarte oder einen Nachfolger für eine ablaufende Karte benötigen, diese beim DGN zu bestellen. Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

Quellen & weitere Informationen

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Voraussichtlich ab Mitte 2021 sind Vertragsärzte und -zahnärzte nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Für die eAU benötigen Praxen den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen". Als Anbieter wird das DGN seine TI-Kunden ab dem kommenden Jahr mit KIM ausstatten.

DGN KIM E-Mail-Dienst

eAU wird mit KIM versendet

Vertrauliche Nachrichten und sensible medizinische Dokumente tauschen TI-Teilnehmer künftig mit KIM aus – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Zu den ersten Anwendungen, für die der neue Kommunikationsdienst benötigt wird, zählen der Austausch elektronischer Arztbriefe und das Übermitteln elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU). Künftig sollen zudem Heil- und Kostenpläne, Formulare, Befunde und Röntgenbilder sowie Abrechnungen ausschließlich über KIM versendet werden.

Zur eAU sind voraussichtlich ab Mitte 2021 alle Vertragsärzte und -zahnärzte verpflichtet. Ursprünglich sollte die eAU bereits zum 1. Januar 2021 verpflichtend werden, doch da nicht alle Praxen bis zum Jahresende über die nötige technische Ausstattung verfügen, wird derzeit eine Übergangsfrist verhandelt.

Welche technische Ausstattung brauchen Praxen?

Um für KIM und die verpflichtende Anwendung eAU gerüstet zu sein, benötigen Praxen eine Reihe von technischen Komponenten. Hier ein Überblick für die DGN TI Kunden:

  • Anschluss an die TI (DGN TI Ausstattungspaket)
  • eHealth-Update für den DGN TI Konnektor
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), z. B. vom DGN-Tochterunternehmen medisign
  • die Anwendung KIM, die über zugelassene Anbieter bereitgestellt wird (das DGN befindet sich aktuell im Zulassungsverfahren)

Das Konnektor-Update soll in Zusammenarbeit mit den DGN Partnerfirmen noch in diesem Jahr – weitgehend automatisch – auf den Konnektoren der DGN TI Kunden installiert werden.

Kann ich mir eine KIM-E-Mail-Adresse aussuchen?

Beim DGN können sich Interessenten bereits jetzt vorregistrieren und ihre E-Mail-Adresse für KIM reservieren. Um die Verfügbarkeit zu prüfen, geben Sie bitte auf der folgenden Website Ihre Wunschadresse sowie Ihre DGN TI-Kundennummer ein:

www.dgn.de/kim

Können DGN TI Kunden jeden KIM-Anbieter wählen?

Gemäß gematik-Spezifikation sind grundsätzlich die KIM-Dienste aller Anbieter mit allen Praxisverwaltungsystemen (PVS) nutzbar. Bei der Wahl des Anbieters sollten Praxen jedoch Folgendes berücksichtigen: Nur wenn der Fachdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist, lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden.

DGN Partnerunternehmen wie InterData GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE) sorgen dafür, dass DGN KIM in den jeweiligen Systemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem bieten sie ihren Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support an.

Im Laufe dieses Monats erhalten Nutzer des DGN TI Pakets die Möglichkeit, ihre Wunsch-E-Mail-Adresse für KIM zu reservieren und den Dienst vorzubestellen. Die DGN Parterunternehmen werden ihre Kunden dazu gesondert informieren.

Was kostet DGN KIM?

Der KIM-Fachdienst wird beim DGN 6,55 Euro pro Monat kosten. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 84,03 Euro (jew. zzgl. MwSt.).

Diese Kosten werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).

Wie werden die Kosten für KIM erstattet?

Die Kostenerstattungen sind in der Finanzierungsvereinbarung geregelt, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat. Hier eine Übersicht (Angaben ohne Gewähr):

  • Für das Konnektor-Update, das die für KIM notwendige qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhaltet, erhalten Arztpraxen einmalig eine Pauschale von 530 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für die PVS-Updates für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement. Zahnarztpraxen erhalten für das eHealth-Update des VSDM-Konnektors 380 Euro.
  • Praxen erhalten zudem einmalig 100 Euro, um den KIM-Fachdienst einzurichten. Sie müssen nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind.
  • Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis.
  • Die Betriebskosten für den eHBA (s. u.) werden wie folgt refinanziert: Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte; Zahnärzte: 233 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte.

Ein Muss für eAU & Co.: der eHBA

Zwar nicht für KIM selbst, aber für die erforderliche rechtsverbindliche eSignatur der Dokumente (z. B. eAU) vor dem Versand benötigen Praxen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Berufsgruppenspezifische Ausweise für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bietet das DGN-Tochterunternehmen medisign an.

Das medisign Informations- und Bestellportal ist erreichbar unter: www.ehba.de

medisign eHBA

Hinweis: Derzeit kann der medisign eHBA noch nicht in allen Kammerregionen beantragt werden. Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll es laut medisign-Beitrag "eHBA G2: medisign fast überall als Anbieter gelistet" jedoch bald geben.

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