Häufige Fragen

Schnell und einfach erklärt: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten DGN GUSbox, DGN Signaturkarte und zum DGN Zeitstempeldienst.

Wichtige Informationen zum DGN Ausstattungspaket für die Telematikinfrastruktur sowie zu den TI-Anwendungen erhalten Sie hier:

DGN GUSbox

Was ist die DGN GUSbox?

Die DGN GUSbox ist ein sogenannter VPN Router, der eine gesicherte Verbindung zum KV-SafeNet aufbaut. Das zertifizierte KV-SafeNet-Zugangsgerät bietet praktische Anwendungen, die den Arzt bei Abrechnung, sicherer Online-Kommunikation und Praxisorganisation unterstützen.

Welche Voraussetzungen benötige ich für die Inbetriebnahme der DGN GUSbox?

Für die DGN GUSbox ist lediglich ein Breitband-Internetanschluss und ein Computer notwendig. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Windows PC, Apple Computer oder einen Linux Computer handelt.

Welche Vertragslaufzeit hat meine DGN GUSbox?

Im Rahmen des Mietvertrages "DGN GUSbox & Anwendungen" bestehen je nach Produkt unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten, die in der Regel 12 oder 18 Monate betragen.

Individuell abweichende Regelungen bezüglich der Mindestvertragslaufzeit bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH.

Wie lange dauert die Lieferung meiner DGN GUSbox?

Das DGN ist stets um eine schnelle Auftragsabwicklung und die damit verbundene zeitnahe Auslieferung der DGN GUSbox bemüht. Unter Berücksichtigung eventuell auftretender Einflussfaktoren behält sich das Unternehmen eine Lieferzeit von 8 Werktagen (inkl. Versand) ab Eingang des vollständigen Netzwerkfragenbogens vor.

Ausnahme: Da die DGN GUSbox 19'' ausschließlich auf Wunsch des Kunden produziert wird und die Fertigstellung mit einem höheren Aufwand verbunden ist, beträgt hier die Lieferzeit bis zu 15 Werktage.

Welche Unterlagen werden für die Bestellung benötigt?

Für die Bestellung benötigen wir den Antrag zur Teilnahme am KV-SafeNet, den ausgefüllten und unterschriebenen Mietantrag und den ausgefüllten Netzwerkfragebogen.

Was ist der Netzwerkfragebogen?

Ihre neue DGN GUSbox wird individuell vorkonfiguriert ausgeliefert. Um die DGN GUSbox passend zu Ihrem Praxis-Netzwerk ausliefern zu können, benötigen wir einige Daten zu Ihrem Netzwerk. Zu diesem Zweck muss der ausgefüllte Netzwerkfragebogen zu uns gesendet werden. Vorher kann Ihre DGN GUSbox nicht in die Produktion gehen.

Wer kann mir beim Ausfüllen des Netzwerkfragebogens helfen?

Bei kleineren Netzwerken helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter. Sollten Sie allerdings ein größeres Netzwerk betreiben, ist es sinnvoll, Ihren Netzwerkbetreuer hinzuzuziehen. Sollte Ihr Techniker Fragen haben, können Sie ihn gerne an uns verweisen. Wir sprechen die Konfiguration dann gerne mit ihm ab.

Mein Internetanbieter stellt meinen Anschluss auf VoIP um. Kann ich meine DGN GUSbox weiterhin nutzen?

Die DGN GUSbox ist mit VoIP voll kompatibel. Sie können sie wie gewohnt weiter nutzen.

Was muss ich bei einer Umstellung auf VoIP sonst noch beachten?

Wenn Sie auf VoIP umgestellt werden, wird in der Regel auch Ihr Router getauscht. Hier sollten Sie beachten, dass sich ggf. die IP-Adresse des Routers ändert und es hier zu Konflikten mit der DGN GUSbox kommen kann. Sollten Sie sich unsicher sein, helfen wir gerne telefonisch weiter.

Kann ich die DGN GUSbox auch kaufen?

Wir bieten die DGN GUSbox ausschließlich als Mietgerät an. Dies kommt unseren Kunden aber nur zugute, da Sie zu jederzeit bei Defekt ein Ersatzgerät kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

DGN Signaturkarte

Welche Signaturkarten bietet das Deutsche Gesundheitsnetz an?

Die DGN Service GmbH bietet qualifizierte Signaturkarten für Einzel- und Stapelsignatur (DGN sprintCard und DGN businessCard) an, die branchenübergreifend einsetzbar sind. Das Anwendungsspektrum reicht vom elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) über das eVergabe-Verfahren und Arbeitnehmerüberlassungsverträge bis hin zum elektronischen Rechtsverkehr (eRV).

Mehr erfahren: www.dgn.de/signaturkarte >

Wie bestelle ich eine Signaturkarte?

Wenn Sie schon wissen, was Sie benötigen, gehen Sie bitte einfach direkt auf die Bestellseite. Dort können Sie alle angebotenen Produkte in einem Schritt bequem zusammenstellen und bestellen. Sie bekommen von uns an die angegebene E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung für Ihren Auftrag, die alle Daten Ihrer Bestellung enthält.

Sobald Ihre Bestellung bei uns eingeht, werden Ihre Antragsschlüssel zur Beantragung der bestellten Signaturkarte/n erzeugt und der Versand der gegebenenfalls bestellten Hardware (z. B. Kartenleser) vorbereitet. Ihre Antragsschlüssel erhalten Sie anschließend per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Davon unabhängig wird Ihre bestellte Hardware an die gewünschte Lieferadresse verschickt.

» Zur Bestellseite
» Produktfinder (nur für eANV)

Was passiert nach meiner Bestellung?

Bei Bestellung von DGN-Signaturkarten (sprintCard, businessCard) erhalten Sie für jede bestellte Signaturkarte einen eigenen Antragsschlüssel, ein Dokument mit Hinweisen zu den notwendigen nächsten Schritten sowie einen Link zum Antragsportal per E-Mail. Den Antragsschlüssel geben Sie beim Ausfüllen des Kartenantrags im Portal ein. Bitte achten Sie darauf, dass jeder Antragsschlüssel nur für die Beantragung einer Signaturkarte genutzt werden kann.

Bei Bestellung von Kartenleser/n erhalten Sie per Post oder Kurierdienst (zeitlich unabhängig von der Karte) den oder die Kartenleser.

Was brauche ich, um meine Signaturkarte zu nutzen?

Abhängig vom gewünschten Einsatzzweck Ihrer Signaturkarte benötigen Sie neben der Karte selbst ein geeignetes Kartenlesegerät mit Treibern, die mit Ihrem PC bzw. dem eingesetzten Betriebssystem kompatibel sind. Die von uns angebotenen Kartenleser unterstützen alle gängigen Betriebssysteme. Details dazu finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen und Produktblättern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, nur nach dem Signaturgesetz bestätigte Geräte einzusetzen.

Wollen Sie Ihre Signaturkarte nur für definierte Verfahren einsetzen, die eigene, so genannte Signaturanwendungskomponenten enthalten - wie dies z. B. bei den meisten eANV-Lösungen der Fall ist - benötigen Sie keine zusätzliche Software. Wollen Sie jedoch den kompletten Funktionsumfang Ihrer Signaturkarte nutzen und z. B. Ihre E-Mails verschlüsseln, Dateien signieren und/oder verschlüsseln o. ä., benötigen Sie eine Anwendungsoftware, die Ihnen diese Funktionen bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

» Zur Bestellseite
» Produktfinder (nur für das elektronische Abfallnachweisverfahren, kurz eANV)

Wie lange ist meine Signaturkarte gültig?

Unsere Signaturkarten sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum muss eine neue Karte beantragt werden.

Wie kann ich meine Karten-PIN aktivieren?

Zur Aktivierung Ihrer DGN Signaturkarte bieten wir ein Programm an, welches Sie über den Link www.dgn.de/pintool starten können. Zum Starten des Programms benötigen Sie eine aktuelle Java Version (mind. Java Version 7). Eine ausführliche Anleitung zur Inbetriebnahme der Signaturkarte finden Sie hier.

Trotz aktivierter PINs erhalte ich die Meldung, dass meine Signatur ungültig ist. Was ist zu tun?

Die Zertifikate Ihrer DGN Signaturkarte werden erst freigegeben, sobald wir Ihre unterschriebene Empfangsbestätigung (liegt der Karte bei) erhalten haben. Solange die Zertifikate von uns nicht freigegeben wurden, können Sie keine gültige Signatur durchführen. Dies ist durch die Bundesnetzagentur so vorgeschrieben und dient zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Was benötige ich, um eine Signaturkarte einzusetzen?

Neben einem leistungsfähigen Rechner mit USB-Anschluss benötigen Sie ein zertifiziertes Kartenlesegerät sowie unter Umständen eine geeignete Software.

Die gewünschte Anzahl an zertifizierten Kartenlesegeräten können Sie komfortabel direkt mit der Kartenbestellung aufgeben.

Eine geeignete (d. h. bestätigte) Software, z. B. für den Einsatz einer Einzelsignatur, wird von verschiedenen Anbietern häufig kostenlos im Internet bereitgestellt. Diese sind als Download oder zum Sofortstart als Web-Anwendung einfach zu bedienen.

Benötige ich eine DGN Einzelsignaturkarte (sprintCard) oder eine DGN Stapelsignaturkarte (businessCard)?

Wie es die Bezeichnung andeutet, kann man mit einer Einzelsignaturkarte (sprintCard) mit einmaliger PIN Eingabe genau eine Signatur absetzen, d.h. ein Dokument signieren und/oder verschlüsseln. Dieser Kartentyp bietet sich z. B. bei eVergabe Verfahren an, bei denen in der Regel nur ein Dokument oder ein Dokumentenstapel bzw. eine Datei signiert werden muss.

Bei der Stapelsignatur (businessCard) können mit einmaliger PIN-Eingabe mehrfach Signaturvorgänge durchgeführt werden. Hier gilt zu beachten, dass für Mehrfachsignatur-Vorgänge eine geeignete Software installiert werden muss, die diese Funktion unterstützt. Dieser Kartentyp bietet sich z. B. für das eANV (elektronische Abfallnachweisverfahren) oder die elektronische Dokumentenablage (elektronischer Posteingang) an.

Ferner gibt es bei einer Stapelsignaturkarte (businessCard) die Möglichkeit, die Firmenzugehörigkeit oder auch die Berufsbezeichnung (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater) in das Zertifikat mit aufzunehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Berufsbezeichnung durch die entsprechende Kammer (z. B. Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer) und die Firmenzugehörigkeit mit einem aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 4 Wochen) nachzuweisen ist. Wenn Sie die Aufnahme Ihrer Berufsbezeichnung in das Zertifikat wünschen, informieren Sie sich bitte im Vorhinein, welche Kammer für die Bestätigung zuständig ist und lassen dort Ihren Beruf bestätigen (Formular liegt den Antragsunterlagen bei).

Kann ich ein Pseudonym eintragen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, ein Pseudonym in Ihr Zertifikat aufnehmen zu lassen. Die Eintragung ist nur bedingt sinnvoll, da zahlreiche Anwendungen (z. B. eVergabe) nicht nutzbar sind, wenn ein Pseudonym im Zertifikat eingetragen ist.

Kann ich die Karte beschränken? Was ist eine monetäre Beschränkung?

Ja, in das Zertifikat können sowohl eine monetäre Beschränkung als auch eine allgemeine Beschränkung aufgenommen werden. Hierbei ist zu beachten: Wird eine monetäre Beschränkung in das Zertifikat aufgenommen, sind mit dieser Signaturkarte nur signierte Verträge gültig, deren Gegenwert unter dem angegebenen Betrag liegt. Die monetäre Beschränkung ist ein Zahlenwert in Euro (z. B.: "1.000").

Ferner kann eine allgemeine Beschränkung, z. B. eine Beschränkung des Einsatzbereiches der Signaturkarte, in das Zertifikat aufgenommen werden. Durch Eingabe eines kurzen Textes kann die Signaturkarte beliebig eingeschränkt werden. Die elektronische Signatur gilt dann nur für Verträge, die im Rahmen der festgelegten Handlungsspielräume geschlossen wurden. So könnte eine Beschränkung der Signatur beispielsweise wie folgt lauten: "Nur für den Einsatz im Gesundheitswesen" oder "Nur für berufliche Zwecke der XY GmbH."

Hinweis: Sowohl die monetäre als auch die allgemeine Beschränkung sollten immer mit Bedacht gewählt werden, weil der Empfänger der Signatur damit vor die Entscheidung ihrer Akzeptanz gestellt wird. Für nachträgliche Änderungen an den von Ihnen definierten Nutzungsbeschränkungen muss immer eine neue Karte ausgestellt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Wie und wo kann ich mich identifizieren lassen?

Die Beantragung und die Ausstellung einer Signaturkarte geht immer mit einer Identifizierung des Antragstellers einher.

Neben dem klassischen PostIdent-Verfahren das allen Antragstellern zur Auswahl steht, können wir den Mitarbeitern von Behörden das praktische BehördenIdent-Verfahren anbieten.

Im Notfall - alternativ bei einer Expressbestellung mit persönlicher Abholung (unbedingt vorher Termin vereinbaren!) - können Sie in den Räumlichkeiten der DGN Service GmbH in Düsseldorf, über das VDAIdent-Verfahren vor Ort identifiziert werden.

Bitte wählen Sie das gewünschte Verfahren per Drop Down Menü im Rahmen der Antragstellung aus.

Identifizierungsverfahren:

1. PostIdent

Sie füllen Ihre Antragsunterlagen aus und lassen sich in einer Post-Filiale mit dem Postident-Verfahren identifizieren.

2. DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH (VDAIdent)

Identifikation vor Ort in Düsseldorf durch geschulte Mitarbeiter der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH. Dieses Verfahren bietet sich bei Expressbestellungen im Rahmen der persönlichen Abholung der Signaturkarte an.

3. BehördenIdent

Nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung.

Die siegelführenden Personen der jeweiligen Behörden können die Mitarbeiter bzw. Antragsteller der Signaturkarten selbst identifizieren. Für diese entfällt somit der Weg in eine Postfiliale oder ein alternatives Identifikationsverfahren.

Ich habe eine Signaturkarte bestellt. Wann kann ich mit der Zustellung rechnen?

Rechnen Sie bitte nach der Identifizierung und dem Einreichen der Unterlagen mit einer Produktionszeit inklusive Versand von ca. 2 Wochen.

Sie können nicht so lange auf Ihre Karte warten? Beauftragen Sie eine Expressoption - entweder als persönliche Abholung vor Ort in Düsseldorf, d. h. Sie werden in unseren Räumlichkeiten identifiziert und erhalten Ihre Karte nach ca. 2 Stunden persönlich ausgehändigt.

Oder beauftragen Sie alternativ eine bevorzugte Produktion mit anschließendem Expressversand. Mit dieser Option werden die Versandzeiten auf ein Minimum reduziert. Ihre Karte wird sofort nach Antragseingang - korrekte und fehlerfreie Antragsunterlagen vorausgesetzt - produziert und Ihnen via Expressversand zugestellt.

Beide Varianten sind bei der Bestellung als Expressoption buchbar.

Wann sollte ich eine Signaturkarte sperren lassen?

Wenn Sie Ihre Signaturkarte verloren haben, ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat oder Sie Ihre Signaturkarte nicht mehr benötigen, sollten Sie die jeweilige Karte umgehend sperren lassen.

Telefonisch

Unsere Sperrhotline ist unter der Rufnummer: +49 (0) 180 5034430 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) rund um die Uhr besetzt. Bitte legitimieren Sie sich durch die Angabe Ihres Sperrpassworts, das Sie bei der Antragstellung gewählt haben.

Schriftlich

Einen schriftlichen Sperrauftrag richten Sie bitte an:

DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
c/o Trustcenter - Kartensperrung
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf

Hinweis: Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie alle mit dieser Karte verschlüsselten Daten nur wieder mit genau dieser Karte und den dazugehörigen Schlüsseln und PINs entschlüsseln können. Sofern Sie die Karte noch zur Entschlüsselung von Daten benötigen, bewahren Sie sie also an einem sicheren Ort auf und verzichten Sie auf die Sperrung.

DGN Zeitstempel

Was ist ein qualifizierter Zeitstempel?

Ein qualifizierter Zeitstempel ist nach der neuen europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (kurz eIDAS) die digitale Bescheinigung einer vertrauenswürdigen Stelle (Vertrauensdiensteanbieter), dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form vorgelegen hat. Wann immer der Beweiswert eines Dokuments wichtig ist, belegen qualifizierte Zeitstempel unwiderruflich, wann genau dieses erstellt wurde.

Was ist ein Zeitstempeldienst?

Ein Zeitstempeldienst erzeugt mit Hilfe eines Zeitstempelservers auf der amtlichen Zeit basierende Zeitstempel, die durch standardkonforme Protokolle einfach in Ihre Applikation integriert werden können. Der DGN Zeitstempeldienst erzeugt seine qualifizierten elektronischen Zeitstempel im hauseigenen Trustcenter.

Wofür wird der DGN Zeitstempeldienst genutzt?

Der Zeitstempeldienst ist unter anderem für die revisionssichere Datenspeicherung wie Langzeitarchivierung digitaler Dokumente (elektronische Ablage) geeignet. Zudem eignet er sich für fast jede Art von elektronischen papierlosen Prozessen, bei denen der Beweiswert der Dokumente erhalten oder erhöht werden soll. Das können z. B. digitale Verträge, Angebote und Ausschreibungen sein.

Wie funktioniert der DGN Zeitstempeldienst?

Der DGN Zeitstempeldienst ist ein von der Bundesnetzagentur akkreditierter Zeitstempelserver, der für geeignete Anwendungen einen qualifizierten Zeitstempel ausstellt. Die Zeitangabe und der Hashwert des Dokuments werden mit dem Zertifikat des DGN Zeitstempelservers signiert und an die Anwendung zurückgesendet. Der Dienst arbeitet gemäß RFC3161 und ist über das HTTPS-Protokoll nutzbar.

Wie kann ich den DGN Zeitstempeldienst bestellen?
Über unsere Homepage können Sie sich kostenlos für den DGN Zeitstempeldienst registrieren: www.dgn.de/dgn-zeitstempeldienst Unmittelbar nach der erfolgreichen Registrierung bekommen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (URL; Log-in-Daten) automatisch per eMail zugestellt. Es werden lediglich die tatsächlich abgerufenen Zeitstempel in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Anfang des Monats.