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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), seit vergangenem Sommer für Praxen verpflichtend, ist derzeit das Haupteinsatzgebiet von KIM. Der Kommunikationsdienst kann jedoch noch einiges mehr: elektronische Arztbriefe schnell, sicher und über Sektorengrenzen hinweg übermitteln.

DGN KIM

Sicher kommunizieren mit KIM

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und soll die papierlose Übermittlung von Dokumenten, etwa von Arztbriefen, Befunden oder Abrechnungsdaten, innerhalb der Telematikinfastruktur (TI) ermöglichen. Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert, so dass sich auch vertrauliche Inhalte sicher versenden lassen. Beim Abruf werden die Nachrichten automatisch für die Empfänger:innen entschlüsselt. Diese können sie dann direkt weiterverarbeiten.

Wer den E-Mail-Fachdienst installiert hat und eine KIM-Adresse besitzt, kann mit allen anderen KIM-Nutzer:innen kommunizieren. Neben Ärzt:innen zählen dazu auch Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeheime sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Damit sich Kommunikationspartner gegenseitig finden können, muss die KIM-Adressen im Verzeichnisdienst (VZD) der TI eingetragen werden.

Vertragsarztpraxen als KIM-Vorreiter

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind Vertragsarztpraxen in punkto KIM die Vorreiter. "Bei den hausärztlichen Praxen, also den Hauptanwendern der eAU, sind inzwischen 90 Prozent an einen KIM-Dienst angeschlossen", so die KBV. Auch bei den allgemeinfachärztlichen und versorgungsebenenübergreifenden Praxen hätten 85 beziehungsweise 84 Prozent mindestens eine KIM-Adresse. Unter den spezial- oder gesondert fachärztlichen Praxen seien es noch knapp zwei Drittel (65 Prozent), die über einen KIM-Dienst verfügen.

Die KBV weist darauf hin, dass die eAU nur eine Nutzungsmöglichkeit von KIM darstellt. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der elektronische Arztbrief. "Denn letztendlich ist der Dienst einem besonders abgesicherten E-Mail-Programm ähnlich, das zudem in das Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert werden kann."

Ressourcen einsparen

Über KIM können Praxen Untersuchungsergebnisse, Befunde oder Laborberichte sicher und schnell digital übermitteln - und somit Porto und Papier sparen. Auf Empfängerseite fällt das Einscannen weg: Die empfangenen Daten lassen sich medienbruchfrei und ohne Zwischenschritte direkt weiterverarbeiten. Auch der in punkto Datenschutz bedenkliche Faxversand könnte dank KIM schon bald der Vergangenheit angehören.

Durch die Integration von KIM in die Benutzeroberfläche der Praxissoftware ist das Versenden und Empfangen von eArztbriefen für Ärzt:innen und ihre Medizinischen Fachangestellten einfach zu handhaben.

Tatsächlich verschicken immer mehr Praxen Arztbriefe auf elektronischem Wege. Dies zeigt das TI-Dashboard der gematik: Waren am 21. Juni des letzten Jahres 963.564 Briefe per KIM übermittelt worden, ist die Zahl bis Mitte Februar bereits auf 4.578.906 angestiegen (Stand 13.02.2023).

eArztbriefe werden gefördert

Seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Laut KBV gelten für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen folgende Voraussetzungen, um eArztbriefe abrechnen zu können:

  • Versand über den Kommunikationsdienst KIM (DGN ist zertifizierter KIM-Anbieter*)
  • Qualifizierte Signatur (QES) mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA, z. B. erhältlich beim DGN-Partner medisign)
  • Das PVS und das eArztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.

Quellen & weitere Informationen

 

* Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzer:innen des DGN TI-Ausstattungspakets an. Bei einigen PVS-Herstellern, darunter auch S3, wird DGN KIM mittels DGN GUSbox ins PVS integriert. Der Dienst wird dann einfach als Komponente auf der DGN GUSbox gebucht. Dadurch ist keine Installation/Konfiguration eines zusätzlichen E-Mail-Clients erforderlich und der Versand von eArztbriefen und anderen Dokumenten erfolgt komfortabel direkt aus dem PVS. Mehr erfahren >

 

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Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
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Immer mehr Praxen versenden Arztbriefe auf elektronischem Wege. Vor diesem Hintergrund haben das DGN-Partnerunternehmen S3 Praxiscomputer und der Gesundheits-IT-Hersteller mediDOK eine zeitgemäße eArztbrief-Integration für Praxen umgesetzt, die den Kommunikationsdienst DGN KIM mit der GUSbox nutzen. Damit lassen sich eArztbriefe systematisch und patientenbezogen archivieren.

eArztbrief-Lösung mediDOK und S3_Bildquelle: mediDok

Dass die Anzahl elektronisch versendeter Arztbriefe kontinuierlich steigt, zeigt das TI-Dashboard der gematik: Waren am 21. Juni dieses Jahres 963.564 Briefe per KIM übermittelt worden, ist die Zahl ein halbes Jahr später bereits auf 3.421.7127 angestiegen (Stand 20.12.2022).

Zeit und Ressourcen sparen

Mit der Übermittlung elektronischer Arztbriefe über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) soll der herkömmliche papiergebundene Versand per Post und Fax schon bald der Vergangenheit angehören. Durch die Integration von KIM in die Benutzeroberfläche der Praxissoftware ist der Versand und Empfang von eArztbriefen für Ärzt:innen und ihre Medizinischen Fachangestellten einfach zu handhaben.

Sowohl Absender:innen als auch Empfänger:innen sparen Zeit und Ressourcen: Arztbriefe müssen nicht mehr ausgedruckt, händisch unterschrieben und (im Falle des Postversands) frankiert werden. Auf Empfängerseite fällt das Einscannen weg: Die empfangenen Daten lassen sich medienbruchfrei und ohne Zwischenschritte direkt weiterverarbeiten.

eArztbriefe werden gefördert

Seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gelten für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen folgende Voraussetzungen, um eArztbriefe abrechnen zu können:

  • Versand über den Kommunikationsdienst KIM
  • Qualifizierte Signatur (QES) mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA, z. B. erhältlich beim DGN-Partner medisign)
  • as PVS und das eArztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.

Nahtlose Integration

Mit der steigenden Anzahl elektronischer Arztbriefe entstehen auf beiden Seiten (Versender:innen und Empfänger:innen) immer mehr digital signierte elektronische Dokumente, die patientenbezogen archiviert werden müssen. Hier setzt die von S3 und mediDOK vorgestellte eArztbrief-Integration an: Alle eingehenden eArztbriefe werden direkt aus dem DGN GUSClient (einer grafischen Oberfläche, die serienmäßig mit der DGN GUSbox ausgeliefert wird und die komfortable Bearbeitung der Praxiskommunikation ermöglicht) in das mediDOK-Archiv weitergeleitet. Dort werden sie bei den jeweiligen Patient:innen sicher archiviert und sind – wie alle anderen mediDOK-Daten auch – direkt aus der elektronischen Karteikarte des Patientenverwaltungssystems S3 aufrufbar.

Die Anwender:innen profitieren durch die Integration von weiteren Vorteilen: Bei der Erstellung eines eArztbriefs kann direkt auf die Daten im mediDOK-Archiv zugegriffen werden. Auf diese Weise lassen sich Vorbefunde der Patient:innen oder Bilder auswählen, die dann als Anhang des Arztbriefes mit versendet werden. Gleichzeitig können die so erstellten eArztbriefe auch auf Versender-Seite im mediDOK-Archiv zu den jeweiligen Patient:innen archiviert werden.

Auf Wunsch lassen sich also alle gesendeten und empfangenen eArztbriefe zusammen mit allen anderen Dokumenten und Bildern eines Patienten/einer Patientin zentral in der mediDOK-Archivlösung ablegen - so dass keine neuen Dateninseln entstehen.

Technische Voraussetzungen

Die neue eArztbrief-Integration steht Anwender:innen von S3 Praxiscomputer ab dem Jahreswechsel zur Verfügung.

Folgende Komponenten werden benötigt:

 

* Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzer:innen des DGN TI-Ausstattungspakets an. Bei einigen PVS-Herstellern, darunter auch S3, wird DGN KIM mittels DGN GUSbox ins PVS integriert. Der Dienst wird dann einfach als Komponente auf der DGN GUSbox gebucht. Dadurch ist keine Installation/Konfiguration eines zusätzlichen E-Mail-Clients erforderlich und der Versand von eArztbriefen und anderen Dokumenten erfolgt komfortabel direkt aus dem PVS.

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Vor 15 Monaten startete Finn Giebels beim DGN seine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement – Zeit für ein Zwischenfazit. Im Interview gibt der 21-Jährige einen Einblick in seinen Arbeits- und Berufsschulalltag und berichtet, welche Aufgaben ihm am besten gefallen.

Finn Giebels

Im 2. Ausbildungsjahr beim DGN: Finn Giebels, angehender Kaufmann für Büromanagement

Warum hast Du Dich für eine kaufmännische Ausbildung beim DGN entschieden?

Finn: Nach dem Fachabitur und verschiedenen Praktika wollte ich nicht sofort studieren, sondern erst einmal ins Arbeitsleben einsteigen. Es war allerdings gar nicht so einfach, während der Hochphase der Coronapandemie einen Ausbildungsplatz zu finden. Über eine Online-Stellenanzeige bin ich dann auf das DGN aufmerksam geworden. Beim Bewerbungsgespräch hat die Chemie sofort gestimmt und ich bin sehr froh, dass angesichts verschiedener Bewerber die Wahl auf mich gefallen ist.

Welche Aufgaben hast Du im Unternehmen? Was macht Dir am meisten Spaß?

Finn: Während mir im ersten Ausbildungsjahr noch viel gezeigt und erklärt wurde, arbeite ich jetzt im zweiten Ausbildungsjahr schon viel selbstständiger. Derzeit bin ich im Vertragsdatenmanagement eingesetzt und beschäftige mich mit gerichtlichen Mahnverfahren. Meine Aufgabe ist es, offene Rechnungen zu prüfen, Zahlungsaufforderungen in schriftlicher oder telefonischer Form umzusetzen und schlussendlich Online-Mahnanträge zu stellen. Dies ist mit viel Recherchearbeit verbunden und mitunter recht knifflig, aber das finde ich sehr spannend.

Welche Fachabteilungen hast Du bislang kennengelernt?

Finn: Bislang habe ich verschiedene Bereiche unseres Kundencenters kennengelernt und mich zum Beispiel mit Bestellungen, Verträgen und Kündigungen befasst. In der telefonischen Kundenbetreuung habe ich interessante Einblicke erhalten, wie man Beratungsgespräche führt. Als nächstes steht der Bereich Buchhaltung, Controlling und Beschaffung an, später dann noch die Abteilungen TrustCenter, Kartenproduktion, Technik, Entwicklung sowie Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.

Du bist ja der erste kaufmännische Azubi beim DGN. Wie fühlst Du Dich betreut?

Finn: Ich fühle mich hier in sehr guten Händen und freue mich jeden Tag, ins Büro zu kommen. Wenn mein Ansprechpartner einmal nicht da ist, gibt es immer hilfsbereite Kollegen oder Kolleginnen, an die ich mich wenden kann. Schön ist auch, dass ich während meiner Ausbildung alle Abteilungen durchlaufen und dadurch einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Geschäftsbereiche erhalten werde.

Wie ist bei Dir Theorie und Praxis aufgeteilt? Wann hast Du Berufsschule?

Finn: Die Berufsschule läuft bei mir als Blockunterricht ab. Einen dreimonatigen Block habe ich bereits hinter mir; im November startet die zweite Einheit. Der Vorteil an diesem kompakten Unterricht ist, dass ich mich dann voll auf die Schule konzentrieren kann. Zwar bin ich dann für längere Zeit nicht im Unternehmen und verpasse vielleicht die eine oder andere Entwicklung, aber bislang habe ich schnell wieder den Anschluss gefunden.

Welche Fächer hast Du in der Berufsschule? Welche Unterrichtsinhalte gefallen Dir am besten?

Finn: Neben berufsübergreifenden Fächern wie Politik/Gesellschaftslehre, Deutsch/Kommunikation und Religion stehen auch Büro- und Geschäftsprozesse sowie Englisch als fremdsprachliche Kommunikation auf dem Lehrplan. Meine Wahlqualifikationen sind zum einen Steuerung und Kontrolle, zum anderen Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen. Zudem lernen wir den Umgang mit Excel, Word und PowerPoint. Als Projektarbeit sollten wir zum Beispiel eine Unternehmenspräsentation erstellen; das hat echt Spaß gemacht.

Wann steht Deine nächste Prüfung an?

Finn: Am Ende des zweiten Unterrichtsblocks im März habe ich meine erste Zwischenprüfung. Je nachdem, wie ich dabei abschneide, bestünde eventuell die Möglichkeit, die Ausbildung von drei auf zweieinhalb Jahre zu verkürzen. Ob das wirklich sinnvoll ist, muss ich mir aber noch gut überlegen und vor allem mit meinem Ausbilder besprechen. Schließlich müsste ich viel Unterrichtsstoff in Eigenregie erarbeiten und hätte auch weniger Zeit, die verschiedenen Abteilungen zu durchlaufen.

Wie stellst Du Dir Deine berufliche Zukunft nach der Ausbildung vor?

Finn: Zunächst einmal möchte ich die Ausbildung so gut wie möglich absolvieren und bestehen. Aber auch danach ist es mein Ziel, mich vielseitig weiterzubilden. Ich könnte mir vorstellen, später berufsbegleitend zu studieren.

Vielen Dank für die interessanten Einblicke und weiterhin viel Erfolg und Freude an der Arbeit in unserem Unternehmen! Schön, dass Du bei uns bist!

Fachkräfte gesucht

Bereits ausgebildete Fachkräfte sucht das DGN derzeit für die Abteilungen Entwicklung/QS, Trustcenter und Technik. Welche Stellen zu besetzen sind, erfahren Interessent:innen hier:

Aktuelle Stellenangebote >

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Der Umstieg auf die Fernsignatur beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach, kurz beA, führt aktuell zu Problemen. Rechtsanwält:innen können in ihrer Kanzleisoftware Dokumente nicht mehr qualifiziert signieren. Alternativ lassen sich Signaturkarten anderer Hersteller für die rechtsverbindliche digitale Unterschrift nutzen, etwa die DGN Signaturkarte.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Umstieg auf Fernsignatur

Rechtsanwält:innen sind gesetzlich verpflichtet, für die sichere Kommunikation mit der Justiz, den Behörden und untereinander das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. Die zur Anmeldung notwendigen beA-Karten laufen seit Anfang September sukzessive aus, da auf die Fernsignatur umgestellt wird. Nach einem Bericht von heise online sind bis zum Jahresende alle Karten unbrauchbar. Die neuen beA-Karten, die von der Bundesnotarkammer (BNotK) ausgegeben werden, lassen sich allerdings nur so lange aktivieren, wie die alte Karte noch gültig ist.

Bei der Fernsignatur befindet sich das höchstpersönliche Zertifikat, durch das die Signatur erzeugt wird, nicht mehr auf der Karte, sondern verbleibt in der Hoheit der Zertifizierungsstelle der BNotK. Im Gegensatz zur karten­ba­sierten Signatur wird die qualifi­zierte Signatur somit nicht mehr von der unterzeich­nenden Person selbst am Arbeitsplatz erzeugt, sondern in deren Auftrag von einem Vertrau­ens­diensteanbieter (VDA). Hierzu muss die unterzeichnende Person ihre Identität gegenüber dem VDA sicher nachweisen - mittels der neuen beA-Karte für Fernsi­gnatur und der Eingabe einer PIN.

Keine qualifizierte Signatur mit Kanzleisoftware

Das beA lässt sich entweder browser­basiert mit Login über den Web-Client oder mit einer entspre­chenden Schnitt­stelle der Kanzlei­software nutzen. Doch ausgerechnet mit der Software-Lösung, die laut Anwaltsblatt den Vorteil hat, dass eine doppelte Anmeldung entfällt und (Mandanten-)Daten automatisch verknüpft werden, gibt es Probleme: "Wie sich heraus­stellt, können Anwält:innen mit der neuen beA-Karte nicht mehr qualifiziert elektronisch signieren – soweit dafür eine Schnitt­stelle mit der Kanzlei­software verwendet wird. Auch die Kommuni­kation mit Behörden ist dadurch stark eingeschränkt. Qualifi­zierte elektro­nische Signaturen sind nur noch über den Web-Client möglich."

Die Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) sieht dem Anwaltsblatt zufolge die Kanzlei­software-Hersteller in der Pflicht, die Fernsi­gna­tur­ in ihre Systeme einzubinden. Bis dies geschieht, bleibt für die gerichtliche Kommunikation nur der Umstieg auf den umständlicheren Web-Client. Alternativ ist ein Versand aus dem eigenen anwaltlichen Postfach möglich. Dabei ist zu bedenken, dass Schriftsätze, die sich an Behörden richten und die Schriftform voraussetzen, immer qualifiziert elektronisch signiert sein müssen.

DGN Signaturkarte für beA geeignet

Anwält:innen sind heise online zufolge zwar gesetzlich verpflichtet, das beA zu nutzen, nicht aber das von der BNotK bereitgestellte Signaturverfahren. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) lasse sich auch mit Signaturkarten anderer Hersteller anbringen. So ist auch die DGN Signaturkarte geeignet, im Rahmen der beA-Kommunikation digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. "Seit dem Sommer nehmen wir eine verstärkte Nachfrage aus der Anwaltschaft nach unseren Signaturkarten wahr", berichtet DGN-Vertriebsansprechpartner Steffen Bucksteeg. "Neben der einfachen Handhabung spielt auch der Kostenfaktor eine entscheidende Rolle." Während der Abruf von Fernsignaturen an Guthaben gebunden ist, die je nach Nutzungsumfang immer wieder aufzuladen sind, wird die DGN Signaturkarte zu einem kostengünstigen Jahrespreis mit unlimitierten Signaturvorgängen angeboten.

Einen weiteren Vorteil der kartenbasierten QES führt die Website beA-ABC auf: "Die bisherigen Erfahrungen mit der Fernsignatur zeigen, dass es ggf. gut ist, als Backup eine weitere Signaturkarte (ohne Fernsignatur) vorzuhalten. Denn das Signieren mit der Fernsignatur (sofern kein technischer Fehler auftritt) dauert deutlich länger als mit einer Signaturkarte, bei der sich das Zertifikat direkt auf der Karte befindet."

Bequeme Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

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Ein Vierteljahrhundert Deutsches Gesundheitsnetz - unser Firmenjubiläum nehmen wir zum Anlass für einen Rückblick auf unsere Unternehmensgeschichte und zugleich für einen Blick nach vorn. Denn die Feierlichkeiten haben wir mit dem Richtfest an unserem künftigen Unternehmenssitz in Kaarst verbunden. Der Umzug ist für Mitte 2023 geplant.

Laptop & Stethoskop - Bildquelle: Stocksnap auf Pixabay

Wie alles begann

Gegründet wurde das DGN 1997 auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den Betrieb des bundesweit ersten Intranets, das exklusive für approbierte Ärzt:innen zugänglich war. Beteiligt war zudem die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank), die später alleiniger Gesellschafter war (bis 2010). Eines der Ziele wurde seinerzeit wie folgt formuliert: Ärzt:innen sollen "in einem bundeseinheitlichen Informations- und Kommunikationsverbund Informationen online mit ihren Körperschaften und untereinander austauschen können; dabei soll durch Sicherheitsstandards, die von den ärztlichen Körperschaften vorgegeben und überwacht werden, die Vertraulichkeit der Übermittlung insbesondere patientenbezogener Daten gewährleistet werden" (Deutsches Ärzteblatt, 1997).

Schon zur Gründungszeit war ein breites Spektrum an Online-Anwendungen geplant, die Ärzt:innen in der täglichen Arbeit unterstützen sollten - vom Einholen von Zeitmeinungen über den Austausch von elektronischen Arztbriefen bis zur Übermittlung von Patientendaten. Zudem sollten Vertragsärzt:innen in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen online abzurechnen. Viele dieser Anwendungen sind heute fester Bestandteil des ärztlichen Arbeitsalltags.

Vom Intranet-Provider zum Signaturkartenanbieter

Mit dem ApoNet schaffte das DGN im Oktober 1998 ein weiteres heilberufsspezifisches Intranet-Angebot, das sich als erstes seiner Art an die Apothekerschaft richtete und später in aponet Professional umbenannt wurde. Im Februar 2001 ging zudem das Deutsche Zahnarzt-Netz, kurz DZN, online. Im Jahr 2004 erreichte das DGN mit seinen drei Intranet-Portalen insgesamt rund 35.000 Angehörige der akademischen Heilberufe.

Screenshot DZN

Im Laufe der Zeit entwickelte sich das DGN vom reinen Intranet-Provider zu einem IT-Dienstleister für sichere Kommunikation und Vernetzung im Gesundheitswesen weiter. Bereits Ende der 1990er Jahre begann das Unternehmen, eine eigene Public-Key-Infrastruktur (PKI) zu errichten, die digitale Zertifikate ausstellen, verteilen und prüfen konnte. Mit der Vision, künftig auch Zertifikate auf qualifiziertem Niveau für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) anbieten zu können, wurde die PKI zunächst 2003 erneuert und ein höheres Sicherheitsniveau umgesetzt.

Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS

Im Jahr 2007 wurde das mandantenfähige DGN Trustcenter durch die Bundesnetzagentur akkreditiert, und das DGN produzierte über zehn Jahre als Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) elektronische Signaturkarten nach Signaturgesetz (SigG) für verschiedene Branchen. Heute ist das DGN ein nach der europäischen eIDAS-Verordnung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) und gibt qualifizierte elektronische Signaturkarten, Zertifikate sowie EU-weit gültige qualifizierte elektronische Zeitstempel aus.

Vom elektronischen Rechtsverkehr über die Arbeitnehmerüberlassung bis zur eVergabe - DGN Produkte kommen in vielfältigen Fachanwendungen und Branchen zum Einsatz. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag seit jeher indes im Gesundheitswesen. Als erster Anbieter erhielt das DGN bereits im Juni 2004 die Zulassung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die ZOD-Sicherheitstechnologie ("Zahnärzte Online Deutschland"). Die ZOD-Karte war der erste elektronische Berufsausweis speziell für die Zahnärzteschaft, wurde exklusiv im DGN Trustcenter produziert und über die medisign GmbH angeboten.

Die Unternehmensgruppe

Seit 2010 zählt das DGN zu einer Unternehmensgruppe, der auch die Praxissoftware-Anbieter FREY ADV GmbH, S3 Praxiscomputer GmbH sowie zu 50 Prozent die InterData Praxiscomputer GmbH angehören. Gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ist das DGN seit Ende 2015 Gesellschafter des Signaturkartenanbieters medisign GmbH (zu je 50 Prozent). Die Geschäfte führt Armin Flender, der das DGN zu einem der marktführenden IT-Dienstleister im deutschen Gesundheitswesen weiterentwickelte. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 70 Mitarbeitende am Standort Düsseldorf.

Armin Flender

Geschäftsführer Armin Flender

Berufsausweise für das Gesundheitswesen

Über viele Jahre war medisign der einzige von den (Zahn-) Ärztekammern zugelassene Anbieter für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen, den so genannten elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der ersten Generation (Generation 0). Heute ist medisign einer von drei bzw. zugelassenen Anbietern für eHBA der 2. Generation im deutschen Gesundheitsmarkt - für derzeit vier Heilberufsgruppen: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen.

eHBA medisign

Herausgeber der personenbezogenen Ausweise im Scheckkartenformat sind die jeweiligen Kammern, produziert werden sie im DGN Trustcenter. Als technischer Dienstleister von medisign ist das DGN auch für die Antragsprüfung, Logistik, Kundenbetreuung sowie für Abrechnungsdienste verantwortlich.

Ebenso stellt das DGN in seinem Trustcenter Secure Module Cards Typ B (SMC-B) für das Gesundheitswesen her, die Praxen und Apotheken für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigen. Hier ist medisign einer von drei zugelassenen Anbietern für Psychotherapie- und Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken. Sowohl der eHBA als auch die SMC-B sind erforderliche Bausteine, um die TI-Anwendungen nutzen zu können, die durch das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben werden (e-Health-Gesetz). Dazu zählt u. a. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und künftig das eRezept.

Anbindung an die Telematikinfrastruktur

In Kooperation mit verschiedenen Herstellern von Praxisverwaltungssoftware (PVS) und Partnern bietet das DGN seit Ende 2018 ein Ausstattungspaket für die Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) an. Im Jahr 2021 wurde das Unternehmen von der gematik zugelassen, Praxen und Kliniken mit dem E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) auszustatten, mit dem TI-Teilnehmer vertrauliche Nachrichten und medizinische Dokumente sicher austauschen können.

Der selbst entwickelte Kommunikationsrouter DGN GUSbox, der über viele Jahren u. a. als KV-SafeNet-Zugängsgerät diente, kommt in Praxen und Kliniken für verschiedene Anwendungen zum Einsatz, zum Beispiel als Download-Manager für PVS-Updates, für die Online-Abrechnung oder für die digitale Laborbeauftragung.

25 Jahre DGN

Im September 2022 feierte das DGN sein Firmenjubiläum und zugleich Richtfest am neuen Firmenstandort in Kaarst.

Neuer Standort ab 2023

Als einer der führenden Anbieter ganzheitlicher IT-Lösungen im Gesundheitswesen ist das DGN in den vergangenen 25 Jahren auch personell stark gewachsen und möchte sein Team weiter verstärken. "Unser neuer Standort in Kaarst ist nicht nur verkehrsgünstig gelegen, sondern schafft viel Raum für effizientes Arbeiten", freut sich Geschäftsführer Armin Flender. "Das großzügig geschnittene und offen gestaltete Gebäude soll zum einen den erfolgreichen Wachstumskurs der vergangenen Jahre widerspiegeln, zum anderen die Kommunikation und Kreativität der Mitarbeiter fördern."

Das dreigeschossige Bürogebäude entsteht auf knapp 8.400 m² im Gewerbegebiet Hüngert, verkehrsgünstig am Kaarster Kreuz gelegen. Der Umzug mit den derzeit rund 70 Mitarbeitenden ist für Mitte 2023 geplant.

Neuer DGN Standort in Kaarst

So wird der neue Firmensitz des DGN künftig aussehen.

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Zum 1. Juli ist die Übergangsfrist für die eAU endgültig ausgelaufen. Der DGN-Partner InterData Praxiscomputer GmbH berichtet von einer erfolgreichen Umstellung bei den Anwender:innen seines PVS InterARZT. Der für den Versand der eAU-Bescheinigungen erforderliche E-Mail-Fachdienst KIM habe sich dank der DGN GUSbox in den Praxen einfach einrichten lassen.

Laptop & Stethoskop - Bildquelle: Stocksnap auf Pixabay

Über 100.000 eAU erstellt

Eigentlich sind Praxen bereits seit dem 1. Oktober 2021 gesetzlich verpflichtet, AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Da die erforderliche Technik vielerorts noch nicht bereitstand, galt bis Ende Juni 2022 eine Übergangsregelung: Nicht ausgestattete Praxen konnten demnach weiterhin das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen (wir berichteten).

"Viele unserer Anwenderinnen und Anwender haben die eAU schon weit vor dem 1. Juli eingeführt", berichtet InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg. Das Praxisverwaltungssystem InterARZT kommt vor allem in der KV-Region Westfalen-Lippe zum Einsatz. "Bereits vor dem Ende der Übergangsfrist waren bei uns über 100.000 eAU erstellt worden." Deutschlandweit waren es nach Angaben der gematik bislang insgesamt über 13 Millionen versendete digitale AU-Bescheinigungen (TI-Dashboard, Stand 14.07.2022).

InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg

InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg

Versand mit KIM

Um eAU-Bescheinigungen an die Kassen versenden zu können, benötigen Praxen eine Anbindung an KIM (Kommunikation im Medizinwesen), den sicheren E-Mail-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI). Sowohl dessen Einrichtung als auch die monatlichen Kosten werden gemäß Finanzierungsvereinbarung durch die Kassen erstattet.

Da das DGN ein zugelassener KIM-Anbieter ist, stattet InterData als TI-Partnerunternehmen seine Anwender:innen auf Wunsch mit DGN KIM aus. Der Fachdienst wird mittels des Kommunikationsrouters DGN GUSbox in das PVS InterARZT integriert. "Kunden buchen KIM dann einfach als Komponente auf der DGN GUSbox", erklärt Fellenberg. "Mit wenigen Klicks lässt sich die Wunsch-Adresse wählen und die Einrichtung von KIM ist erledigt - ganz ohne Techniker vor Ort."

Der Einsatz der DGN GUSbox hat weitere Vorteile für die KIM-Teilnehmer:innen:

  • automatisierte Zertifikatsverwaltung
  • keine Installation/Konfiguration eines zusätzlichen E-Mail-Clients erforderlich
  • Versand komfortabel direkt aus dem PVS
  • automatisches Routing des KIM-Clients an den KIM-Fachdienst

eAU: einfache Bedienung

Der Ablauf, eine eAU zu erstellen, unterscheidet sich laut Fellenberg nicht vom bisherigen gelben Schein: "Die Bedienung in unserem PVS ist identisch geblieben, beim Drucken wird dann nebenbei die eAU erstellt, signiert und gesendet." Dank der Komfortsignatur müsse nicht immer wieder die PIN eingeben werden.

"Sollte die eAU nicht gesendet werden können – was als Ausnahme zählt – so wird das sofort angezeigt und das Exemplar für die Krankenkasse auch gedruckt." Selbst die wenigen InterARZT-Anwender:innen, die bis zum Schluss mit der eAU gewartet hatten, seien begeistert, wie einfach das Ganze funktioniert. Wenn überhaupt, dann werfe der Ausdruck Fragen auf, denn ursprünglich sollten zum jetzigen Zeitpunkt ja bereits die Krankenkassen den Arbeitgeber:innen die AU digital zur Verfügung stellen. Dies ist nun für den 1. Januar 2023 geplant.

eArztbriefe und eRezept

Ein positiver Nebeneffekt: Mit der eAU hält KIM hält Einzug in die Arztpraxen und ersetzt zunehmend den Versand vertraulicher Befunde und Arztbriefe per Fax. Nach Angaben der gematik sind seit Dezember 2021 bereits 1,1 Millionen eArztbriefe mit KIM versendet worden.

"Wir freuen uns schon auf das eRezept, das demnächst in unserer KV-Region richtig startet", so Fellenberg. "Bereits jetzt haben InterARZT-Anwenderinnen und Anwender Tausende eRezepte erstellt und eingelöst. Doch noch sind es wenige Praxen, die das eRezept nutzen."

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Für das in die Kritik geratene stationäre Kartenterminal "ORGA 6141 online" steht eine neue Firmware zur Verfügung, die in Kombination mit dem Aufsatz "ORGA Protect" die Ausfallsicherheit deutlich erhöhen soll. Dies hat dem Hersteller zufolge ein Friendly User Test in der Produktivumgebung erfolgreich bestätigt.

TI-Konnektor

Aufsatz "ORGA Protect"

Zum Hintergrund: Seit Anfang dieses Jahres klagen Praxen vermehrt über technische Probleme beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte bestimmter Kartenhersteller, insbesondere der eGK-Version 2.1 mit NCF-Funktion, in das Kartenterminal "ORGA 6141 online" der Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Dies führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs (wir berichteten). Grund hierfür sind laut gematik sind ESD-Effekte. ESD steht für "electrostatic discharge", d. h. elektrostatische Entladungen.

Seit einigen Wochen ist der Aufsatz "ORGA Protect" erhältlich, der auf dem Kartenslot des Kartenterminals installiert wird und dessen Ausfallsicherheit erhöhen soll (wir berichteten). Den Rückmeldungen einiger Praxen zufolge kommt es dennoch weiterhin zu Ausfällen.

Firmware Update 3.8.2

Die neue Firmware V3.8.2, die am 29. Juni von der gematik zugelassen wurde, soll nun Abhilfe schaffen. Insbesondere in Kombination mit "ORGA Protect" werde die Ausfallsicherheit des Kartenterminals auf über 99 Prozent erhöht, heißt es in einem Anschreiben der Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Dies habe ein Friendly User Test in der Produktionsumgebung mit mehreren tausend Steckzyklen erfolgreich bestätigt.

Durch diese Kombination aus Firmware und ORGA Protect entfällt laut Worldline die erneute PIN-Eingabe bei SMC-B-Verlust durch möglicherweise auftretende ESD-Effekte.

Die wichtigsten funktionalen Neuerungen:

  • Keine Neuaktivierung der SMC-B durch PIN-Eingabe mehr erforderlich
  • Optimierung des Handlings der neuen gSMC-KT (Generation G2.1)
  • Verbessertes Gerätemonitoring mit der QR Code Service APP für iOS
  • Erhöhte Sicherheit durch Updates der Open-Source Komponenten und relevanter Linux Kernel Patches

Automatisierte Firmware-Updates

Wordline empfiehlt dringend das Firmware-Update auf diese neue Version, um eine bestmögliche Interoperabilität und fehlerfreie Kommunikation innerhalb der TI-Komponenten zu gewährleisten.

Zudem solle die Möglichkeit des automatisierten Updates genutzt werden. Mit nur wenigen Eingaben am Terminal könne so sichergestellt werden, dass künftige Updates via Konnektor direkt durchgeführt werden. Dies erhöhe die Interoperabilität des Kartenterminals in der TI.

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Presse-Ansprechpartnerin:

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Einem Bericht des Handelsblatts zufolge haben die Krankenkassen angekündigt, ab Juli bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Arztpraxen aktiv zu werden. Spätestens dann müssen Praxen die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden.

TI-Konnektor

Gesetzliche eAU-Pflicht seit Oktober 2021

Eigentlich sind Praxen bereits seit 1. Oktober 2021 gesetzlich verpflichtet, AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln - "wenn technisch möglich", wie es auf der Infoseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur eAU heißt. Da die erforderliche Technik noch nicht überall bereitstand, hatten sich die KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im vergangenen August auf eine Übergangsregelung geeinigt, die bis zu 31. Dezember 2021 gelten sollte: Nicht ausgestattete Praxen konnten demnach weiterhin das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Zudem war es übergangsweise möglich, anstelle des eHBA die SMC-B zum Signieren der digitalen AU-Bescheinigungen einzusetzen.

Nach einer Berechnung von Handelsblatt Inside Digital Health (im Folgenden verkürzt Handelsblatt genannt) wird allerdings aktuell - und damit Monate nach dem eigentlichen Fristablauf - nur jede vierte Krankschreibung elektronisch ausgestellt. Die gematik habe die Berechnung auf Anfrage bestätigt. Eine Umfrage der KBV unter 6.000 Ärzten hatte ergeben, dass viele Praxen noch immer Probleme mit der Technik haben.

Keine weitere Fristverlängerung

Die Übergangsfrist für die eAU soll nun Ende Juni endgültig auslaufen. "Rechtlich müssen alle Ärztinnen und Ärzte bis 1. Juli 2022 eAU-fähig sein, gesonderte Regelungen sind nicht mehr vorgesehen", hatte der GKV-Spitzenverband auf Anfrage des Handelsblatts geantwortet. "Die Krankenkassen werden dann aktiv werden müssen, damit sie das Verfahren mit den Arbeitgebenden sicherstellen können." Ungeklärt sei, wie genau die Krankenkassen vorgehen würden.

Zur Übergangsregelung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sagte Rudolf Ratzel, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dem Handelsblatt: "Sie können durch eine Vereinbarung von Vertragspartnern auf Bundesebene aber kein Gesetz aushebeln." Das Bundesgesundheitsministerium dulde es, dass nur ein kleiner Teil der AU elektronisch ausgestellt wird.

Im Test: eAU-Versand an Arbeitgeber:innen

Die Krankenkassen benötigen die Krankschreibungen in elektronischer Form von Seiten der Ärztinnen und Ärzte spätestens am 1. Januar 2023. Denn dann sind wiederum die Kassen gesetzlich verpflichtet, die AU digital an die Arbeitgeber:innen weiterzuleiten. Anfang des Jahres startete hierzu eine Pilotphase: Einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge wurden bereits eine Million Datensätze zwischen Kassen und Arbeitgeber:innen versandt (Stand: Mitte April).

"Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen", wird die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, in dem Bericht zitiert. "Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert.“ Die KBV hingegen verweist darauf, dass die Zahl von einer Million versandter Datensätze innerhalb eines Quartals zwar einen guten Eindruck erwecke – angesichts von deutschlandweit jährlich 70 bis 90 Millio­nen eAU allerdings nur einen kleinen Bruchteil des tatsächlichen Aufkommens abbilde.

Praxen benötigen KIM

Der gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken hatte dem Deutschen Ärzteblatt berichtet, dass bislang erst etwa 80.000 Ärztinnen und Ärzte an den E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ange­schlossen sind (Stand: Mitte April). Die Nutzung vom KIM ist allerdings Grundvoraussetzung, um eAU-Bescheinigungen an die Kassen versenden zu können.

Wer noch nicht mit einem KIM-Dienst ausgestattet ist: Für die Einrichtung erhalten Praxen künftig eine Pauschale von 200 Euro (statt bislang 100 Euro). Auch die monatlichen Kosten werden gemäß Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Das DGN zählt zu den zugelassenen KIM-Anbietern. Der Fachdienst ist über die PVS-Partnerunternehmen des DGN buchbar. Darüber hinaus bietet das DGN mit der "DGN KIM Klinik Appliance" eine Management-Lösung für KIM an, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist.

Mehr erfahren: dgn.de/kim >

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Für die technische Ausstattung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie für TI-Anwendungen erhalten Praxen künftig mehr Geld: So wurden die Erstattungsbeiträge für Kartenterminals und den E-Mail-Dienst KIM erhöht. Zudem wird die Anschaffung eines zweiten Kartenlesegeräts für die Komfortsignatur refinanziert.

TI-Konnektor

Der GKV-Spitzenverband hatte zunächst die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung in Richtung marktgerechter Kostenerstattungen abgelehnt. Wie die KVNO berichtet, hat das Bundeschiedsamt nun entschieden, dass die Erstattungsbeträge für Kartenterminals, KIM und weitere TI-Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Nach dem Schiedsspruch wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nun anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschalen erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Pauschalen für Konnektor, Kartenterminals & Zubehör

Praxen erhalten künfitg eine höhere Erstausstattungspauschale für den Konnektor und das stationäre Kartenterminal. Abhängig von der Praxisgröße liegt diese zwischen 1.661,50 und 2.956,50 Euro.

Stationäre Kartenterminals für das Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan eingesetzt werden, werden künftig 677,50 Euro (statt 595 Euro) pro Gerät refinanziert. Außerdem bekommen Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Die Anzahl der Terminals ist abhängig von der Praxisgröße; pro Gerät gibt es ebenfalls 677,50 Euro.

Der Aufsatz "ORGA Protect" für die störanfälligen Kartenterminals "ORGA 6141 online" des Herstellers Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico) wird ebenfalls refinanziert. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher:

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 Euro

Höhere KIM-Einrichtungspauschale

Für die Einrichtung des E-Mail-Fachdienstes KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Dieser Dienst ist spätestens ab 1. Juli 2022 für die eAU, d. h. den elektronischen Versand von AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen erforderlich, da dann die Übergangsregelung ausläuft.

Das DGN zählt zu den zugelassenen KIM-Anbietern. Der Fachdienst ist über die PVS-Partnerunternehmen des DGN buchbar. Die monatlichen Kosten sowie die einmalige Einrichtungspauschale werden gemäß Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Darüber hinaus bietet das DGN mit der "DGN KIM Klinik Appliance" eine Management-Lösung für KIM an, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist.

Mehr erfahren: dgn.de/kim >

Erstattungsbeiträge für weitere Anwendungen

  • Für das Konnektor-Update zum Notfalldatenmanagement gibt es statt 380 künftig 530 Euro. Die entsprechende Integrationspauschale für PVS-Updates erhöht sich auf 400 Euro (bislang 150 Euro).
  • Ärzte, die in ihre Praxissoftware ein Update für die elektronische Patientenakte (ePA) integrieren, werden mit 350 Euro vergütet (bisher 150 Euro).
  • Neue Betriebskostenpauschalen können beispielsweise für das Notfalldatenmanagement mit 5,25 Euro pro Quartal geltend gemacht werden und für den eMedikamentationsplan mit 7,50 Euro pro Quartal. Für die ePA gibt es 23,25 Euro.
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Die Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Typs "ORGA 6141 online" sollen voraussichtlich ab Mitte Mai zur Verfügung stehen. Die Finanzierung ist der KBV zufolge inzwischen geklärt. Kunden des DGN TI Pakets, die dieses Kartenterminal einsetzen, erhalten "ORGA Protect" bei uns oder ihrem PVS-Anbieter.

TI-Konnektor

Elektrostatische Entladungen als Auslöser?

Seit Anfang dieses Jahres klagen Praxen vermehrt über technische Probleme beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte bestimmter Kartenhersteller, insbesondere der eGK-Version 2.1 mit NCF-Funktion, in das Kartenterminal "ORGA 6141 online" der Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Dies führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs (wir berichteten). Grund hierfür sind laut gematik elektrostatische Entladungen.

Betroffen ist aktuell ausschließlich das eHealth-Kartenterminal "ORGA 6141 online". Bei den Kartenterminals des Herstellers CHERRY, die ebenfalls im DGN TI Paket erhältlich sind, tritt das beschriebene Phänomen nicht auf.

Aufsatz soll Abhilfe schaffen

Der Aufsatz "ORGA Protect", der auf dem Kartenslot des Kartenterminals installiert wird, soll nun dessen Ausfallsicherheit erhöhen. "Neben dem Schutz vor Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten in das Innere der Kartenterminals, vermeiden Sie auch möglicherweise insbesondere im Winter auftretende elektrostatische Entladungen elektronischer Gesundheitskarten (eGK) in das Terminal", so der Hersteller auf seiner Website.

TI-Konnektor

Die Aufsätze sollen ab Mitte Mai zur Verfügung stehen. Nutzer des DGN TI Pakets, die einen solchen Aufsatz benötigen, können "ORGA Protect" ab sofort direkt online in ihrem DGN Kundenkonto bestellen.

Zum DGN Kundenkonto >

Kosten werden erstattet

Die Kosten für die Aufsätze werden laut KBV wie folgt erstattet: Praxen erhalten einen "Kartenterminal-Zuschlag" von 35,46 Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes geeinigt. Anspruch haben alle Praxen, die stationäre eHealth-Kartenterminals von Ingenico am Empfang im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.

Die Pauschale, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt wird, enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher:

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 Euro
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