Der DGN TI Konnektor ermöglicht als Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS), Ihrem Kartenterminal und der Telematikinfrastruktur die Aktualisierung der Versichertenstammdaten sowie mit den entsprechenden PTV-Upgrades die Nutzung der TI-Fachanwendungen, z. B. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die elektronische Patientenakte (ePA) oder den Kommunikationsdienst KIM.
Für die Verbindung zur TI und den Import der Versichertenstammdaten von der eGK benötigt Ihr PVS ein TI-Integrationsmodul. Zudem ist der VPN-Zugangsdienst erforderlich, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.
Sie möchten mehr über das DGN TI Starterpaket und DGN KIM erfahren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten zwingend erforderlich ist der elektronische Praxis- bzw. Institutionsausweis, auch Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt. Praxen und Apotheken sollten ihn deshalb rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem geplanten Installationstermin, beantragen.
Die SMC-B ist nicht automatisch im DGN TI Starterpaket enthalten, denn aufgrund des Prüfverfahrens durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. Apothekerkammern müssen Praxen bzw. Apotheken ihre/n Ausweis/e selbst bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) beantragen. Dazu zählt zum Beispiel unser Tochterunternehmen medisign.
medisign, ein gemeinsames Tochterunternehmen des DGN und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, bietet elektronische Praxis- bzw. Institutionsausweise (SMC-B) für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, Apotheken, Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie sowie der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege an. Weitere Institutionen folgen.
Sie sind wahlweise zum Quartals- oder Jahrespreis erhältlich - jeweils inkl. MwSt. und mit zweijähriger Mindestvertragslaufzeit.
Als zugelassener VDA produziert medisign im Auftrag der Kammern elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen, Hebammen, Pflegekräfte und weitere Heil- und Gesundheitsberuf.
Die berufsgruppenspezifischen Ausweise sind für die medizinischen Fachanwendungen der TI und den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Sie ermöglichen die Authentifizierung der Karteninhaber:innen in der digitalen Welt, die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift (qualifizierte eSignatur, kurz QES) sowie die sichere Ver- bzw. Entschlüsselung digitaler Dokumente für den Transport.