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Auf der DMEA (9.-11.4.2024 in Berlin) zeigt das DGN mit einem Live-Chat, wie der neue TI-Messenger DGN TIM funktioniert. Ambulant und stationär tätige Ärzt:innen können künftig damit untereinander sowie mit weiteren Gesundheitseinrichtungen vertrauliche Kurznachrichten, Bilder und andere Dateien in Echtzeit austauschen - sicher und sektorenübergreifend.

 

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Mit der Pflegeeinrichtung die Medikamentengabe einer Patientin kurz besprechen, eine Rückfrage an den Facharzt stellen, mit den Kolleg:innen rasch die Einsatzzeiten abstimmen – all dies ist künftig mit DGN TIM möglich. Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können dann über den TI-Messengerdienst schnell und sicher Kurznachrichten austauschen und ad hoc miteinander kommunizieren.

Einfach und intuitiv nutzbar

"Wir haben DGN TIM speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen entwickelt", berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. "Als fortschrittliches und zuverlässiges Kommunikationstool soll er unseren Kund:innen den medizinischen Alltag erleichtern, für effiziente Zusammenarbeit und folglich für Zeitersparnis sorgen." Der Messaging-Dienst lässt sich problemlos in bestehende IT-Infrastrukturen integrieren und bietet eine einfache und intuitive Benutzeroberfläche. In der TI 2.0 soll er dann auch ortsunabhängig über mobile Endgeräte wie Smartphone und Tablet nutzbar sein.

Um einen TI-Messenger nutzen zu können, müssen sich Praxen und weitere Gesundheitseinrichtungen bei einem von der gematik zugelassenen Anbieter registrieren. Dazu zählt künftig auch das DGN, das auf der letzten DMEA erste Entwürfe seines neu entwickelten Dienstes gezeigt hatte und nun dessen Zulassung anstrebt. "In Kooperation mit unseren Praxissoftware-Partnern werden wir DGN TIM den Nutzer:innen unseres TI-Ausstattungspakets anbieten", kündigt Flender an.

Verschlüsselte Chats

Gemäß gematik-Spezifikation stehen TI-Messenger zunächst nur Leistungserbringer:innen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch Versicherte Messaging-Dienste für die Kommunikation mit Praxen, Krankenhäusern und weiteren Gesundheitseinrichtungen nutzen können.

DGN TIM basiert auf dem Open-Source-Protokoll Matrix, einer offenen und dezentralen Plattform für Echtzeitkommunikation (Instant Messaging) und interoperable Zusammenarbeit, die von der gemeinnützigen Initiative Matrix.org entwickelt wurde. Die vollständige End-to-End-Verschlüsselung aller Chats und eine dezentrale Architektur sorgen dafür, dass die Privatsphäre der Benutzer:innen geschützt wird und die Datenhoheit der jeweiligen Gesundheitseinrichtung gewahrt bleibt. Somit werden die für das Gesundheitswesen geltenden gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit erfüllt.

Darüber hinaus unterstützt Matrix eine Vielzahl von Protokollen und Integrationen, was die darauf aufbauenden TI-Messenger zu sehr flexiblen und anpassungsfähigen Tools für die Gesundheitsbranche macht. Das DGN wird seinen Matrix-Server auf dem Kommunikationsrouter DGN GUSbox betreiben. Für Kund:innen bedeutet dies, dass sie DGN TIM künftig einfach als Komponente auf der GUSbox buchen können.

DGN & medisign auf der DMEA

Auf der DMEA (9.-11. April, Messe Berlin) laden das DGN und sein Mitaussteller medisign zu kurzen Snack & Talk Runden ein, um zum einen DGN TIM vorzustellen und zum anderen über ein Identverfahren zu informieren, das die eHBA- und SMC-B-Antragstellung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vereinfacht.

Mehr über das Standprogramm erfahren ⤏

Interessierte sind herzlich willkommen - eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich:

Halle 1.2 am Stand D-107

Einen persönlichen Gesprächstermin können Sie vorab unter messen@dgnservice.de vereinbaren.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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Ansprechpartner für Kunden:

DGN Support-Team
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem Support-Bereich.

Gemeinsam mit unserem Partner medisign präsentieren wir unsere Lösungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Seien Sie dabei, wenn wir in einer Live-Demo unseren neuen TI-Messenger DGN TIM vorstellen. Erfahren Sie, wie die komfortable Vor-Ort-Identifizierung die Beantragung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vereinfacht.

DMEA 2024

Wir freuen uns auf persönlichen und entspannten Austausch mit Ihnen beim eHealth-Branchentreff in den Berliner Messehallen!

Halle 1.2, Stand D-107

Sie möchten ein persönliches Gespräch vereinbaren? Bitte schicken Sie Ihren Terminwunsch an: messen@dgnservice.de

Unser Standprogramm:

Herzlich willkommen bei unseren Snack & Talk Runden!

Dienstag, 9. April:

VDA-Ident kurz erklärt

11.30-11.45 Uhr

Lernen Sie ein Identverfahren kennen, das die eHBA- und SMC-B-Antragstellung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vereinfacht. Mehr erfahren ⤏

Referent: Steffen Bucksteeg
(Vertrieb medisign)

Live-Demo: DGN TI-Messenger

15.00-15.30 Uhr

Im Anschluss: DGN Cocktail Lounge

Mit einem Live-Chat zeigen wir Ihnen, wie unser neuer TI-Messenger DGN TIM funktioniert. Mehr erfahren ⤏

Referent: Michael Bochert
(Chief Technical Officer, DGN)

Mittwoch, 10. April:

VDA-Ident kurz erklärt

11.30-11.45 Uhr

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Referent: Steffen Bucksteeg
(Vertrieb medisign)

Live-Demo: DGN TI-Messenger

15.00-15.30 Uhr

Im Anschluss: DGN Cocktail Lounge

Mit einem Live-Chat zeigen wir Ihnen, wie unser neuer TI-Messenger DGN TIM funktioniert. Mehr erfahren ⤏

Referent: Michael Bochert
(Chief Technical Officer, DGN)

Donnerstag, 11. April:

VDA-Ident kurz erklärt

11.30-11.45 Uhr

Lernen Sie ein Identverfahren kennen, das die eHBA- und SMC-B-Antragstellung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vereinfacht. Mehr erfahren ⤏

Referent: Steffen Bucksteeg
(Vertrieb medisign)

Live-Demo: DGN TI-Messenger

13.00-13.30 Uhr

Mit einem Live-Chat zeigen wir Ihnen, wie unser neuer TI-Messenger DGN TIM funktioniert. Mehr erfahren ⤏

Referent: Michael Bochert
(Chief Technical Officer, DGN)

Unsere Themen:

DGN TI Messenger

Mit dem DGN TI Messenger, kurz DGN TIM, können ambulant und stationär tätige Ärzt:innen künftig untereinander sowie mit weiteren Gesundheitseinrichtungen vertrauliche Kurznachrichten, Bilder und andere Dateien in Echtzeit austauschen - sicher und sektorenübergreifend.  Er wird – neben weiteren praktischen Anwendungen – auf dem Kommunikationsrouter DGN GUSbox betrieben.

Mehr erfahren ⤏

KIM für Kliniken

Wir haben eine Management-Lösung für den E-Mail-Fachdienst KIM entwickelt, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist. Über die DGN KIM Klinik Appliance lassen sich KIM-Adressen zentral und komfortabel verwalten - ohne zusätzliche Software-Installationen in der Klinik-IT-Landschaft. Wahlweise können Anwender:innen KIM auch mit ihrer gewohnten E-Mail-Adresse nutzen.

DGN KIM Appliance

Erfahren Sie mehr in unserem Flyer: "DGN KIM Appliance für Kliniken" (PDF, 284 KB) ⤏

Rechtssicher archivieren: DGN Zeitstempel

Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (VDA) stellen wir in unserem Trustcenter qualifizierte Zeitstempel aus. In papierlosen Geschäftsprozessen gewähren sie grenzübergreifend eine rechtsgültige Langzeitarchivierung sowie den langfristigen Erhalt der Beweiskraft gemäß eIDAS-Verordnung. Profitieren Sie von unserer flexiblen Tarifstruktur ohne Mindestabnahmemenge und Mindestvertragslaufzeit.

DGN_Zeitstempeldienst

eHBA: Bequeme Vor-Ort-Identifizierung

Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) von medisign machen das ärztliche und pflegerische Personal in Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Gesundheitseinrichtungen startklar für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Speziell für Kliniken, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen bietet medisign ein Identifizierungsverfahren, das die Antragstellung vereinfacht: Vertrauensdienste-Ident, kurz VDA-Ident. Dabei übernimmt vertrauenswürdiges Personal (z. B. aus der Verwaltung) die Identitätsfeststellung der Kolleg:innen. Die bequeme Vor-Ort-Identifizierung erspart den Weg zur Postfiliale und beschleunigt den Antragsprozess.

medisign Ausweise
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Seit einem halben Jahr bietet das DGN seinen TI Konnektor - alternativ zum Kauf - als Mietgerät an. Auch stationäre eHealth-Kartenterminals sind zum Monatspreis erhältlich. Das neue Mietmodell wird im Kundenkreis gut angenommen. Die Laufzeitverlängerung von Konnektoren führte hingegen bei manchen Praxen zum Ärgernis.

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Anlass für die Einführung des Mietmodells war die Umstellung der TI-Erstattung: Für die Anschaffung von Komponenten zum Anschluss und Betrieb der Telematik­infrastruktur (TI) erhalten Praxen und Apotheken seit 1. Juli 2023 monatliche TI-Pauschalen. Deren Höhe ist abhängig vom Ausstattungsgrad sowie vom Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektorentauschs. Nähere Informationen sind bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie beim Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) zu finden (s. Linkliste unten).

Finanzielle Vorleistungen vermeiden

Damit Vertragsarztpraxen für die Anschaffung neuer sowie Austausch-Konnektoren nicht finanziell in Vorleistung treten müssen, hat das DGN sein Preismodell erweitert: Der DGN TI Konnektor* ist seither alternativ auch als Mietgerät erhältlich. "Das Mietmodell hat sich bereits bei unserem Kommunikationsrouter DGN GUSbox bewährt und wird auch bei unserem TI-Ausstattungspaket gut angenommen", berichtet DGN-Geschäftsführer Johannes Kuhn. "Es erspart den Praxen hohe Anschaffungskosten und garantiert ihnen fortlaufenden Support."

Ebenso bietet das DGN stationäre eHealth-Kartenterminals des Typs CHERRY ST 1506 als Mietgeräte an. Somit lässt sich in Praxen ein Neuanschluss an die TI ohne Vorfinanzierung der Hardware-Komponenten realisieren.

Zertifikatsverlängerung statt Konnektortausch?

Für ablaufende Konnektoren stellt die Laufzeitverlängerung der Zertifikate (gSMC-K) eine Alternative zum Gerätetausch dar. Die Zertifikate sind dann bis Ende 2025 gültig. Auch diese Option bietet das DGN an. Mit Blick auf die Lizenzgebühren für das erforderliche Firmware-Update und etwaige Kosten für die Neueinrichtung des Konnektors durch einen Techniker sollten Praxen allerdings gut abwägen, ob Investitionen in ein bereits fünf Jahre altes Gerät ohne Garantie noch sinnvoll sind.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass nach fünf Jahren Dauerbetrieb so mancher Konnektor den Geist aufgibt. "Wenn dies kurz nach der Laufzeitverlängerung geschieht, ist das sehr ärgerlich für betroffene Praxen", gibt Kuhn zu bedenken. "Denn dann muss der Konnektor schließlich doch getauscht werden, was unter Umständen zu einem längeren TI-Ausfall führt, weil das neue Gerät nicht zeitnah in der Praxis installiert werden kann." Wer sich für einen Austauschkonnektor und damit für ein neues Gerät entscheidet, hat beim Kauf fünf Jahre Garantie. Beim Mietmodell ist dies ohnehin dauerhaft gegeben.

 

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Als Vertrauensdiensteranbieter (VDA) produziert das DGN im hauseigenen Trustcenter qualifizierte Signaturkarten mit leistungsstarken kryptographischen Verfahren, die den elektronischen Datenverkehr zuverlässig absichern. Nutzer:innen können sich damit eindeutig identifizieren, Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), d. h. einer rechtsgültigen digitalen Unterschrift versehen und für den Transportweg sicher verschlüsseln. Lesen Sie hier, in welchen Branchen die DGN Signaturkarte zum Einsatz kommt.

Elektronischer Rechtsverkehr (eRV)

Die DGN Signaturkarte findet im elektronischen Rechtsverkehr (eRV) i.d.R. überall dort Anwendung, wo qualifizierte Signaturzertifikate benötigt werden. Sie dient dazu, die elektronische Kommunikation bei Gericht und in Behörden abzusichern.

So kommen DGN Signaturkarten zunehmend in Standesämtern zum Einsatz: Die Standesbeamt:innen versehen zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur. Mehr erfahren >

Ein weiterer Einsatzbereich sind Vollstreckungsbehörden: Ein in elektronischer Form eingereichter und qualifiziert signierter Vollstreckungsauftrag kann einen Vollstreckungstitel ersetzen, so dass eine zusätzliche Übersendung des Vollstreckungsauftrags und des Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in unterzeichneter und mit Dienstsiegel versehener Papierform nicht mehr notwendig ist. Mehr erfahren >

Im Rahmen der Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kann die DGN Signaturkarte - als Alternative zu dem von der Bundesnotarkammer bereitgestellten Signaturverfahren (Fernsignatur) - genutzt werden, um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mehr erfahren >

Elektronisches Vergabeverfahren (eVergabe)

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden bundes- und europaweit zunehmend vollständig elektronisch abgewickelt. Die so genannte eVergabe bezeichnet die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, speziell für die Institutionen des Öffentlichen Sektors nach Maßgabe des Vergaberechts, mit Hilfe elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel. Der Vorteil: Der Postweg entfällt und die damit verbundenen Risiken der Zustellung.

Voraussetzung für eVergabe ist i.d.R. das Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dies gilt mitunter auch, wenn die Ausschreibungsunterlagen erstmal nur angefordert werden. Mit der DGN Signaturkarte können potenzielle Auftragnehmer:innen ihre Angebote rechtsgültig digital unterzeichnen und sicher verschlüsselt den Empfänger:innen übermitteln.

Patent- und Markenamt (DPMA)

Die DGN Signaturkarte ist geeignet, um Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Design-Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt abzusetzen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Patentanmeldung via Fax oder Brief ist dieses Verfahren kostenlos - und trotz Anschaffungskosten für die Karte immer noch preisgünstiger.

Hinweis: Für den Einsatz beim Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court) sind die DGN Signaturkarten aktuell nicht geeignet.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Bereits seit 2011 sind grundsätzlich alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten kraft Rechtsverordnung verpflichtet, ihre Nachweiserklärungen in elektronischer Form zu führen. Die Begleit- und Übernahmescheine sowie Entsorgungsnachweise müssen die Erzeuger, Beförderer und Entsorger digital unterzeichnen - mittels einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte - und an die zuständigen Behörden übermitteln.

Für das Erzeugen der Signatur benötigen die am Entsorgungsprozess Beteiligten eine so genannte AWI-Software, welche die abfallwirtschaftlichen Prozesse abbildet. Die DGN Signaturkarte ist kompatibel mit den am Markt erhältlichen Softwarelösungen.

Arbeitnehmer­überlassung

Die DGN Signaturkarte erfüllt zudem das Schriftformerfordernis bei Vertragsabschlüssen gemäß § 12 Abs. 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Hierbei versehen beide Parteien (Ver- und Entleiher) den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur.

Die Anwendung des elektronischen Vertragsabschlusses empfiehlt sich vor allem dann, wenn kurzfristig Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt und Verzögerungen durch den Postversand vermieden werden sollen.

Bequeme Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

DGN Signaturkarte

Kartenlesegeräte & Software

Die aktuelle Kartengeneration 4.0 nutzt die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllt damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards. Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

Das DGN bietet selbst keine Signatursoftware an, jedoch unterstützen namhafte Softwarehersteller, darunter Governikus und SecCommerce, die DGN Signaturkarte.
Mehr erfahren >

Tipp: Elektronische Signaturen werden nur auf Personen, nicht aber auf Institutionen ausgestellt. Daher ist es ratsam, eine Person für das Zertifikat auszuwählen, die auch zeichnungsberechtigt ist.

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Durch den Wechsel auf eine neue Kartengeneration mit höheren Sicherheitsstandards sind DGN Signaturkarten der Vorgängergeneration 3.0 nur noch bis zum 31.12.2023 nutzbar und müssen ausgetauscht werden. Bestehende
Vertragslaufzeiten bleiben dabei unberührt und
betroffenen Karteninhaber:innen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Identifizierung mit nPA

+++ Update Februar 2024 +++

Die Tauschaktion über eine dafür speziell eingerichtete Website ist inzwischen beendet. Wer weiterhin einen Antragslink zum Kartentausch benötigt, wendet sich bitte über unser Kontaktformular an uns. Bitte wählen Sie als Anliegen: "Fragen zum DGN Kartentausch".

Zum Kontaktformular ⤏

Im vergangenen Frühjahr hatte das DGN mit der Ausgabe der Kartengeneration 4.0 begonnen. Die neue DGN Signaturkarte unterscheidet vom vorherigen Release in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzt die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllt damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.

Karteninhaber:innen werden angeschrieben

Die DGN Signaturkarte ist personengebunden, d. h. nur die Inhaber:innen selbst sind zum Kartentausch berechtigt, nicht jedoch die Organisationen oder Behörden, in deren Auftrag die Karten bestellt wurden.

Da bei den DGN Signaturkarten der Vorgängergeneration 3.0 die Zulassung des zugrundeliegenden Chips (Betriebssystem StarCos 3.5) ausläuft, müssen die Karten bis Ende dieses Jahres ausgetauscht werden. Das DGN ist derzeit dabei, die betroffenen Karteninhaber:innen sukzessive auf postalischem Wege anzuschreiben und die erforderlichen Schritte für den Kartentausch zu erklären, der online über eine dafür eingerichtete Webseite erfolgt.

So erkennen Sie die Ausweisgeneration

Wer sich nicht sicher ist, ob seine/ihre DGN Signaturkarte aus der Generation 3.0 oder 4.0 stammt, findet auf der Kartenrückseite entsprechende Hinweise:

  • Bei der neuen DGN Signaturkarte ist oben links die CAN (Zugangsnummer) aufgedruckt; bei Karten der Generation 3.0 ist dies nicht der Fall.
  • Die beiden Ausweisgenerationen lassen sich zudem anhand der Kartennummer und der verwendeten ICCSN-Nummernkreise unterscheiden: Die Ziffern innnerhalb der roten Markierung (s. unten links) enden bei DGN Signaturkarten der Generation 3.0 auf 110 bzw. 111, bei denen der Generation 4.0 auf 112.
  • Detaillierte Informationen zur Unterscheidung bietet unser Beitrag "DGN Signaturkarte: Umstellung auf neue Kartengeneration".
  • Hinweis: Das "Gültig bis"-Datum auf der Kartenvorderseite hilft bei der Unterscheidung der Generationen 3.0 und 4.0 nicht weiter.
DGN Signaturkarte: Rückseite
Rückseite einer DGN Signaturkarte der aktuellen Generation 4.0
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Das PTV5-Upgrade benötigen Praxen, um die elektronische Patientenakte der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) lesen und befüllen zu können. Zudem ist es Voraussetzung für die Auszahlung der seit Juli geltenden monatlichen TI-Pauschalen. Bestellt wird das Upgrade direkt beim Anbieter des Praxisverwaltungssystems.

DGN TI Konnektor

ePA 2.0 mit neuen Funktionen

Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, Medikationsplan und eArztbriefe in der ePA gespeichert werden. Mit der ePA der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) werden der gematik zufolge weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet. So könnten Patient:innen zum Beispiel einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Zudem würde die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA unterstützt. Mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeut:innen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner:inne sowie Reha-Kliniken würden darüber hinaus weitere Nutzergruppen angebunden.

Aktuelle Versionen vorhalten

Gemäß der neuen Finanzierungsvereinbarung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung festgelegt hatte und die seit dem 1. Juli 2023 gilt, sind alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dazu verpflichtet, die technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die TI-Fachanwendungen in den jeweils aktuellen Versionen vorzuhalten. Hierzu zählen:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

 

Laut KV Nordrhein (KVNO) sind neben ärztlichen auch therapeutische Praxen dazu verpflichtet, die ePA in der aktuellsten Version 2.0 vorzuhalten. Dazu benötigen sie:

  • das eHealth-Konnektor-Upgrade PTV5
  • ein ePA 2.0-Update der eingesetzten Praxissoftware (ePA-Modul)
  • den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation

Nachweis erbringen

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen in Form einer Eigenerklärung nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Dies geschieht i. d. R. über die jeweiligen Mitgliederportale der Kassenärztlichen Vereinigungen. Maßgeblich ist die Übertragung der Daten mit der Kassenabrechnung; die kommende steht am 30. September an.

Falls eine Anwendung fehlt, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale komplett weg. Einige KVen informieren ihre Mitgliedspraxen daher über das notwendige Konnektor-Upgrade (PTV5) für die ePA 2.0. So heißt es zum Beispiel bei der KV Thüringen: "Zusätzlich besteht seit 01.07.2023 durch die BMG-Festlegung zur Finanzierungsvereinbarung das Risiko einer um 50% gekürzten monatlichen TI-Pauschale bei Nichtvorhalten der ePA-Funktionalität in einer Praxis. [...] Laut der BMG Festlegung vom 27.06.2023 zur 'Finanzierungsvereinbarung' vermeiden Sie durch Abgabe der Eigenerklärung ePA 2.0 eine um 50% reduzierte monatliche Pauschale."

Bestellung über die PVS-Anbieter

Um drohende Honorarkürzungen zu vermeiden, sollten Praxen das Konnektor-Upgrade möglichst bald bestellen. Nutzer:innen des DGN TI Ausstattungspakets*, die bislang noch kein PTV5-Upgrade geordert haben, wenden sich hierzu bitte an ihren jeweiligen PVS-Anbieter. Die Bestellung wird bei den DGN-Partnerunternehmen unterschiedlich gehandhabt: Während zum Beispiel abasoft auf der Homepage ein Bestellformular bereitstellt, erfolgt die Bestellung bei der S3 Praxiscomputer GmbH direkt im Praxisverwaltungssystem und bei FREY (PVS QUINCY) über das Konnektortool.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bestellbestätigung gilt im Zweifel auch als Nachweis der erfolgten Bestellung gegenüber der KV.
  • Technische Voraussetzung für das PTV5-Upgrade ist ein eHealth-Konnektor mit PTV3- und PTV4-Upgrade. Falls diese beiden Upgrades bislang noch nicht vorhanden sind, werden sie mit dem PTV5-Upgrade automatisch mitbestellt (Kosten: s. Preisblatt).

Startklar mit dem eHBA

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um startklar für die ePA 2.0 zu sein, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ist zum Beispiel beim DGN-Partnerunternehmen medisign erhältlich.

Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit gibt es unter www.ehba.de.

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Mit der neuen Generation der DGN Signaturkarte, die seit März bei uns erhältlich ist, steht auch ein neues Verfahren für die Identifizierung von Antragstellenden bereit: POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion. Damit ist es möglich, sich über die NFC-Funktion des Smartphones (Android/iOS) schnell, einfach und bequem von zuhause oder unterwegs zu legitimieren.

Identifizierung mit nPA

Als Anbieter von qualifizierten Signaturkarten ist das DGN gesetzlich verpflichtet, die Identität aller Antragstellenden zu überprüfen. Wer einen neuen Personalausweis (nPA) besitzt und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet hat, kann sich den Weg in die Postfiliale ersparen und medienbruchfrei per Smartphone identifizieren lassen. Der Online-POSTIDENT-Service der Deutschen Post ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sowie konform mit dem Geldwäsche- und dem Telekommunikationsgesetz.

Das benötigen Sie:

  • kostenlose POSTIDENT-App für Android bzw. Apple Smartphones (erhältlich im jeweiligen App Store)
  • aktiviertes NFC (Near Field Communication) des Smartphones
  • deutscher Personalausweis (Ausstellungsdatum nach dem 01.03.2013)
  • 6-stellige PIN der eID-Funktion; alternativ kann die 5-stellige Transport-PIN im Identifizierungsprozess genutzt werden, um die 6-stellige PIN in der POSTIDENT-App zu setzen
  • stabile Internetverbindung

Online-Ausweisfunktion aktiviert?

Damit Sie sich online ausweisen können, muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Dies ist automatisch der Fall, wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde. Alternativ können Sie die Funktion "Gerät und Ausweis prüfen" in der AusweisApp2 > auf Ihrem Smartphone nutzen. Ein grüner Haken bei "Online-Ausweisfunktion aktiviert" zeigt ein positives Prüfergebnis an.

Weiterhin können Sie im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

PIN verlegt oder vergessen?

Falls Sie Ihren PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion verloren haben bzw. Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code sowie eine neue PIN. Diesen konstenlosen Service finden Sie hier:

www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de >

Weitere Ident-Verfahren:

POSTIDENT in einer Postfiliale:

  • Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument – das Sie auch im Antrag angegeben haben – sowie mit dem POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt haben, eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt.
  • Bitte beachten Sie, dass der POSTIDENT-Coupon nur 14 Tage gültig ist. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach der Antragstellung identifizieren lassen.
  • Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen – als Kopie auf postalischem Wege.

BehördenIdent-Verfahren:

  • Siegelführende Mitarbeitende identifizieren ihre Kolleg:innen in der Behörde oder Kommune selbst.
  • Für Antragstellende entfällt somit der Weg in eine Postfiliale (POSTIDENT) oder ein alternatives Identifikationsverfahren.
  • Kartenbeantragung wird beschleunigt, da ohne Umwege sowohl der Antrag als auch die Identifizierungsdaten ans DGN Trustcenter geschickt werden können.

Vor-Ort-Identifizierung beim DGN:

  • Die Identifikation wird vor Ort in Düsseldorf durch geschulte Mitarbeitende des DGN im Rahmen einer Expressbestellung durchgeführt.
  • Kein Zeitverlust und direkte anschließende Produktion (Expressproduktion)

Bequeme Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte der neuen Generation unterscheidet vom vorherigen Release in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzt die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllt damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.

Sie ist in den beiden Ausprägungen DGN sprintCard und DGN businessCard erhältlich. Im Gegensatz zum vorherigen Release verfügen nun aber beide Kartentypen über die Stapelsignatur-Funktion: Bis zu 254 elektronische Dokumente lassen sich bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Zuvor war nur die DGN businessCard stapelsignaturfähig.

Beruflicher Status auf der Karte

Auf der DGN businessCard lassen sich berufsbezogene Angaben, d. h. Firmen- oder Behördenzugehörigkeit bzw. (verkammerte) Berufsbezeichnung als Attribut aufbringen, um den beruflichen Status nachzuweisen; bei der DGN sprintCard ist dies nicht möglich. Die entsprechenden Bestätigungen müssen Antragstellende mit dem Antrag ein- bzw. nachreichen: Erst nach Erhalt der vollständigen Unterlagen kann die Produktion der Signaturkarte starten.

Die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind ebenfalls beim DGN erhältlich.

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Die Umstellung auf monatliche Erstattungspauschalen für die Telematikinfrastruktur nimmt das DGN zum Anlass, seinen TI Konnektor jetzt zusätzlich auch als Mietgerät anzubieten.

DGN TI Paket

Zum Hintergrund:

Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht über die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geforderten TI-Pauschalen verständigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Juni - und damit kurz vor dem Fristende - diese selbst festgelegt. Demnach werden die Investitionskosten für die Anschaffung von Komponenten zum Anschluss und Betrieb der Telematik­infrastruktur (TI) nicht mehr durch einmalige Erstattungen refinanziert.

Stattdessen erhalten Praxen und Apotheken nun anteilig monatliche TI-Pauschalen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind. Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Ausstattungsgrad sowie vom Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektorentauschs; nähere Informationen sind bei der KBV bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesverinigung (KZBV) und beim Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) zu finden (s. Linkliste unten).

Mieten oder kaufen?

Mit den neuen monatlichen TI-Pauschalen müssen Vertragsarztpraxen künftig für die Anschaffung neuer Konnektoren und eHealth-Kartenterminals zunächst in Vorleistung treten. Dies nimmt das DGN zum Anlass, sein Preismodell anzupassen: Der DGN TI Konnektor* ist jetzt alternativ auch als Mietgerät erhältlich. Der monatliche Mietpreis beträgt 43,50 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten.

"Das Mietmodell hat sich bereits bei unserem Kommunikationsrouter DGN GUSbox bewährt", berichtet DGN-Geschäftsführer Johannes Kuhn. "Es erspart den Praxen hohe Anschaffungskosten und garantiert ihnen fortlaufenden Support."

Der DGN TI Konnektor wird auch weiterhin zum Kauf angeboten. Dies bietet sich zum Beispiel für Praxen an, die noch Anspruch auf eine einmalige Erstattung haben. Wie die KV Nordrhein berichtet, können alle bis einschließlich 30. Juni 2023 entstandenen Ansprüche auf Einmalpauschalen noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerechnet werden. Sie müssen bei der zuständigen KV beantragt werden, bei der KVNO beispielsweise über das KVNO- oder das Antragsportal.

Alternative: Zertifikatsverlängerung

Ab November dieses Jahres laufen bei zahlreichen DGN TI Konnektoren die Zertifikate (gSMC-K) ab. Da die Konnektoren dann keine Verbindung mehr zur TI herstellen können, müssen diese Geräte dringend getauscht werden.

Alternativ werden die Konnektor-Hersteller auch eine Laufzeitverlängerung der Zertifikate per Firmware-Update anbieten, die dann bis zum 31.12.2025 gültig sein werden. "Die erforderlichen Software-Updates sollen nach Hersteller-Angaben eigentlich ab August bereitstehen, aber bis dato gibt es noch gar keine Zulassung. Das kann unter Umständen für einige Praxen terminlich auch schiefgehen", warnt Johannes Kuhn.

Zu bedenken: Folgekosten und Garantie

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Zertifikatsverlängerung nicht einfach auf Knopfdruck erfolgen wird. Denn das Zertifikat wird nicht wirklich verlängert, sondern durch ein neues Zertifikat ersetzt, d. h. der Konnektor muss neu eingerichtet werden. Dies wird bei vielen Praxen sicherlich mit einem Techniker-Einsatz verbunden sein oder zumindest eine längere Remote-Sitzung erforderlich machen, was nicht kostenfrei angeboten werden kann. Auch für das Firmware-Update werden die Hersteller Lizenzgebühren verlangen.

"Hier stellt sich die Frage, ob diese Investition für ein bereits fünf Jahre altes Gerät ohne Garantie noch sinnvoll ist", gibt Johannes Kuhn zu bedenken. "Wenn sich Praxen für einen Austauschkonnektor und damit für ein neues Gerät entscheiden, hat dieses beim Kauf fünf Jahre Garantie. Beim Mietmodell ist dies ohnehin dauerhaft gegeben."

Für Neukunden wird DGN in Kürze ein komplettes TI-Ausstattungspaket zur Monatspauschale anbieten.

Quellen und weitere Informationen

Auf Basis modernster Kommunikations- und Sicherheitstechnologien entwickelt das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) Lösungen für den sicheren und komfortablen Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken und Laboren. Das 1997 gegründete Unternehmen aus Düsseldorf zählt zu den marktführenden IT-Dienstleistern im deutschen Gesundheitswesen. Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach eIDAS produziert das DGN in seinem Trustcenter qualifizierte elektronische Signaturkarten und EU-weit gültige Zeitstempel für verschiedene Branchen sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) und elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für das Gesundheitswesen. In Kooperation mit verschiedenen Praxissoftware-Herstellern bietet der eHealth-Spezialist ein Ausstattungspaket für die Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie den E-Mail-Fachdienst KIM an. Zum Portfolio zählt darüber hinaus seit vielen Jahren der Kommunikationsrouter DGN GUSbox, den zahlreiche Praxen und Kliniken für verschiedene Anwendungen einsetzen, z. B. als Download-Manager für PVS-Updates, für die Online-Abrechnung sowie für die digitale Laborbeauftragung.

Bildquelle: Vicoria_Watercolor auf Pixabay

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Seit August 2021 lassen sich Celina Behnert und Tobias Mischke beim DGN zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin für Systemintegration ausbilden – Zeit für ein Zwischenfazit. Im Interview geben die beiden Technik-Begeisterten einen Einblick in ihren Arbeits- und Berufsschulalltag.

DGN Azubis Tobias Mischke & Celina Behnert

Tobias Mischke & Celina Behnert, angehende Fachinformatiker:innen für Systemintegration beim DGN

Warum habt Ihr Euch für eine Ausbildung als Fachinformatiker:in für Systemintegration beim DGN entschieden?

Celina: Mir hat es schon immer eine Menge Spaß bereitet, etwas mit Technik zu machen. Auf das DGN kam ich auch deshalb, weil mein Bruder Fabian dieselbe Ausbildung hier bereits erfolgreich absolviert hat.

Tobias: Das erste Mal habe ich vom DGN durch einen Artikel in unserer Lokalzeitung erfahren. Darin stand, dass die Firma ihren Sitz nach Kaarst verlegen wird. Einige Monate später stieß ich durch eine Stellenanzeige erneut auf das DGN. Das Unternehmen klang vielversprechend und einen Ausbildungsplatz direkt vor der Haustüre fand ich natürlich ideal. So habe ich mich direkt beworben und innerhalb kürzester Zeit die Zusage erhalten.

Welche Aufgaben habt Ihr im Unternehmen?

Tobias: Ohne uns läuft hier nichts! Denn wir statten die Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen mit der erforderlichen Technik aus. Während sich Celina vorrangig um die MacBooks im Unternehmen kümmert, betreue ich vor allem die Windows-Rechner.

Celina: Außerdem sorgen wir dafür, dass unsere Systeme zuverlässig laufen. Wenn wir eine neue Hardware einführen, begleiten wir den gesamten Prozess – von der Planung über die Installation bis hin zur Wartung.

Welche Fachabteilungen habt Ihr bislang kennengelernt?

Celina: Dass wir wochenlang in anderen Fachabteilungen hospitieren, ist in unserem Ausbildungsplan eigentlich nicht vorgesehen. Aber da wir ja abteilungsübergreifend Support leisten, bekommen wir natürlich trotzdem einen Einblick in die anderen Unternehmensbereiche.

Tobias: Ich unterstütze zum Beispiel derzeit unser TrustCenter-Team beim Aufbau einer neuen TC-Generation. Meine Aufgabe ist es, die notwendige Hardware zu konfigurieren. Darüber hinaus bin ich in die Planung für das neue Rechenzentrum am Standort Kaarst eingebunden.

Wie fühlt Ihr euch als Azubis beim DGN betreut?

Celina & Tobias: Wir fühlen uns hier sehr gut betreut. Wir haben wöchentlich ein Meeting, in dem wir aktuelle Themen besprechen, Fragen klären und natürlich auch Feedback bekommen. Unser Ausbilder nimmt sich immer Zeit für uns und hat uns sogar bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt.

Wann habt Ihr Berufsschule? Wie ist bei Euch Theorie und Praxis aufgeteilt?

Tobias: Wir gehen immer drei bis vier Wochen am Stück zur Berufsschule. Zwischen den einzelnen Unterrichtsblöcken liegen in der Regel sechs Wochen im Betrieb.

Celina: Uns beiden gefällt die Praxis besser als die Theorie, weil wir die Dinge, die wir lernen, auch direkt umsetzen können.

Welche Fächer habt Ihr in der Berufsschule?

Celina & Tobias: Unser Stundenplan umfasst klassische Unterrichtsfächer wie Deutsch oder Englisch sowie die fachbezogenen Fächer Informationssicherheit, Basics der Anwendungsentwicklung, Netzwerktechnik und Arbeitsplatz nach Kundenwunsch ausstatten.

Wann steht Eure nächste Prüfung an?

Celina & Tobias: Wir haben gerade unsere Abschlussprüfung Teil 1 (Zwischenprüfung) absolviert. Teil 2 der Abschlussprüfung folgt nächstes Jahr im April. Damit endet dann unsere Ausbildungszeit.

Wie stellt Ihr Euch Eure berufliche Zukunft nach der Ausbildung vor?

Tobias: Da ich eher der Typ „learning by doing“ und weniger der Theoretiker bin, kann ich mir derzeit kein Studium vorstellen. Ich möchte lieber in der Praxis bleiben, mir selbst viel aneignen und dabei meinen Fokus auf die beiden Betriebssysteme Linux und Windows legen.

Celina: Ich bin auch eher praxisorientiert und möchte Projekte direkt umsetzen. Ich möchte mich aber nicht zu sehr auf ein Fachgebiet spezialisieren, sondern sehe mich eher als Allrounderin.

 

Vielen Dank für die interessanten Einblicke und weiterhin viel Erfolg und Freude an der Arbeit in unserem Unternehmen! Schön, dass Ihr bei uns seid!

Das Interview führte Finn Giebels, der im Rahmen seiner Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement derzeit die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit & Redaktion tatkräftig unterstützt. Auch er wurde vor einigen Monaten zu seiner Ausbildung beim DGN befragt:

Interview mit Finn >

Finn Giebels
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Aktuell bereiten wir die Ausgabe einer neuen Kartengeneration vor. Durch die Umstellung kommt es leider zu Lieferverzögerungen. Das neue Release der DGN Signaturkarte ist voraussichtlich ab Mitte/Ende März bei uns erhältlich. +++ UPDATE +++

Den wichtigsten Meilenstein beim Umstieg auf die neue Generation der DGN Signaturkarte haben wir bereits erreicht: den erfolgreichen Abschluss des erforderlichen eIDAS-Audits. Dass wir noch nicht in der gewohnten Geschwindigkeit die Produktion aufnehmen können, liegt daran, dass wir mit dem neuen Kartenrelease auch unsere Bestell- und Produktionssysteme in eine neue Generation führen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Mit Hochdruck arbeiten wir an der Umstellung der Systeme, damit wir mit der Kartenbeantragung möglichst schnell wieder starten sowie bereits beantragte Karten produzieren und ausliefern können.

Bequeme Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte ist auch künftig in den beiden Ausprägungen "DGN sprintCard" und "DGN businessCard" erhältlich. Im Gegensatz zum vorherigen Release verfügen nun aber beide Kartentypen über die Stapelsignatur-Funktion: Bis zu 254 elektronische Dokumente lassen sich bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Zuvor war nur die DGN businessCard stapelsignaturfähig.

Auf der DGN businessCard lässt sich zudem die Berufsgruppen-, Organisations- oder Firmenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufbringen, um den beruflichen Status nachzuweisen. Bei der DGN sprintCard ist dies nicht möglich.

Die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind ebenfalls beim DGN erhältlich.

Höchste Sicherheitsstandards

Die DGN Signaturkarten der neuen Generation unterscheiden vom vorherigen Release in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzen die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.

Das neue Karten-Release ist voraussichtlich ab Mitte/Ende März bei uns erhältlich. Wir bedauern die Verzögerung und bitten unsere Kund:innen und Interessent:innen noch um ein wenig Geduld und Verständnis.

UPDATE vom 22.03.23:

Das neue Karten-Release ist jetzt bei uns erhältlich; bereits eingegangene Bestellungen und Anträge werden derzeit bearbeitet. Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis!

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