Hier erfahren Sie, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Signaturkarte vorgehen und wie Sie die notwendige Kartensperrung durchführen.
Wann ist eine Kartensperrung erforderlich?
Wenn Ihnen Ihre DGN Signaturkarte abhanden kommt (etwa durch Verlust oder Diebstahl), sollten Sie diese unverzüglich sperren lassen.
Bitte beachten Sie:
- Bei einer Kartensperrung wird Ihre Signaturkarte unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
- Falls Sie neue Karte bzw. eine Ersatzkarte benötigen, ist diese kostenpflichtig.
- Eine Sperrung führt nicht automatisch zu einer Vertragskündigung.
Telefonische Kartensperrung:
Alle DGN Signaturkarten können an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr unter folgender Rufnummer gesperrt werden:
01805 034 430
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz/Mobilfunk)
Wir empfehlen Ihnen die telefonische Sperrung , da hier zwischen Sperrwunsch und technischer Durchführung die geringste Verzögerung entsteht.
Sie benötigen:
- Name des Zertifikatsinhabers und ggf. Name des Sperrantragstellers, falls nicht der Inhaber selbst die Sperrung beantragt
- Seriennummern der zu sperrenden Zertifikate oder andere Angaben zur eindeutigen Identifizierung der Signaturkarte
- das Sperrkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten
- falls Sie das Sperrkennwort vergessen haben: Der Callcenter-Agent stellt Ihnen die Sperrfrage. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn Sie im Antrag eine (optionale) Sperrfrage eingegeben hatten.
Schriftliche Kartensperrung:
Senden Sie einen eigenhändig unterschriebenen Sperrauftrag im Original mit den folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Seriennummern der zu sperrenden Zertifikate
- oder andere Angaben zur eindeutigen Identifizierung der Signaturkarte
an die folgende Adresse:
DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf