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FAQ zum DGN TI Paket

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das DGN Ausstattungspaket sowie zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI).

Mit welchem PVS kann ich das DGN TI Starterpaket nutzen?

Da die Komponenten der TI interoperabel sind, ist die Nutzung des DGN TI Starterpakets grundsätzlich mit allen Systemen möglich. Ihr PVS muss in der Lage sein, mit dem vom DGN bereitgestellten Konnektor und Kartenterminal zu kommunizieren und deren Schnittstellen anzusprechen. Deshalb bietet das DGN das Paket nur in Kooperation mit PVS-Herstellern und Partnern an. Dazu zählen u. a. InterData GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE).

Bei Praxisverwaltungssystemen anderer Hersteller können wir die Funktionalität der PVS-Schnittstelle nicht garantieren.

Bitte erfragen Sie bei Ihrem Software-Anbieter nähere Informationen zur PVS-Schnittstelle, die Kosten dafür sowie für den First-Level-Support.

Kann die DGN GUSbox als Konnektor genutzt werden?

Die DGN GUSbox kann nicht als Konnektor eingesetzt werden. Auch ein Update ist nicht möglich, so dass Sie für die TI-Anbindung auf jeden Fall einen Konnektor benötigen.

Kann die DGN GUSbox weiter genutzt werden?

Ja, für DGN GUSbox-Anwendungen wie zum Beispiel DGN medSafe, DGN Online-Backup oder DGN DocVisit kann die DGN GUSbox weiter eingesetzt werden.

Überblick über alle DGN GUSbox Anwendungen >

Wo und wann muss ich die SMC-B beantragen?

Beantragt wird der Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) bei Anbietern, die von der KBV, KZBV oder den Landesapothekerkammern als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bzw. Trust Service Provider (TSP) zugelassen wurden.

Der Ausweis ist zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme der TI-Ausstattung (Konnektor etc.). Er muss deshalb rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Installationstermin beantragt und nach Erhalt beim VDA freigeschaltet werden.

Erhältlich ist der Praxisausweis z. B. beim DGN-Partnerunternehmen medisign: www.smc-b.de >

Wie viele Praxisausweise (SMC-B) benötige ich?

Pro Betriebsstätte (BSNR) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen können.

Brauche ich auch einen eHBA für die TI-Anbindung meiner Praxis?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation ist für die Installation der TI zwar nicht erforderlich, aber Sie benötigen ihn für die medizinischen Fachanwendungen der TI, u. a. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die ab 1.10.21 verpflichtend ist.

Er ermöglicht den Zugriff auf die eGK und die qualifizierte elektronische Signatur (rechtsgültige digitale Unterschrift).

Beantragt wird der eHBA bei Anbietern, die von den jeweiligen Heilberufskammern als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bzw. Trust Service Provider (TSP) zugelassen wurden.

Erhältlich ist der eHBA z. B. beim DGN-Partnerunternehmen medisign: www.ehba.de >

Mehr erfahren:

KVB: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) >

Was benötigen Praxen für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den eMedikationsplan (eMP)?

Notfalldatenmanagement (NFDM): Ärztinnen und Ärzte können in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abrufen, z. B. Diagnosen, Allergien, Medikationen oder eine Patientenverfügung.

Elektronischer Medikationsplan (eMP): Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser wird künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abrufbar sein. Ärzte und Apotheker sollen ihn dann direkt auf der eGK aktualisieren.

Um für diese Fachanwendungen gerüstet zu sein, sind eine Reihe von technischen Komponenten erforderlich. Hier ein Überblick für die DGN TI Kunden:

- Anschluss an die TI (DGN TI Ausstattungspaket)

- eHealth-Update für den DGN TI Konnektor

- PVS-Anpassung NFDM

- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), z. B. vom DGN-Tochterunternehmen medisign

Mehr erfahren:

- DGN Anwenderbericht: "TI-Feldtest: „Notfalldatensatz ist schnell erstellt und hilft im Einsatz enorm“ >

- DGN Hintergrundbericht: "Startklar für die Telematikinfrastruktur" >

- KBV: Notfalldatenmanagement (NFDM) >

- KBV: Elektronischer Medikationsplan (eMP) >

Was benötigen Praxen für die eAU und KIM?

Um für die im 3. Quartal 2021 verpflichtende Anwendung eAU und weitere TI-Fachanwendungen, die den E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfordern, gerüstet zu sein, benötigen Praxen eine Reihe von technischen Komponenten.

Hier ein Überblick für die DGN TI Kunden:

- Anschluss an die TI (DGN TI Ausstattungspaket)

- eHealth-Update für den DGN TI Konnektor (PTV2)

- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), z. B. vom DGN-Tochterunternehmen medisign

- die Anwendung KIM, die über zugelassene Anbieter bereitgestellt wird (beim DGN als "DGN KIM" ab Juni 2021 erhältlich)

- nur Kunden von InterData GmbH (PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY) & S3 Praxiscomputer GmbH (S3): eine (virtuelle) DGN GUSbox

Hinweis: Das Konnektor-Update wird in Zusammenarbeit mit den DGN Partnerfirmen weitgehend automatisch auf den Konnektoren der DGN TI Kunden installiert.

Mehr erfahren:

- gematik: KIM - sicherer E-Mail- und Datenaustausch >

- KBV: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) >

 

Wann und warum benötigen Praxen den Kommunikationsdienst KIM?

Praxen benötigen KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ab dem 3. Quartal 2021. Denn dann sind sie verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Viele weitere Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erfordern künftig KIM. So sollen beispielsweise Befunde, Heil- und Kostenpläne, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder darüber ausgetauscht werden – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Zudem wird KIM das einzige zulässige Verfahren für Praxen sein, um für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe eine Vergütung zu erhalten.

Mehr erfahren:

- gematik: KIM - sicherer E-Mail- und Datenaustausch >

- KBV: eArztbrief >

Ab wann ist DGN KIM erhältlich?

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Feldtests wird das DGN zum 1. Juni 2021 mit dem bundesweiten Rollout von DGN KIM an die rund 12.000 Nutzer des DGN TI Pakets starten.

Mehr erfahren:

DGN-Beitrag: "Feldtest angelaufen: 50 Praxen erproben DGN KIM" >

Welche Praxen können DGN KIM nutzen?

Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzern des DGN TI-Ausstattungspakets an. Diese Anbieter sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Praxisverwaltungssystemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem erhalten Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support.

Erster Ansprechpartner für Interessenten ist daher der jeweilige Softwareanbieter bzw. der Dienstleister vor Ort (DVO).

Bei diesen Partnerunternehmen können Sie DGN KIM bestellen:

Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind die KIM-Dienste aller Anbieter mit allen Praxisverwaltungsystemen (PVS) nutzbar. Allerdings lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente nur dann in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden, wenn der Kommunikationsdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist.

Bieten Sie DGN KIM auch für Kliniken und MVZ an?

Wir planen im Sommer 2021 eine KIM-Klinikversion.

Ist für DGN KIM eine DGN GUSbox erforderlich?

Für die Nutzung von DGN KIM benötigen Kunden der PVS-Anbieter InterData Praxiscomputer GmbH (InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY) und S3 Praxiscomputer GmbH (S3) eine virtuelle bzw. physische DGN GUSbox. Zudem ist die Kommunikationsschnittstelle DGN Connect erforderlich.

Der Grund: DGN KIM wird bei diesen Anbietern mittels DGN GUSbox in das jeweilige PVS integriert. Kunden buchen den KIM-Dienst dann einfach als Komponente auf der DGN GUSbox.

Dies hat u. a. folgende Vorteile für die Kunden:

- automatisierte Zertifikatsverwaltung

- keine Installation/Konfiguration eines zusätzlichen E-Mail-Clients erforderlich

- Versand komfortabel direkt aus dem PVS

- automatisches Routing des KIM-Clients an den KIM-Fachdienst

Wie kann ich meine Wunsch-E-Mail-Adresse für DGN KIM reservieren?

Nutzer des DGN TI Pakets haben die Möglichkeit, sich bis Ende Mai 2021 für DGN KIM vorzuregistrieren und ihre Wunsch-E-Mail-Adresse zu reservieren.

Um die Verfügbarkeit zu prüfen, geben Sie bitte auf der folgenden Website Ihre Wunschadresse sowie Ihre DGN TI-Kundennummer ein:

www.dgn.de/kim

Wie groß ist das Postfach für DGN KIM?

Das Postfach umfasst 2 GB.

Bei Verwendung der DGN GUSbox wird dieser Platz allerdings nur für deren Abschaltzeiten benötigt. Denn die Nachrichten werden sofort per POP3 abgerufen und dann auf der DGN GUSbox zwischengespeichert.

Wie groß dürfen die Dateien für den Versand sein?

In der aktuellen DGN KIM-Version (1.3) beträgt die maximale Dateigröße 25 MB.

Gibt es Upgrade-Möglichkeiten für das DGN KIM Postfach oder die Dateigrößen?

Diese wird es erst mit der Version 1.6 von DGN KIM voraussichtlich Anfang 2022 geben.

Dort werden die großen Anhänge ähnlich einer Dropbox verwaltet.

Was kostet DGN KIM?

Der KIM-Fachdienst wird beim DGN 6,55 Euro pro Monat kosten. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 84,03 Euro (jew. zzgl. MwSt.).

Diese Kosten werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).

Wie werden die Kosten für KIM erstattet?

Die Kostenerstattungen sind in den Finanzierungsvereinbarungen geregelt, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Hier eine Übersicht (Angaben ohne Gewähr):

Für das Konnektor-Update, das die für KIM notwendige qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhaltet, erhalten Arztpraxen einmalig eine Pauschale von 530 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für die PVS-Updates für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement. Zahnarztpraxen erhalten für das eHealth-Update des VSDM-Konnektors 380 Euro.

Praxen erhalten zudem einmalig 100 Euro für die Einrichtung des KIM-Fachdienstes. Sie müssen gegenüber der zuständigen K(Z)V nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis.

Zwar nicht für KIM selbst, aber für die erforderliche rechtsverbindliche eSignatur der Dokumente (z. B. eAU) vor dem Versand benötigen Praxen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Betriebskosten werden wie folgt refinanziert: Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte; Zahnärzte: 233 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte.

Weitere Informationen zu TI-Anwendungen und Fördersummen (auch für weitere Heilberufsgruppen) enthält der DGN-Beitrag "Startklar für die Telematikinfrastruktur". >

Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat DGN KIM?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. DGN KIM ist 6 Wochen vor Quartalsende kündbar.

Nähere Informationen erhalten Sie in unseren AGB für DGN KIM, zu finden unter: www.dgn.de/agb

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter:

Telefon: 0211 77008 - 456

E-Mail: ti@dgn.de

 

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