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Startklar für die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur vernetzt künftig alle Beteiligten im Gesundheitswesen, um Patienteninformationen sektoren- und systemübergreifend sicher auszutauschen. Beim DGN erhalten Sie die notwendigen technischen Komponenten.

Ausstattungspaket aus einer Hand

Vom Konnektor über das Kartenterminal bis zum VPN-Zugangsdienst - bei uns erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur.

Kostengünstige TI-Anbindung

In Kooperation mit Ihrem Praxissoftware-Hersteller und unseren Partnern bieten wir Ihnen das DGN TI Starterpaket zu fairen Konditionen an – bei bewährtem Top-Service.

Das DGN Serviceversprechen

Mit unseren umfassenden Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der Inbetriebnahme der notwendigen Komponenten - für eine sichere und komfortable TI-Anbindung.

E-Health: Digitalisierung des Gesundheitswesens

Hintergründe und gesetzliche Grundlagen

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzen, damit diese schneller und einfacher miteinander kommunizieren können. Ziel ist es, über eine "Datenautobahn" medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten nötig sind, system- und sektorenübergreifend auszutauschen. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Patientendaten.

Fahrplan für die TI

Den Fahrplan für die Einführung der TI mit nutzbringenden Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) sowie das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene "Digitale Versorgung"-Gesetz, auch Digitalisierungsgesetz oder E-Health-Gesetz II genannt, das im Januar 2020 in Kraft trat.

In den gesetzlichen Vorgaben sind auch Fristen genannt, bis wann sich Praxen und Apotheken an die TI angebunden sein müssen und in der Lage sein sollen, bestimmte Anwendungen zu nutzen.

Digitales Gesundheitswesen: Zeitplan für die Einführung der TI-Anwendungen (Stand: 10/21) >

Aufbau der Telematikinfrastruktur

DGN Telematikinfrastruktur Illustration

Freiwillige & Pflichtanwendungen

Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte seit dem 1. Juli 2019, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.

Bei den freiwilligen Anwendungen obliegt es allein den Versicherten, ob sie diese Angebote in Anspruch nehmen möchten. Nur mit ihrer Zustimmung dürfen zum Beispiel Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.

gematik: Anwendungen der TI >

Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Überblick

Folgende Fachanwendungen sieht der Gesetzgeber vor:

VSDM

Beim Versichertenstammdatenmanagement werden die Daten der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und ggfls. aktualisiert. Praxen, die diese Pflichtanwendung nicht umsetzen, drohen Honorarkürzungen.

Elektronischer Arztbrief

Arztbriefe sollen künftig mit dem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und über den Kommunikationsdienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt werden. Sender und Empfänger erhalten dafür eine die Vergütung.

Elektronischer Medikationsplan

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser wird künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abrufbar sein. Ärzte und Apotheker sollen ihn dann direkt auf der eGK aktualisieren.

Lebensrettende Notfalldaten

Alle Versicherten haben in Kürze die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.

Elektronische Patientenakte

Versicherte haben künftig Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, in der z. B. Befunde oder Diagnosen aufbewahrt werden können und die einen transparenten Überblick über Gesundheitsdaten bietet. Die ePA ist freiwillig und kostenfrei.

Elektronisches Patientenfach

Patienten sollen künftig Daten in einem Online-Fach ablegen und außerhalb der Praxis eigenständig einsehen können, z. B. selbst gemessene Blutzuckerwerte. Die Daten aus der ePatientenakte können auf Wunsch auch aufgenommen werden.

Telemedizin-Anwendungen

Telemedizinische Leistungen, z. B. die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen oder Online-Videosprechstunden, sollen v. a. älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute kommen. Diese werden Ärzten teilweise bereits vergütet.

eAU

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übermitteln Praxen künftig elektronisch an die Krankenkassen; Versicherte geben zunächst weiterhin den Papier-Durchschlag an ihre Arbeitgeber weiter. Ab 2023 sollen dann die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU digital zur Verfügung stellen.

Elektronisches Rezept

Ärzte stellen künftig ein eRezept aus, das der Patient wahlweise als Ausdruck oder auf sein Smartphone übermittelt bekommt. Es enthält einen 2D-Code, der in der Apotheke einlesbar ist. Über eine App auf dem Smartphone lassen sich Medikamente in der Wunschapotheke vorbestellen.

Datenaustausch mit KIM

Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich künftig Nachrichten und Dokumente schnell und sicher über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg per E-Mail austauschen. Mit dem eHBA können sich Kommunikationspartner authentifizieren und Dokumente digital unterschreiben.

Technische Komponenten für den Anschluss

Um Heilberufsangehörige an die TI anzuschließen, sind diverse technische Komponenten notwendig, die im Folgenden näher beschrieben werden. Diese müssen hohen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit genügen sowie aufwändige Testverfahren bestehen. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach entsprechenden IT-Sicherheits-Prüfvorschriften geprüft und müssen von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden.

Anschlusskabel

Kosten werden erstattet

Die Kosten für die TI-Anbindung werden erstattet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) sowie der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf Beträge für die technische Erstausstattung (z. B. Konnektor, Kartenterminals) und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die Fördersummen für Praxen und Apotheken sind in der Tabelle unten aufgeführt.*

Damit Kliniken, ermächtigte Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ebenfalls an die TI angebunden werden können, hat auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit dem GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.

Mehr Infos zur TI-Finanzierung für Kliniken >

Im Detail: Technische Ausstattung & deren Finanzierung

Technische Komponente Finanzierung*
Stationäres eHealth-Kartenterminal:

Es dient dazu, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen.

Zwischen zwei Arten stationärer Kartenterminals kann gewählt werden:

  • Kartenlesegerät mit Tastenfeld: Anders als das bisherige eGK-fähige Kartenlesegerät wird es nicht am PC, sondern am Konnektor angeschlossen.
  • Tastaturkartenleser (Chipkartentastatur): Er wird per USB ans Praxisnetzwerk angeschlossen. Die Belegung einer externen LAN-Schnittstelle sowie eine zusätzliche Stromversorgung fallen somit weg.

 

Wie viele Kartenterminals werden in Praxen benötigt?

Mindestens eines für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z. B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern nötig.

Ärzte/Psychotherapeuten:

  • Erstausstattung: s. u. (Konnektor)
  • NFDM & eMP (Ärzte): 677,50 € pro Gerät
  • zusätzl. Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl abhängig von Praxisgröße): 677,50 € pro Gerät

Zahnärzte: 595,00 € pro Kartenterminal

Je nach Praxisgröße und der Anzahl der dort tätigen ZÄ werden bis zu drei Geräte finanziert.

Apotheken:

insgesamt 3.032,00 € für ein Basispaket, bestehend aus einem eHealth-Konnektor und zwei Kartenterminals, inkl. einer Installationsaufwandspauschale

zusätzliche Kartenterminals: je 450,00 €

  • Größeren Apotheken (>20.000 bis 40.000 Rx-Packungen) werden 2 zusätzliche Terminals finanziert.
  • > 40.000 bis zu 80.000 Rx-Packungen: 4 zusätzl. Terminals
ORGA Protect:

Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Typs "ORGA 6141 online".

  • bis zu 3 (Zahn-)Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 €
  • 4 bis zu 6 (Zahn-)Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 €
  • > 6 (Zahn-)Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 €
Mobiles eHealth-Kartenterminal:

Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt ein mobiles Terminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM möglich).

Wichtig: Zum Zugriff auf die eGK ist ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein eHBA nötig.

Ärzte: 350,00 € pro Kartenterminal
Anspruch besteht bei:

  • 3 Hausbesuchen pro Quartal
  • Patientenbetreuung in anderen Praxen (z. B. Anästhesisten)
  • Kooperationsvertrag zur Pflegeheimversorgung
  • ausgelagerten Praxisräumen (sie werden jedoch nicht mit Konnektor und stationären Kartenterminals ausgestattet)

Zahnärzte: 356,00 € pro Kartenterminal, wie folgt gestaffelt:

  • Standort mit 1 Zahnarzt, mind. 30 Besuchsfällen im Vorjahr/aktuellen Jahr oder Nachweis des Abschlusses eines Kooperationsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung gemäß § 119b Abs. 1 SGB V: 1 mobiles Kartenterminal
  • 2 Zahnärzte, 100 Besuchsfälle & mindestens 3 Kooperationsverträge: 2 mobile Kartenterminals
  • > 2 Zahnärzte, 200 Besuchsfälle & mindestens 5 Kooperationsverträge: 3 mobile Kartenterminals
Konnektor:

Praxen:

Der TI-Konnektor ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht aktuell die Verwaltung der Versichertenstammdaten (VSDM); die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst. Für die qualifizierte elektronische Signatur (qSig) und die künftigen medizinischen Fachanwendungen - Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) - sind Updates des bisherigen Konnektors erforderlich.

Apotheken:

Apotheken erhalten direkt einen eHealth-Konnektor, der neben den Modulen für qSig, NFDM und eMP aber auch das notwendige Modul für das VSDM enthält.

Ärzte & Psychotherapeuten - Erstausstattung (Konnektor & stationäres Kartenterminal):

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in Praxis: 1.661,50 €
  • 4-6 Ärzte/Psychotherapeuten in Praxis: 2.309,00 €
  • > 6 Ärzte/Psychotherapeuten in Praxis: 2.956,50 €

Darüber hinaus:

  • eHealth-Update des VSDM-Konnektors inkl. PVS-Updates für NFDM/eMP: 530,00 €
  • ePA-Update des eHealth-Konnektors: 400,00 €
  • weitere Pauschalen: s. u. (weitere Anwendungen der TI)


Zahnärzte:

  • ePA-fähiger-Konnektor inkl. gSMC-K (VSDM, QES, KIM, ePA, eMP, NFDM): 1.794,00 €
  • eHealth-Update des VSDM-Konnektors: 380,00 €
  • ePA-Update des eHealth-Konnektors: 400,00 €
  • weitere Pauschalen: s. u. (weitere Anwendungen der TI)

 

Apotheken: s. o.

SMC-B für Praxen & Apotheken:

Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (Security Module Card - Betriebsstätte, kurz SMC-B) authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.

Herausgeber der SMC-B sind die

  • Kassenärztlichen Vereinigungen für Fachärzte und Psychotherapeuten
  • Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für Zahnärzte
  • Landesapothekerkammern für Apotheken

Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA).

Übernahme der Betriebskosten:

Ärzte & Psychotherapeuten: 23,25 € pro Quartal & Karte

Zahnärzte: 465,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte

(Die Höhe der Pauschale hängt vom Bestellzeitpunkt der SMC-B ab.)

Apotheken: 378,15 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte

 

Hinweis: Praxen, die Anspruch auf ein mobiles eHealth-Terminal haben, wird pro Terminal ein weiterer Praxisausweis finanziert (s. auch "mobiles eHealth-Terminal").

gSMC-KT:

Die gerätespezifische Security Module Card - Kartenterminal (kurz gSMC-KT) wird ins Kartenterminal eingesteckt - analog einer SIM-Karte im Mobiltelefon - und fest versiegelt. Sie dient dazu, das Kartenterminal innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren und dessen dauerhafte Verbindung mit dem Konnektor sicherzustellen.

Ist im Kartenterminal bereits enthalten.
gSMC-K:

Die gerätespezifische Security Module Card - Konnektor (kurz gSMC-K) ist fest im Konnektor verbaut. Sie dient dazu, denn Konnektor innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren.

Ist im Konnektor bereits enthalten.
VPN-Zugangsdienst:

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen den VPN-Zugangsdienst, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.

Betriebskostenpauschale:

(u. a. für Wartung der Komponenten und Updates inkl. laufende Kosten für den VPN-Zugangsdienst):

Ärzte & Psychotherapeuten: 248,00 €/Quartal

Zahnärzte: 83,00 €/Monat

Apotheken: 210,00 €/Quartal

Software-Update der Verwaltungssoftware bzw. Installationskosten:

Das Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystem muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können.

Einmalige Startpauschale:

Sie soll die Kosten decken, die beim Anschluss eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), bei der Installation, durch den Praxisausfall während der Installation und bei der Anpassung ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) entstehen. Zudem wird damit der Zeitaufwand für das VSDM in der Startphase​ vergütet.

Praxen: 900,00 €

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):

Der eHBA (Generation 2) ist für medizinische Anwendungen der TI erforderlich. Er ermöglicht den Zugriff auf die eGK und die qualifizierte elektronische Signatur (rechtsgültige digitale Unterschrift).

Herausgeber des eHBA sind die

  • (Landes-)Ärztekammern für Ärzte
  • (Landes-)Zahnärztekammern für Zahnärzte
  • Landespsychotherapeutenkammern für Psychotherapeuten (geben eHBA aktuell noch nicht aus)
  • Landesapothekerkammern für Apotheker.

Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA).

Übernahme der Betriebskosten:

Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte

Zahnärzte: 233,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte

Apotheken: 449,00 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte

Weitere Anwendungen der TI:
Einrichung, Zuschläge & Pauschalen:
Notfalldatenmanagement (NFDM) & elektronischer Medikationsplan (eMP): Ärzte:

  • Einrichtung: s. Konnektor-Update
  • PVS-Anpassung/Update: 400,00 €
  • Betriebskostenpauschale Konnektor: 4,50 €/Quartal
  • Betriebskostenpauschale NFDM-PVS: 5,25 €/Quartal
  • Betriebskostenpauschale eMP-PVS: 7,50 €/Quartal

Zahnärzte:

  • Einrichtung, PVS-Anpassung: 150,00 €;
  • Zuschlag: 1,50 €/Monat

Apotheken bei Teilnahme am eMP-Feldtest:

  • Hersteller-Förderpauschale: 10.000,00 € (einmalig)
  • Apotheken-Förderpauschale: 3.927,00 € (einmalig)
Elektronische Patientenakte (ePA): Ärzte:

  • Einrichtung, PVS-Anpassung: 350,00 €
  • Betriebskostenpauschale Konnektor: 4,50 €/Quartal
  • Betriebskostenpauschale ePA-PVS: 23,25 €/Quartal

Zahnärzte:

  • Einrichtung, PVS-Anpassung: 130,00
  • Zuschlag: 1,50 €/Monat
eRezept: Ärzte:

  • Einrichtung, PVS-Anpassung: 120,00 €
  • Zuschlag: 1,00 €/Quartal

Zahnärzte:

  • Einrichtung, PVS-Anpassung: 100,00 €
Kommunikationsdienst KIM: Ärzte:

  • Einrichtung: 200,00
  • Pauschale: 23,40 €/Quartal & Praxis

Zahnärzte:

  • Kommunikationsdienst KIM: Einrichtung: 100,00 €
  • Pauschale: 16,00 €/Monat (für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis)

TI-Starterpaket des DGN

In Kooperation mit verschiedenen PVS-Herstellern und Partnern bietet das DGN ein Ausstattungspaket für die Anbindung von Praxen an die TI an. Es umfasst den DGN TI Konnektor, ein Servicepaket inkl. VPN-Zugangsdienst und Konnektorwartung sowie E-Health-Kartenterminals.

Das DGN TI Paket können Praxen über den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems beziehen.

Mehr über das DGN TI Starterpaket erfahren >

DGN TI Konnektor (secunet)

SMC-B von medisign

medisign, ein gemeinsames Tochterunternehmen des DGN und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, bietet den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie für Apotheken an.

Die Kosten für den Ausweis werden durch die vereinbarten Betriebskostenpauschalen komplett bzw. weitgehend abgedeckt (s. Tabelle zur Finanzierung).

Mehr erfahren über die SMC-B von medisign >

Elektronische Heilberufsausweise

Als einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen bietet medisign elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der 2. Generation (G2) für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und künftig auch für Psychotherapeuten an.

Der eHBA ist für die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Die personenbezogene Mikrochipkarte verfügt über drei Funktionen: Authentifizierung, qualifizierte Signatur und Verschlüsselung.

Mehr erfahren über den eHBA von medisign >

eHBA von medisign

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