Verlag für Standesamtswesen empfiehlt DGN Signaturkarten
18.11.2020
"Ja" zur DGN Signaturkarte: Auch im Standesamt kommen die qualifizierten Signaturkarten aus dem DGN Trustcenter zunehmend zum Einsatz. Die Standesbeamten versehen damit zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur.
Die Personenstandsregister der Standesämter werden mehr und mehr auf elektronische Register umgestellt. Die Beurkundungen lassen sich somit papierlos und damit kostensparend erstellen, archivieren und ggfls. portofrei auf elektronischem Wege an andere Behörden übermitteln. Für Rechtsgültigkeit sorgt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Technische Ausstattung
Als Standardsoftware kommt das Fachverfahren AutiSta (Abkürzung für "Automation im Standesamt") zum Einsatz, das der Verlag für Standesamtswesen erstmals 1982 auf den Markt brachte. Nach Herstellerangaben bietet es den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die standesamtlichen Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz auszuführen.
Für das elektronische Personenstandsregister benötigt jeder Arbeitsplatz im Standesamt, an dem elektronisch verfügt werden soll, eine sichere Signaturerstellungseinheit, die folgende Komponenten umfasst:
- Signaturkarte mit einem Zertifikat für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur
- Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 (d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe)
- Signatursoftware zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur
Zwei Ausprägungen der DGN Signaturkarte
Der Verlag für Standesamtswesen rät Standesbeamt:innen, die eine neue Signaturkarte oder einen Nachfolger für eine ablaufende Karte benötigen, diese beim DGN zu bestellen. Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.
Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.
Quellen & weitere Informationen
- Verlag für Standesamtswesen: "Neue Signaturkarten" (16.11.2020) - Artikel online nicht mehr abrufbar
- Für Standesbeamte: Informationen zur DGN Signaturkarte & Online-Bestellmöglichkeit
- Verlag für Standesamtswesen: Informationen zur Sicheren Signaturerstellungseinheit
- Verlag für Standesamtswesen: Informationen zu AutiSta
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Update des Beitrags im Januar 2024
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