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Praxen benötigen Kommunikationsdienst KIM für die eAU

Voraussichtlich ab Mitte 2021 sind Vertragsärzte und -zahnärzte nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Für die eAU benötigen Praxen den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen". Als Anbieter wird das DGN seine TI-Kunden ab dem kommenden Jahr mit KIM ausstatten.

DGN KIM E-Mail-Dienst

eAU wird mit KIM versendet

Vertrauliche Nachrichten und sensible medizinische Dokumente tauschen TI-Teilnehmer künftig mit KIM aus – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Zu den ersten Anwendungen, für die der neue Kommunikationsdienst benötigt wird, zählen der Austausch elektronischer Arztbriefe und das Übermitteln elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU). Künftig sollen zudem Heil- und Kostenpläne, Formulare, Befunde und Röntgenbilder sowie Abrechnungen ausschließlich über KIM versendet werden.

Zur eAU sind voraussichtlich ab Mitte 2021 alle Vertragsärzte und -zahnärzte verpflichtet. Ursprünglich sollte die eAU bereits zum 1. Januar 2021 verpflichtend werden, doch da nicht alle Praxen bis zum Jahresende über die nötige technische Ausstattung verfügen, wird derzeit eine Übergangsfrist verhandelt.

Welche technische Ausstattung brauchen Praxen?

Um für KIM und die verpflichtende Anwendung eAU gerüstet zu sein, benötigen Praxen eine Reihe von technischen Komponenten. Hier ein Überblick für die DGN TI Kunden:

  • Anschluss an die TI (DGN TI Ausstattungspaket)
  • eHealth-Update für den DGN TI Konnektor
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), z. B. vom DGN-Tochterunternehmen medisign
  • die Anwendung KIM, die über zugelassene Anbieter bereitgestellt wird (das DGN befindet sich aktuell im Zulassungsverfahren)

Das Konnektor-Update soll in Zusammenarbeit mit den DGN Partnerfirmen noch in diesem Jahr – weitgehend automatisch – auf den Konnektoren der DGN TI Kunden installiert werden.

Kann ich mir eine KIM-E-Mail-Adresse aussuchen?

Beim DGN können sich Interessenten bereits jetzt vorregistrieren und ihre E-Mail-Adresse für KIM reservieren. Um die Verfügbarkeit zu prüfen, geben Sie bitte auf der folgenden Website Ihre Wunschadresse sowie Ihre DGN TI-Kundennummer ein:

www.dgn.de/kim

Können DGN TI Kunden jeden KIM-Anbieter wählen?

Gemäß gematik-Spezifikation sind grundsätzlich die KIM-Dienste aller Anbieter mit allen Praxisverwaltungsystemen (PVS) nutzbar. Bei der Wahl des Anbieters sollten Praxen jedoch Folgendes berücksichtigen: Nur wenn der Fachdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist, lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden.

DGN Partnerunternehmen wie InterData GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE) sorgen dafür, dass DGN KIM in den jeweiligen Systemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem bieten sie ihren Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support an.

Im Laufe dieses Monats erhalten Nutzer des DGN TI Pakets die Möglichkeit, ihre Wunsch-E-Mail-Adresse für KIM zu reservieren und den Dienst vorzubestellen. Die DGN Parterunternehmen werden ihre Kunden dazu gesondert informieren.

Was kostet DGN KIM?

Der KIM-Fachdienst wird beim DGN 6,55 Euro pro Monat kosten. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 84,03 Euro (jew. zzgl. MwSt.).

Diese Kosten werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).

Wie werden die Kosten für KIM erstattet?

Die Kostenerstattungen sind in der Finanzierungsvereinbarung geregelt, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat. Hier eine Übersicht (Angaben ohne Gewähr):

  • Für das Konnektor-Update, das die für KIM notwendige qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhaltet, erhalten Arztpraxen einmalig eine Pauschale von 530 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für die PVS-Updates für den elektronischen Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement. Zahnarztpraxen erhalten für das eHealth-Update des VSDM-Konnektors 380 Euro.
  • Praxen erhalten zudem einmalig 100 Euro, um den KIM-Fachdienst einzurichten. Sie müssen nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind.
  • Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis.
  • Die Betriebskosten für den eHBA (s. u.) werden wie folgt refinanziert: Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte; Zahnärzte: 233 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte.

Ein Muss für eAU & Co.: der eHBA

Zwar nicht für KIM selbst, aber für die erforderliche rechtsverbindliche eSignatur der Dokumente (z. B. eAU) vor dem Versand benötigen Praxen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Berufsgruppenspezifische Ausweise für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bietet das DGN-Tochterunternehmen medisign an.

Das medisign Informations- und Bestellportal ist erreichbar unter: www.ehba.de

medisign eHBA

Hinweis: Derzeit kann der medisign eHBA noch nicht in allen Kammerregionen beantragt werden. Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll es laut medisign-Beitrag "eHBA G2: medisign fast überall als Anbieter gelistet" jedoch bald geben.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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