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DGN Signaturkarten: POSTIDENT-Verfahren jetzt digital

Vor einigen Wochen hat die Deutsche Post ihr POSTIDENT-Verfahren auf die ausschließlich digitale Übermittlung der Ident-Unterlagen umgestellt. Dadurch ergeben sich Änderungen beim Antragsprozess der DGN Signaturkarte, der ja eine persönliche Identifikation voraussetzt: Antragsteller müssen von nun an selbst für den Versand der Antragsunterlagen ans DGN Trustcenter sorgen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Im Rahmen der Signaturkarten-Beantragung ist das DGN gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellern eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Als verlässliches Verfahren hat sich dabei das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG herauskristallisiert. Dazu weisen sich die Antragsteller unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus.

Nach Abschluss des Identifikationsprozesses wurden die Antragsunterlagen bislang durch die Postfiliale ans DGN Trustcenter verschickt. Dies ist nun nicht mehr der Fall: Antragsteller müssen ihre Unterlagen jetzt selbst ans DGN versenden.

Postversand ans DGN Trustcenter

Nachdem die Antragsteller den Online-Antrag für die DGN Signaturkarte erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung ans DGN Trustcenter:

Deutsches Gesundheitsnetz GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf

Wer das POSTIDENT-Verfahren zur Identifizierung gewählt hat, nutzt idealerweise beim Gang zur Postfiliale direkt auch die Gelegenheit, die Antragsunterlagen zu versenden. Praktisch wäre in diesem Fall, den adressierten Umschlag bereits dabei zu haben. Briefumschläge sind jedoch auch vor Ort im Shop der Deutschen Post erhältlich.

So läuft das POSTIDENT-Verfahren ab

Für die Identifzierung in der Postfiliale benötigen Antragsteller:

  • den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben
  • das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

Post-Mitarbeiter identifizieren die Antragsteller kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans DGN Trustcenter. Daraufhin prüft DGN den Antrag und startet die Produktion der Signaturkarte.

2-Wochen-Frist beachten

Den Weg zur nächstgelegenen Postfiliale sollten Antragsteller möglichst zügig antreten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach Signaturkarten-Antragstellung erfolgen. Sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Daher empfiehlt DGN den Antragstellern, das Gültigkeitsdatum auf dem POSTIDENT-Coupon zu beachten.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
Pressekontakt

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DGN Support-Team
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