Startklar für die Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur vernetzt künftig alle Beteiligten im Gesundheitswesen, um Patienteninformationen sektoren- und systemübergreifend sicher auszutauschen. Beim DGN erhalten Sie die notwendigen technischen Komponenten.
Ausstattungspaket aus einer Hand
Vom Konnektor über das Kartenterminal bis zum VPN-Zugangsdienst - bei uns erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur.
Kostengünstige TI-Anbindung
In Kooperation mit Ihrem Praxissoftware-Hersteller und unseren Partnern bieten wir Ihnen das DGN TI Starterpaket zu fairen Konditionen an – bei bewährtem Top-Service.
Das DGN Serviceversprechen
Mit unseren umfassenden Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der Inbetriebnahme der notwendigen Komponenten - für eine sichere und komfortable TI-Anbindung.
E-Health: Digitalisierung des Gesundheitswesens
Hintergründe und gesetzliche Grundlagen
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzen, damit diese schneller und einfacher miteinander kommunizieren können. Ziel ist es, über eine "Datenautobahn" medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten nötig sind, system- und sektorenübergreifend auszutauschen. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Patientendaten.
Fahrplan für die TI
Den Fahrplan für die Einführung der TI mit nutzbringenden Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) sowie das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene "Digitale Versorgung"-Gesetz, auch Digitalisierungsgesetz oder E-Health-Gesetz II genannt, das im Januar 2020 in Kraft trat.
In den gesetzlichen Vorgaben sind auch Fristen genannt, bis wann sich Praxen und Apotheken an die TI angebunden sein müssen und in der Lage sein sollen, bestimmte Anwendungen zu nutzen.
Digitales Gesundheitswesen: Zeitplan für die Einführung der TI-Anwendungen (Stand: 10/21) >
Aufbau der Telematikinfrastruktur
Freiwillige & Pflichtanwendungen
Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte seit dem 1. Juli 2019, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.
Bei den freiwilligen Anwendungen obliegt es allein den Versicherten, ob sie diese Angebote in Anspruch nehmen möchten. Nur mit ihrer Zustimmung dürfen zum Beispiel Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.
Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Überblick
Folgende Fachanwendungen sieht der Gesetzgeber vor:
VSDM
Beim Versichertenstammdatenmanagement werden die Daten der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und ggfls. aktualisiert. Praxen, die diese Pflichtanwendung nicht umsetzen, drohen Honorarkürzungen.
Elektronischer Arztbrief
Arztbriefe sollen künftig mit dem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und über den Kommunikationsdienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt werden. Sender und Empfänger erhalten dafür eine die Vergütung.
Elektronischer Medikationsplan
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser wird künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abrufbar sein. Ärzte und Apotheker sollen ihn dann direkt auf der eGK aktualisieren.
Lebensrettende Notfalldaten
Alle Versicherten haben in Kürze die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.
Elektronische Patientenakte
Versicherte haben künftig Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, in der z. B. Befunde oder Diagnosen aufbewahrt werden können und die einen transparenten Überblick über Gesundheitsdaten bietet. Die ePA ist freiwillig und kostenfrei.
Elektronisches Patientenfach
Patienten sollen künftig Daten in einem Online-Fach ablegen und außerhalb der Praxis eigenständig einsehen können, z. B. selbst gemessene Blutzuckerwerte. Die Daten aus der ePatientenakte können auf Wunsch auch aufgenommen werden.
Telemedizin-Anwendungen
Telemedizinische Leistungen, z. B. die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen oder Online-Videosprechstunden, sollen v. a. älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute kommen. Diese werden Ärzten teilweise bereits vergütet.
eAU
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übermitteln Praxen künftig elektronisch an die Krankenkassen; Versicherte geben zunächst weiterhin den Papier-Durchschlag an ihre Arbeitgeber weiter. Ab 2023 sollen dann die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU digital zur Verfügung stellen.
Elektronisches Rezept
Ärzte stellen künftig ein eRezept aus, das der Patient wahlweise als Ausdruck oder auf sein Smartphone übermittelt bekommt. Es enthält einen 2D-Code, der in der Apotheke einlesbar ist. Über eine App auf dem Smartphone lassen sich Medikamente in der Wunschapotheke vorbestellen.
Datenaustausch mit KIM
Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich künftig Nachrichten und Dokumente schnell und sicher über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg per E-Mail austauschen. Mit dem eHBA können sich Kommunikationspartner authentifizieren und Dokumente digital unterschreiben.
Technische Komponenten für den Anschluss
Um Heilberufsangehörige an die TI anzuschließen, sind diverse technische Komponenten notwendig, die im Folgenden näher beschrieben werden. Diese müssen hohen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit genügen sowie aufwändige Testverfahren bestehen. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach entsprechenden IT-Sicherheits-Prüfvorschriften geprüft und müssen von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden.
Kosten werden erstattet
Die Kosten für die TI-Anbindung werden erstattet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) sowie der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf Beträge für die technische Erstausstattung (z. B. Konnektor, Kartenterminals) und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die Fördersummen für Praxen und Apotheken sind in der Tabelle unten aufgeführt.*
Damit Kliniken, ermächtigte Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ebenfalls an die TI angebunden werden können, hat auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit dem GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
Im Detail: Technische Ausstattung & deren Finanzierung
Technische Komponente | Finanzierung* |
Stationäres eHealth-Kartenterminal:
Es dient dazu, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen. Zwischen zwei Arten stationärer Kartenterminals kann gewählt werden:
Wie viele Kartenterminals werden in Praxen benötigt? Mindestens eines für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z. B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern nötig. |
Ärzte/Psychotherapeuten:
Zahnärzte: 595,00 € pro Kartenterminal Je nach Praxisgröße und der Anzahl der dort tätigen ZÄ werden bis zu drei Geräte finanziert. Apotheken: insgesamt 3.032,00 € für ein Basispaket, bestehend aus einem eHealth-Konnektor und zwei Kartenterminals, inkl. einer Installationsaufwandspauschale zusätzliche Kartenterminals: je 450,00 €
|
ORGA Protect:
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Typs "ORGA 6141 online". |
|
Mobiles eHealth-Kartenterminal:
Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt ein mobiles Terminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM möglich). Wichtig: Zum Zugriff auf die eGK ist ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein eHBA nötig. |
Ärzte: 350,00 € pro Kartenterminal Anspruch besteht bei:
Zahnärzte: 356,00 € pro Kartenterminal, wie folgt gestaffelt:
|
Konnektor:
Praxen: Der TI-Konnektor ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht aktuell die Verwaltung der Versichertenstammdaten (VSDM); die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst. Für die qualifizierte elektronische Signatur (qSig) und die künftigen medizinischen Fachanwendungen - Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) - sind Updates des bisherigen Konnektors erforderlich. Apotheken: Apotheken erhalten direkt einen eHealth-Konnektor, der neben den Modulen für qSig, NFDM und eMP aber auch das notwendige Modul für das VSDM enthält. |
Ärzte & Psychotherapeuten - Erstausstattung (Konnektor & stationäres Kartenterminal):
Darüber hinaus:
Apotheken: s. o. |
SMC-B für Praxen & Apotheken:
Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (Security Module Card - Betriebsstätte, kurz SMC-B) authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten. Herausgeber der SMC-B sind die
Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA). |
Übernahme der Betriebskosten:
Ärzte & Psychotherapeuten: 23,25 € pro Quartal & Karte Zahnärzte: 465,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte (Die Höhe der Pauschale hängt vom Bestellzeitpunkt der SMC-B ab.) Apotheken: 378,15 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte
Hinweis: Praxen, die Anspruch auf ein mobiles eHealth-Terminal haben, wird pro Terminal ein weiterer Praxisausweis finanziert (s. auch "mobiles eHealth-Terminal"). |
gSMC-KT:
Die gerätespezifische Security Module Card - Kartenterminal (kurz gSMC-KT) wird ins Kartenterminal eingesteckt - analog einer SIM-Karte im Mobiltelefon - und fest versiegelt. Sie dient dazu, das Kartenterminal innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren und dessen dauerhafte Verbindung mit dem Konnektor sicherzustellen. |
Ist im Kartenterminal bereits enthalten. |
gSMC-K:
Die gerätespezifische Security Module Card - Konnektor (kurz gSMC-K) ist fest im Konnektor verbaut. Sie dient dazu, denn Konnektor innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren. |
Ist im Konnektor bereits enthalten. |
VPN-Zugangsdienst:
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen den VPN-Zugangsdienst, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht. |
Betriebskostenpauschale:
(u. a. für Wartung der Komponenten und Updates inkl. laufende Kosten für den VPN-Zugangsdienst): Ärzte & Psychotherapeuten: 248,00 €/Quartal Zahnärzte: 83,00 €/Monat Apotheken: 210,00 €/Quartal |
Software-Update der Verwaltungssoftware bzw. Installationskosten:
Das Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystem muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. |
Einmalige Startpauschale:
Sie soll die Kosten decken, die beim Anschluss eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), bei der Installation, durch den Praxisausfall während der Installation und bei der Anpassung ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) entstehen. Zudem wird damit der Zeitaufwand für das VSDM in der Startphase vergütet. Praxen: 900,00 € |
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
Der eHBA (Generation 2) ist für medizinische Anwendungen der TI erforderlich. Er ermöglicht den Zugriff auf die eGK und die qualifizierte elektronische Signatur (rechtsgültige digitale Unterschrift). Herausgeber des eHBA sind die
Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA). |
Übernahme der Betriebskosten:
Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte Zahnärzte: 233,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte Apotheken: 449,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte |
Weitere Anwendungen der TI: |
Einrichung, Zuschläge & Pauschalen: |
Notfalldatenmanagement (NFDM) & elektronischer Medikationsplan (eMP): | Ärzte:
Zahnärzte:
Apotheken bei Teilnahme am eMP-Feldtest:
|
Elektronische Patientenakte (ePA): | Ärzte:
Zahnärzte:
|
eRezept: | Ärzte:
Zahnärzte:
|
Kommunikationsdienst KIM: | Ärzte:
Zahnärzte:
|
TI-Starterpaket des DGN
In Kooperation mit verschiedenen PVS-Herstellern und Partnern bietet das DGN ein Ausstattungspaket für die Anbindung von Praxen an die TI an. Es umfasst den DGN TI Konnektor, ein Servicepaket inkl. VPN-Zugangsdienst und Konnektorwartung sowie E-Health-Kartenterminals.
Das DGN TI Paket können Praxen über den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems beziehen.
SMC-B von medisign
medisign, ein gemeinsames Tochterunternehmen des DGN und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, bietet den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie für Apotheken an.
Die Kosten für den Ausweis werden durch die vereinbarten Betriebskostenpauschalen komplett bzw. weitgehend abgedeckt (s. Tabelle zur Finanzierung).
Elektronische Heilberufsausweise
Als einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen bietet medisign elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der 2. Generation (G2) für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und künftig auch für Psychotherapeuten an.
Der eHBA ist für die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Die personenbezogene Mikrochipkarte verfügt über drei Funktionen: Authentifizierung, qualifizierte Signatur und Verschlüsselung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Infos des Gesundheitsministeriums zum E-Health-Gesetz
- Infos des Gesundheitsminsteriums zum "Digitale Versorgung"-Gesetz
- § 291 SGB V Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis
- Informationen der KBV zur Telematikinfrastruktur (Stand: 02/19, PDF-Format)
- KBV: "Übersicht TI-Finanzierung" (Stand: 13.07.22, PDF-Format)
- KBV: "Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest" (Stand: 21.04.2022)
- KVNO: "Erstattungsbeträge für TI erhöht" (Stand: 29.04.2022)
- Informationen der KZBV zur Telematikinfrastruktur (PDF-Download)
- Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband (Stand: 01.01.21, PDF-Format)
- Nacht- und Notdienstfonds des DAV: TI-Erstattungen
- Informationen der gematik zur Telematikinfrastruktur
- Bundesärztekammer: Informationen zur Telematik & Telemedizin
- Bundeszahnärztekammer: Informationen zur Telematik
Autor: Katja Chalupka
* Angaben ohne Gewähr (Stand: 07/2022)
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