Häufige Fragen

Schnell und einfach erklärt: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten DGN GUSbox, DGN Signaturkarte und zum DGN Zeitstempeldienst.

Wichtige Informationen zum DGN Ausstattungspaket für die Telematikinfrastruktur sowie zu den TI-Anwendungen erhalten Sie hier:

DGN GUSbox

Was ist die DGN GUSbox?

Die DGN GUSbox ist ein sogenannter VPN Router, der eine gesicherte Verbindung zum KV-SafeNet aufbaut. Das zertifizierte KV-SafeNet-Zugangsgerät bietet praktische Anwendungen, die den Arzt bei Abrechnung, sicherer Online-Kommunikation und Praxisorganisation unterstützen.

Welche Voraussetzungen benötige ich für die Inbetriebnahme der DGN GUSbox?

Für die DGN GUSbox ist lediglich ein Breitband-Internetanschluss und ein Computer notwendig. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Windows PC, Apple Computer oder einen Linux Computer handelt.

Welche Vertragslaufzeit hat meine DGN GUSbox?

Im Rahmen des Mietvertrages "DGN GUSbox & Anwendungen" bestehen je nach Produkt unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten, die in der Regel 12 oder 18 Monate betragen.

Individuell abweichende Regelungen bezüglich der Mindestvertragslaufzeit bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH.

Wie lange dauert die Lieferung meiner DGN GUSbox?

Das DGN ist stets um eine schnelle Auftragsabwicklung und die damit verbundene zeitnahe Auslieferung der DGN GUSbox bemüht. Unter Berücksichtigung eventuell auftretender Einflussfaktoren behält sich das Unternehmen eine Lieferzeit von 8 Werktagen (inkl. Versand) ab Eingang des vollständigen Netzwerkfragenbogens vor.

Ausnahme: Da die DGN GUSbox 19'' ausschließlich auf Wunsch des Kunden produziert wird und die Fertigstellung mit einem höheren Aufwand verbunden ist, beträgt hier die Lieferzeit bis zu 15 Werktage.

Welche Unterlagen werden für die Bestellung benötigt?

Für die Bestellung benötigen wir den Antrag zur Teilnahme am KV-SafeNet, den ausgefüllten und unterschriebenen Mietantrag und den ausgefüllten Netzwerkfragebogen.

Was ist der Netzwerkfragebogen?

Ihre neue DGN GUSbox wird individuell vorkonfiguriert ausgeliefert. Um die DGN GUSbox passend zu Ihrem Praxis-Netzwerk ausliefern zu können, benötigen wir einige Daten zu Ihrem Netzwerk. Zu diesem Zweck muss der ausgefüllte Netzwerkfragebogen zu uns gesendet werden. Vorher kann Ihre DGN GUSbox nicht in die Produktion gehen.

Wer kann mir beim Ausfüllen des Netzwerkfragebogens helfen?

Bei kleineren Netzwerken helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter. Sollten Sie allerdings ein größeres Netzwerk betreiben, ist es sinnvoll, Ihren Netzwerkbetreuer hinzuzuziehen. Sollte Ihr Techniker Fragen haben, können Sie ihn gerne an uns verweisen. Wir sprechen die Konfiguration dann gerne mit ihm ab.

Mein Internetanbieter stellt meinen Anschluss auf VoIP um. Kann ich meine DGN GUSbox weiterhin nutzen?

Die DGN GUSbox ist mit VoIP voll kompatibel. Sie können sie wie gewohnt weiter nutzen.

Was muss ich bei einer Umstellung auf VoIP sonst noch beachten?

Wenn Sie auf VoIP umgestellt werden, wird in der Regel auch Ihr Router getauscht. Hier sollten Sie beachten, dass sich ggf. die IP-Adresse des Routers ändert und es hier zu Konflikten mit der DGN GUSbox kommen kann. Sollten Sie sich unsicher sein, helfen wir gerne telefonisch weiter.

Kann ich die DGN GUSbox auch kaufen?

Wir bieten die DGN GUSbox ausschließlich als Mietgerät an. Dies kommt unseren Kunden aber nur zugute, da Sie zu jederzeit bei Defekt ein Ersatzgerät kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

DGN Signaturkarte

Welche Signaturkarten bietet das Deutsche Gesundheitsnetz an?

Die DGN Service GmbH bietet qualifizierte Signaturkarten in zwei Ausprägungen an, die branchenübergreifend einsetzbar sind: DGN sprintCard und DGN businessCard. Beide Karten verfügen über die Stapelsignatur-Funktion, mit der sich bis zu 254 Dokumente mit einer einzigen PIN-Eingabe gleichzeitig rechtsgültig unterzeichnen lassen.

Mit der DGN businessCard können Sie zudem Ihren beruflichen Status nachweisen: Ihre (verkammerte) Berufsbezeichnung, Ihre Firmen- oder Behördenzugehörigkeit wird als Attribut auf die Karte aufgebracht.

Das Anwendungsspektrum reicht vom elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) über das eVergabe-Verfahren und Arbeitnehmerüberlassungsverträge bis hin zum elektronischen Rechtsverkehr (eRV).

Mehr erfahren: www.dgn.de/signaturkarte >

Wie bestelle ich eine Signaturkarte?

Wenn Sie schon wissen, was Sie benötigen, gehen Sie bitte einfach direkt auf die Bestellseite. Dort können Sie alle angebotenen Produkte in einem Schritt bequem zusammenstellen und bestellen. Sie bekommen von uns an die angegebene E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung für Ihren Auftrag, die alle Daten Ihrer Bestellung enthält.

Sobald Ihre Bestellung bei uns eingeht, werden Ihre Antragsschlüssel zur Beantragung der bestellten Signaturkarte/n erzeugt und der Versand der gegebenenfalls bestellten Hardware (z. B. Kartenleser) vorbereitet. Ihre Antragsschlüssel erhalten Sie anschließend per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Davon unabhängig wird Ihre bestellte Hardware an die gewünschte Lieferadresse verschickt.

» Zur Bestellseite

Was passiert nach meiner Bestellung?

Bei Bestellung von DGN Signaturkarten (sprintCard, businessCard) erhalten Sie für jede bestellte Signaturkarte einen eigenen Antragsschlüssel, ein Dokument mit Hinweisen zu den notwendigen nächsten Schritten sowie einen Link zum Antragsportal per E-Mail. Den Antragsschlüssel geben Sie beim Ausfüllen des Kartenantrags im Portal ein. Bitte achten Sie darauf, dass jeder Antragsschlüssel nur für die Beantragung einer Signaturkarte genutzt werden kann.

Bei Bestellung von Kartenleser/n erhalten Sie per Post oder Kurierdienst (zeitlich unabhängig von der Karte) den oder die Kartenleser.

Was brauche ich, um meine Signaturkarte zu nutzen?

Abhängig vom gewünschten Einsatzzweck Ihrer Signaturkarte benötigen Sie neben der Karte selbst ein geeignetes Kartenlesegerät mit Treibern, die mit Ihrem PC bzw. dem eingesetzten Betriebssystem kompatibel sind. Die von uns angebotenen Kartenleser unterstützen alle gängigen Betriebssysteme. Details dazu finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen und Produktblättern.

Wollen Sie Ihre Signaturkarte nur für definierte Verfahren einsetzen, die eigene, so genannte Signaturanwendungskomponenten enthalten - wie dies z. B. bei den meisten eANV-Lösungen der Fall ist - benötigen Sie keine zusätzliche Software. Wollen Sie jedoch den kompletten Funktionsumfang Ihrer Signaturkarte nutzen und z. B. Ihre E-Mails verschlüsseln, Dateien signieren und/oder verschlüsseln o. ä., benötigen Sie eine Anwendungsoftware, die Ihnen diese Funktionen bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

» Zur Bestellseite

Wie lange ist meine Signaturkarte gültig?

Die DGN Signaturkarten der aktuellen Generation 4.0 sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum muss eine neue Karte beantragt werden.

Wie kann ich meine Karten-PIN aktivieren?

Eine ausführliche Anleitung zur Inbetriebnahme Ihrer DGN Signaturkarte finden Sie hier.

Trotz aktivierter PINs erhalte ich die Meldung, dass meine Signatur ungültig ist. Was ist zu tun?

Nachdem Sie Ihre DGN Signaturkarte erfolgreich aktiviert (d. h. persönliche PINs gesetzt) haben, muss noch der zweite Schritt der Inbetriebnahme folgen: die Freischaltung. Damit bestätigen Sie uns, dass Sie Ihre Karte erhalten haben und die Transport-PINs erfolgreich in persönliche PINs ändern konnten. Zudem werden die Zertifikate Ihrer Signaturkarte im Statusdienst veröffentlicht und deren Gültigkeit kann online, z. B. per OCSP-Abfrage, geprüft werden. Erst nach diesem Schritt ist Ihre Karte einsatzbereit

Was benötige ich, um eine Signaturkarte einzusetzen?

Neben einem leistungsfähigen Rechner mit USB-Anschluss benötigen Sie ein zertifiziertes Kartenlesegerät sowie unter Umständen eine geeignete Software.

Die gewünschte Anzahl an zertifizierten Kartenlesegeräten können Sie komfortabel direkt mit der Kartenbestellung aufgeben.

Kann ich die Karte beschränken? Was ist eine monetäre Beschränkung?

Ja, in das Zertifikat können sowohl eine monetäre Beschränkung als auch eine allgemeine Beschränkung aufgenommen werden. Hierbei ist zu beachten: Wird eine monetäre Beschränkung in das Zertifikat aufgenommen, sind mit dieser Signaturkarte nur signierte Verträge gültig, deren Gegenwert unter dem angegebenen Betrag liegt. Die monetäre Beschränkung ist ein Zahlenwert in Euro (z. B.: "1.000").

Ferner kann eine allgemeine Beschränkung, z. B. eine Beschränkung des Einsatzbereiches der Signaturkarte, in das Zertifikat aufgenommen werden. Durch Eingabe eines kurzen Textes kann die Signaturkarte beliebig eingeschränkt werden. Die elektronische Signatur gilt dann nur für Verträge, die im Rahmen der festgelegten Handlungsspielräume geschlossen wurden. So könnte eine Beschränkung der Signatur beispielsweise wie folgt lauten: "Nur für den Einsatz im Gesundheitswesen" oder "Nur für berufliche Zwecke der XY GmbH."

Hinweis: Sowohl die monetäre als auch die allgemeine Beschränkung sollten immer mit Bedacht gewählt werden, weil der Empfänger der Signatur damit vor die Entscheidung ihrer Akzeptanz gestellt wird. Für nachträgliche Änderungen an den von Ihnen definierten Nutzungsbeschränkungen muss immer eine neue Karte ausgestellt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Wie und wo kann ich mich identifizieren lassen?

Nähere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Artikel unter Punkt 5:

Bestellprozess der DGN Signaturkarten >

Ich habe eine Signaturkarte bestellt. Wann kann ich mit der Zustellung rechnen?

Rechnen Sie bitte nach der Identifizierung und dem Einreichen der Unterlagen mit einer Produktionszeit inklusive Versand von ca. 2 Wochen.

Sie können nicht so lange auf Ihre Karte warten? Beauftragen Sie eine Expressoption - entweder als persönliche Abholung vor Ort in Kaarst, d. h. Sie werden in unseren Räumlichkeiten identifiziert und erhalten Ihre Karte nach ca. 2 Stunden persönlich ausgehändigt.

Oder beauftragen Sie alternativ eine bevorzugte Produktion mit anschließendem Expressversand. Mit dieser Option werden die Versandzeiten auf ein Minimum reduziert. Ihre Karte wird sofort nach Antragseingang - korrekte und fehlerfreie Antragsunterlagen vorausgesetzt - produziert und Ihnen via Expressversand zugestellt.

Beide Varianten sind bei der Bestellung als Expressoption buchbar.

Wann sollte ich eine Signaturkarte sperren lassen?

Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Artikel:

Kartensperrung von DGN Signaturkarten >

DGN Zeitstempel

Was ist ein qualifizierter Zeitstempel?

Ein qualifizierter Zeitstempel ist nach der neuen europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (kurz eIDAS) die digitale Bescheinigung einer vertrauenswürdigen Stelle (Vertrauensdiensteanbieter), dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form vorgelegen hat. Wann immer der Beweiswert eines Dokuments wichtig ist, belegen qualifizierte Zeitstempel unwiderruflich, wann genau dieses erstellt wurde.

Was ist ein Zeitstempeldienst?

Ein Zeitstempeldienst erzeugt mit Hilfe eines Zeitstempelservers auf der amtlichen Zeit basierende Zeitstempel, die durch standardkonforme Protokolle einfach in Ihre Applikation integriert werden können. Der DGN Zeitstempeldienst erzeugt seine qualifizierten elektronischen Zeitstempel im hauseigenen Trustcenter.

Wofür wird der DGN Zeitstempeldienst genutzt?

Der Zeitstempeldienst ist unter anderem für die revisionssichere Datenspeicherung wie Langzeitarchivierung digitaler Dokumente (elektronische Ablage) geeignet. Zudem eignet er sich für fast jede Art von elektronischen papierlosen Prozessen, bei denen der Beweiswert der Dokumente erhalten oder erhöht werden soll. Das können z. B. digitale Verträge, Angebote und Ausschreibungen sein.

Wie funktioniert der DGN Zeitstempeldienst?

Der DGN Zeitstempeldienst ist ein von der Bundesnetzagentur akkreditierter Zeitstempelserver, der für geeignete Anwendungen einen qualifizierten Zeitstempel ausstellt. Die Zeitangabe und der Hashwert des Dokuments werden mit dem Zertifikat des DGN Zeitstempelservers signiert und an die Anwendung zurückgesendet. Der Dienst arbeitet gemäß RFC3161 und ist über das HTTPS-Protokoll nutzbar.

Wie kann ich den DGN Zeitstempeldienst bestellen?
Über unsere Homepage können Sie sich kostenlos für den DGN Zeitstempeldienst registrieren: www.dgn.de/dgn-zeitstempeldienst Unmittelbar nach der erfolgreichen Registrierung bekommen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (URL; Log-in-Daten) automatisch per eMail zugestellt. Es werden lediglich die tatsächlich abgerufenen Zeitstempel in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Anfang des Monats.