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Information zu Zahlungsmöglichkeiten der DGN GUSbox

Die vereinbarte Miete versteht sich vorschüssig zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und wird per SEPA-Lastschriftverfahren von dem bekannten Konto jeweils zum 15. Werktag im Monat eingezogen. Bei Vertragsbeginn vor dem 15. Tag eines Monats ist die Miete für den gesamten Monat fällig.

Der Kunde erteilt der Gesellschaft für die laufende Miete eine Einzugsermächtigung über ein auf seinen Namen laufendes Konto. Dem Kunden ist bekannt, dass pro unberechtigt nicht eingelöster Lastschrift ein Schadensersatz in Höhe von 5 € an die Gesellschaft zu zahlen ist.

Die Gesellschaft ermöglicht dem Teilnehmer, über die GUSbox Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, die im SEPA-Lastschriftverfahren von einem Konto des Kunden abgerechnet werden. Hierfür muss der Kunde eine Zusatzvereinbarung abschließen.

Zahlung via Rechnung: Rechnungsbeleg per Post (zzgl. 2,00 €/mtl.)

Information zu Zahlungsmöglichkeiten der Signaturkarten

Die DGN Service GmbH legt großen Wert darauf, Ihnen für unsere Signaturkartenprodukte online eine optimale Bestellmöglichkeit zu bieten. Dazu gehört ein leicht zu bedienendes und übersichtliches Shop-System, mit dem die Bestellung Spaß macht.

In puncto Bezahlung haben wir die Abwicklung so simpel gestrickt wie es möglich ist – und das selbstverständlich bei einem hohen Grad an Sicherheit.

Sie vertrauen uns und unseren Produkten, darum ist es für uns eine Selbstverständlichkeit auch Ihnen zu vertrauen, indem wir unsere Signaturkartenprodukte grundsätzlich per Rechnung abrechnen.

Diese erhalten Sie nach erfolgreicher Bestellung zum Anfang des nächsten Monats. Der Rechnungsbetrag ist dann nur noch innerhalb von 14 Tagen, an die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu überweisen.

Auch bei einer persönlichen Abholung der Karten, z.B. im Rahmen einer Expressbestellung, erfolgt eine der Produktion und Inbetriebnahme der Karte nachgelagerten Abrechnung per Rechnung.

Wir hoffen Ihnen damit eine leichte Bestellung und einen rundum guten Service zu bieten.

Allgemeine Information

Sämtliche Rechnungen der Gesellschaft sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung.

Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und der Gesellschaft vereinbarte Zahlungsart. Bei Einzug per Lastschriftverfahren wird der Kunde der Gesellschaft hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat.

Weitere Informationen können sie den DGN GUSbox Mietbedingungen entnehmen: