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In punkto Performance und Zukunftssicherheit setzt die DGN GUSbox Pro neue Standards. Auf minimalem Raum bietet das jüngste Modell der Gerätefamilie maximale Funktionalität und eine deutlich verbesserte Leistung im Vergleich zu seinen Vorgängern. Praktische Anwendungen erleichtern die tägliche Verwaltungsarbeit in der Praxis.

DGN GUSbox

Ersatz für bisherige Modelle

Die DGN GUSbox Pro ist mit 16 GB Arbeitsspeicher (RAM), einer 512 GB M.2 SSD-Festplatte sowie einem aktuellem Chipsatz mit Quad-Core-Prozessor ausgestattet. Damit bietet der Router im Vergleich zu den bisherigen Modellen eine deutlich verbesserte Performance. Er ersetzt ab sofort folgende Produktvarianten:

  • DGN GUSbox M
  • DGN GUSbox M+
  • DGN GUSbox M2
  • DGN GUSbox M2+
  • DGN GUSbox L
  • DGN GUSbox L+
  • DGN GUSbox L+ Online-Backup D
  • GN GUSbox M2+ Power
  • DGN GUSbox M2+ Power Online-Backup
  • DGN GUSbox XL
  • DGN GUSbox XXL

 

Weiterhin im Sortiment ist die  DGN GUSbox 19'', die dank ihres Gehäuses im Rackformat auf die speziellen IT-Anforderungen professioneller Rechenzentren in Kliniken oder MVZ zugeschnitten ist.

Breites Anwendungsspektrum

Das neue Modell unterstützt selbstverständlich die gewohnten DGN GUSbox Anwendungen. Dazu zählen unter anderem:

  • professionelle Sicherung sensibler Praxisdaten auf den Sicherheitsservern des DGN (Online-Backup)
  • Kommunikationsdienst KIM, der E-Mail-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (zubuchbare Kommunikationsschnittstelle DGN Connect)
  • einfache Verwaltung und Abrechnung von Versorgungsverträgen nach § 73b SGB V (Hausarztzentrierte Versorgung); sichere und verschlüsselte Übermittlung von Abrechnungsdaten ans HÄVG-Rechenzentrum (integriertes HzV-Modul)

 

Zudem fungiert die DGN GUSbox Pro als intelligenter Download-Manager für PVS-Updates.

Einfach ans Praxisnetz anschließen

Die DGN GUSbox Pro ist ab sofort verfügbar. Sie wird vorkonfiguriert geliefert, lässt sich schnell und einfach ans Praxisnetz anschließen und ist sofort einsatzbereit. Somit fallen keinerlei Installationskosten an. Dank seines handlichen Formats lässt sich das Gerät in jede noch so kleine Umgebung problemlos integrieren.

Der Router wird als Mietgerät angeboten - das erspart Praxen Anschaffungskosten und garantiert fortlaufenden Support, einen Austausch-Service sowie regelmäßige Updates. Der monatliche Mietpreis beträgt 19,90 € zzgl. MwSt.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat gestern den Startschuss zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) gegeben. Am 29. April geht es los; verpflichtend wird die Nutzung dann ab Oktober. Das DGN-Tochterunternehmen S3 Praxiscomputer hatte die ePA bereits sehr frühzeitig in sein Praxisverwaltungssystem integriert und erfolgreich an der Testphase teilgenommen.

ePA von S3

S3 zeigte ePA-Lösung auf der DMEA

Auf der Digital-Health-Messe DMEA in der vergangenen Woche (8.-10. April, Messe Berlin) konnten sich zahlreiche Besucher:innen am gemeinsamen Messestand von DGN, medisign und S3 Praxiscomputer live davon überzeugen, wie smart und benutzerfreundlich der PVS-Hersteller die ePA in sein System eingebunden hat.

DMEA25: S3 zeigt die ePA

Stefan Eger von S3 Praxiscomputer zeigt Messebesucher:innen die ePA im PVS S3 Windows

Bereits über 86.000 Dokumente hochgeladen

"Unsere Testphase läuft sehr erfolgreich: Unsere Pilotpraxen haben bereits über 86.000 Dokumente in die ePAs ihrer Patienten hochgeladen", berichtet Stefan Eger, CTO bei S3. "Unsere Kunden loben zum einen die sehr einfache Bedienbarkeit, da die Anwendung direkt in die S3-Karteikarte integriert wurde. Zum anderen sind Filter-Möglichkeiten und die Volltextsuche ein echter Vorteil im Praxisalltag."

Mit Webinaren hat S3 seine Kunden auf die ePA 3.0 vorbereitet. "Die Rückmeldungen zeigen uns: Auch unsere Kunden außerhalb der Testregionen sind sehr motiviert und möchten nun ebenfalls mit der ePA durchstarten", so Eger weiter.

Screenshot: ePA von S3

Die ePA im Praxisverwaltungssystem S3 Windows (Screenshot)

Ab Oktober verpflichtend

Noch in diesem Monat endet die ePA-Testphase und damit die bisherige Begrenzung auf die Modellregionen Franken, Hamburg und Teile von NRW. Der bundesweite Roll-out startet am 29. April. Das hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an die gematik zugesichert.

Bis zum 1. Oktober 2025 läuft eine Übergangsphase, danach soll die ePA-Nutzung für Praxen und Krankenhäuser verpflichtend sein. Ab 1. Januar 2026 drohen dann voraussichtlich Sanktionen für Ärzt:innen, die die ePA nicht nutzen. Laut Digitalgesetz könnte Praxen, die kein Modul für die ePA 3.0 installiert haben, die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt werden.

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Verschiedene Praxen, Apotheken und Kliniken erproben seit Mitte Januar die elektronische Patientenakte ("ePA für alle"), darunter auch eine Frauenarztpraxis in Emsdetten nördlich von Münster. Dort sorgt die nahtlose Integration des ePA-Moduls ins Praxisverwaltungssystem S3* dafür, dass das Befüllen der Akten in Sekundenschnelle erledigt ist.

Dr. Waldemar Funk

Befüllt die ePA in Sekundenschnelle selbst: Frauenarzt Dr. Waldemar Funk
(Bild: Frauenärzte Emsdetten)

In den vergangenen Jahren haben die "Frauenärzte Emsdetten", eine Berufsausübungsgemeinschaft mit vier Ärztinnen und Ärzten, ihre Arbeitsabläufe mit Unterstützung des IT-Beraters Heinrich Wessels weitestgehend modernisiert und digitalisiert. Damit war die Praxis, die ihren Sitz zudem in der ePA-Modellregion NRW hat, dafür prädestiniert, bei der Erprobungsphase der "ePA für alle" dabei zu sein.

Einfache Nutzung im PVS S3

Das Befüllen der ePA erledigen die Ärztinnen und Ärzte selbst – direkt während des Patientengesprächs. So kommen täglich rund 50 Akten zusammen. "Durchschnittlich werden zwei Dokumente pro Akte hochgeladen", berichtet Wessels. "In unserem PVS ist dies so smart und benutzerfreundlich umgesetzt, dass der Vorgang nur wenige Sekunden dauert; der Download geht sogar noch schneller."

"Mit einer nahtlosen Integration des ePA-Moduls in die S3-Karteikarte und intuitiver Bedienung, die auf unnötige Klicks und Popups verzichtet, möchten wir unseren Kunden die Nutzung erleichtern, so dass die ePA als echte Unterstützung im Praxisalltag wahrgenommen wird", erklärt S3-Geschäftsführer Max Flender. "Die sechs S3-Kunden, die an der ePA-Erprobungsphase teilnehmen, hatten Mitte Februar insgesamt bereits knapp 8.000 Dokumente in die Akten ihrer Patienten geladen."

Erfahrungsbericht im Podcast der Ärzte Zeitung

Für die "Frauenärzte Emsdetten" wird das Ganze richtig interessant, wenn weitere Praxen und Kliniken die Akten ihrer Patientinnen befüllen, zum Beispiel mit OP-Berichten. "Bei uns ist die ePA bereits zur Routine geworden", resümiert Wessels. "Mit einer guten Umsetzung im PVS bekommt das jede Praxis hin - auch ohne IT-Fachmann vor Ort."

Wie reibungslos der Zugriff auf die ePA und das Befüllen klappt, hatte Wessels gemeinsam mit Dr. Waldemar Funk, einem der Praxisinhaber, in einem Podcast der Ärzte Zeitung geschildert. Der halbstündige Beitrag ist am 12. Februar erschienen und unter dem folgenden Link abrufbar:

Zum Podcast: "Wie läuft es mit der ePA für alle in der Praxis, Dr. Funk?" ⤏

Live-Demo auf der DMEA

Wie Praxen die ePA im S3 nutzen können, wird S3 Praxiscomputer auf der DMEA am DGN-Messestand live demonstrieren (8.-10. April, Messe Berlin).

Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen:

Halle 1.2, Stand D-106

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Auch in diesem Jahr freuen wir uns wieder auf den persönlichen und entspannten Austausch mit Ihnen auf der DMEA (8. bis 10. April, Messe Berlin). Gemeinsam mit medisign und S3 Praxiscomputer zeigen wir unsere Produkte und Lösungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen - von der KIM Klinik Appliance bis zur benutzerfreundlichen ePA-Integration in das Praxisverwaltungssystem S3 Windows.

DMEA 2025

Unsere Messethemen:

ePA-Lösung von S3 Praxiscomputer

Wie sich die elektronische Patientenakte (ePA) smart und benutzerfreundlich ins Praxisverwaltungssystem integrieren lässt, führt unser Tochterunternehmen S3 Praxiscomputer GmbH auf der Messe live vor. Der in Weinheim ansässige Softwarehersteller vertreibt das PVS S3 Windows und beteiligt sich derzeit mit einigen Praxen an der Erprobungsphase der ePA 3.0. Ziel ist es, die Akte möglichst nahtlos in die S3-Karteikarte einzubinden und den Anwendern eine intuitive Bedienung zu ermöglichen, so dass die ePA als echte Unterstützung im Praxisalltag wahrgenommen wird.

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ePA S3

KIM für Kliniken

Wir haben eine Management-Lösung für den E-Mail-Fachdienst KIM entwickelt, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist. Über die DGN KIM Klinik Appliance lassen sich KIM-Adressen zentral und komfortabel verwalten - ohne zusätzliche Software-Installationen in der Klinik-IT-Landschaft. Wahlweise können Anwender:innen KIM auch mit ihrer gewohnten E-Mail-Adresse nutzen.

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DGN KIM Appliance

Rechtssicher archivieren: DGN Zeitstempel

Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (VDA) stellen wir in unserem Trustcenter qualifizierte Zeitstempel aus. In papierlosen Geschäftsprozessen gewähren sie grenzübergreifend eine rechtsgültige Langzeitarchivierung sowie den langfristigen Erhalt der Beweiskraft gemäß eIDAS-Verordnung. Profitieren Sie von unserer flexiblen Tarifstruktur ohne Mindestabnahmemenge und Mindestvertragslaufzeit.

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DGN_Zeitstempeldienst

TI-Eintrittskarten eHBA und SMC-B

Um Anwendungen wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept nutzen zu können, müssen medizinische Einrichtungen wie Praxen, Kliniken und Pflegeheime an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Einen zentralen Baustein hierfür liefert unser Tochterunternehmen medisign: den Praxisausweis bzw. die Institutionskarte (SMC-B). Für das ärztliche und pflegerische Personal sowie für weitere Heilberufsgruppen produziert medisign personenbezogene elektronische Heilberufsausweise (eHBA), mit denen sich eRezepte und andere Dokumente rechtsverbindlich digital signieren lassen.

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medisign Ausweise

Vor-Ort-Identifizierung für eHBA und SMC-B

Kliniken und Pflegeeinrichtungen können die für die Kartenbeantragung obligatorische Identitätsprüfung der Antragstellenden bequem inhouse erledigen: indem vertrauenswürdiges Personal aus der Verwaltung die Identitätsfeststellung der Kolleg:innen übernimmt. Während der Messe besteht die Möglichkeit, sich direkt vor Ort durch medisign identifizieren lassen - hierzu bitte den ausgedruckten eHBA- bzw. SMC-B-Antrag inkl. Ident-Formular und den Personalausweis (alternativ: Reisepass und Meldebescheinigung/Aufenthaltstitel) mitbringen.

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Identifizierung

Gesprächstermin vereinbaren

Sie möchten ein persönliches Gespräch mit medisign, S3 Praxiscomputer oder uns vereinbaren? Bitte schicken Sie Ihren Terminwunsch an: messen@dgnservice.de

Mehr zur DMEA ⤏

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Die E-Rechnung wird ab dem kommenden Jahr in Deutschland verpflichtend eingeführt. Der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen soll dadurch effizienter und ressourcenschonender werden. Im Gesundheitswesen zählt die E-Rechnung künftig zu den Kernanwendungen der Telematikinfrastruktur: für die Abrechnung von Selbstzahler-Leistungen.

E-Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 2025

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) soll dazu beitragen, den Umsatzsteuer-Betrug zu bekämpfen und die Digitalisierung voranzutreiben. Sie ist mehr als nur eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF- oder jpg-Format: Die E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar und ermöglicht vollautomatisierte Verarbeitung - von der Erstellung bis zur Archivierung. Gängige Formate sind beispielsweise X-Rechnung oder ZUGFeRD.

Nach dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz Wachstumschancengesetz) müssen Unternehmen ab 1. Januar 2025 solche E-Rechnungen empfangen können; für den Versand gelten Übergangsregelungen bis Ende 2026. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sind bis Ende 2027 von der E-Rechnungspflicht ausgenommen; sie dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden, wenn der Empfänger zustimmt. Die flächendeckende Einführung der E-Rechnung ist ab Anfang 2028 vorgesehen.

Auch die Heilberufe sind betroffen

Auch Gesundheitsunternehmen wie Arzt- und Zahnarztpraxen, MZV, Kliniken, Apotheken, Hebammen, Praxen für Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von der Einführung der E-Rechnung betroffen. Zum einen müssen sie E-Rechnungen, die sie von anderen Unternehmen empfangen (z. B. Einkauf von Praxismaterial oder Anmietung von Geräten), elektronisch verarbeiten können. Es sollte daher geprüft werden, ob die eingesetzte Finanzbuchhaltungs-/Verwaltungssoftware das Einlesen und Verarbeiten von E-Rechnungen unterstützt.

Zum anderen müssen Gesundheitsunternehmen ab Januar 2028 selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen, beispielsweise für das Erstellen bestimmter Gutachten oder Supervisionsleistungen - es sei denn, der Betrag liegt unter 250 Euro. Sofern sie umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen an Privatpersonen erbringen, besteht keine Ausstellungspflicht.

E-Rechnung bei Selbstzahlern

Durch das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen" (kurz Digitalgesetz bzw. DiGiG) ist die elektronische Rechnungsstellung in die Liste der Kernanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) aufgenommen worden (vgl. § 359a SGB V). Dadurch wird die "Möglichkeit geschaffen, den Rechnungs- und Erstattungsprozess insbesondere bei Leistungen, welche privatärztlich oder privatzahnärztlich abgerechnet werden, zu digitalisieren und damit zeit- und kosteneffizienter zu gestalten", heißt es im Gesetzestext.

Demnach sollen Leistungserbringende ab 1. Januar 2025 medizinische oder sonstige Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen (also keine GKV-Leistungen), in elektronischer Form abrechnen können. Voraussetzung für die E-Rechnung ist die Einwilligung der Patient:innen. Erteilen sollen sie diese "über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes" (vgl. § 359a SGB V), z. B. über die sogenannte ePA-App, welche die jeweilige Krankenkasse zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Mitglieder eingerichtet hat. Die Einwilligung wird einmalig erteilt, kann aber auch jederzeit widerrufen werden. Liegt sie nicht vor, müssen für Selbstzahler-Leistungen weiterhin papiergebundene Rechnungen ausgestellt werden.

Mehr Transparenz bei Erstattungen und Kosten

Um das Verfahren der E-Rechnung nutzen zu können, müssen die Leistungserbringenden an die TI angebunden sein. Auch rein privat(zahn)ärztlich tätige Leistungserbringende, Abrechnungsdienstleister wie privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) oder Inhaber einer abgetretenen Forderung (Factoring) können sich an die TI anbinden, um so E-Rechnungen über das System zu versenden. Die Daten von E-Rechnungen dürfen maximal zehn Jahre lang in den Diensten der Anwendung gespeichert werden.

Durch die Digitalisierung der Abrechnungsprozesse würden der Papier- sowie Arbeitsaufwand und damit auch Kosten reduziert, so das Fazit des Fachkreises für Steuerfragen der Heilberufe (meditaxa Group e.V.). Zudem würde der Prozess durch die automatische Verarbeitung der Rechnungen beschleunigt, was insbesondere für Leistungserbringer und Kostenträger eine Erleichterung darstelle. Darüber hinaus fördere die E-Rechnung auch die Transparenz der Abrechnungen und erleichtere den Patient:innen den Überblick über ihre Erstattungen und Kosten.

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Für den Kommunikationsdienst KV-Connect, der auch heute noch bei einigen Anwendungen wie z. B. der KV-Abrechnung zum Einsatz kommt, ist im Oktober 2025 endgültig Schluss. Mittlerweile wird die Online-Kommunikation im Gesundheitswesen über KIM abgewickelt.

KV-Connect-Abschaltung

KIM als Kommunikationsstandard etabliert

Fast zehn Jahre lang war KV-Connect der zentrale Kommunikationsdienst des KV-Systems und ermöglichte den sicheren Austausch sensibler Daten zwischen Arztpraxen und anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Zum Anwendungsspektrum zählten zum Beispiel die 1-Click-Abrechnung mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder der Versand von eArztbriefen, DALE-UV-Berichten und weiteren Dokumentationen.

Nun wird KV-Connect am 20. Oktober 2025 endgültig abgeschaltet, wie die kv.digital GmbH mitteilte, die den Dienst im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Verfügung stellt. Mittlerweile habe sich KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen etabliert und damit bestünde der Bedarf für einen separaten Dienst wie KV-Connect nicht mehr.

Sicher kommunizieren mit KIM

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und soll die papierlose Übermittlung von Dokumenten, etwa von Arztbriefen, Befunden oder Abrechnungsdaten, innerhalb der Telematikinfastruktur (TI) ermöglichen. Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert, so dass sich auch vertrauliche Inhalte sicher versenden lassen. Beim Abruf werden die Nachrichten automatisch für die Empfänger:innen entschlüsselt. Diese können sie dann direkt weiterverarbeiten.

Wer den E-Mail-Fachdienst installiert hat und eine KIM-Adresse besitzt, kann mit allen anderen KIM-Nutzer:innen kommunizieren. Dazu zählen z. B. Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Kliniken, Apotheken, Pflegeheime sowie die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Damit sich Kommunikationspartner gegenseitig finden können, muss die KIM-Adresse im Verzeichnisdienst (VZD) der TI eingetragen werden.

DGN KIM wird durch PVS-Partner bereitgestellt

Das DGN ist zugelassener Anbieter sowohl von KV-Connect als auch von KIM. Mit der Kommunikationsschnittstelle DGN Connect auf der DGN GUSbox sind beide Dienste nutzbar und können bis dato je nach Bedarf parallel verwendet werden.

Seinen KIM-Dienst bietet das DGN über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzer:innen des DGN TI-Ausstattungspakets an. Die Bestellung und Einrichtung von DGN KIM erfolgt direkt bei den PVS-Anbietern. Diese sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Praxisverwaltungssystemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem erhalten Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support.

Bei welchen Software-Häusern DGN KIM bestellbar ist, zeigt unsere Übersicht ⤏

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Am vergangenen Freitag haben wir mit Mitarbeitenden, Partnern und Geschäftsfreunden unser Firmengebäude in Kaarst eingeweiht. Besonders hat uns gefreut, dass auch die Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum auf ein Grußwort vorbeigekommen ist und mit uns auf unseren neuen Standort angestoßen hat.

Besuch der Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum

Die Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum mit den beiden DGN-Geschäftsführern Johannes Kuhn (li.) und Armin Flender (re.)

Zaubershow, Cocktails & Feuerwerk

Fast ein Jahr ist es her, dass wir unsere Firmenzentrale von Düsseldorf nach Kaarst verlegt haben. Nach dem Einzug gab es noch viel zu tun, und in den ersten Monaten waren hauptsächlich Handwerker bei uns zu Gast. So musste z. B. die Gestaltung des weitläufigen Außengeländes abgeschlossen sein, bevor die große Einweihungsparty steigen konnte. Mitte September war es dann endlich soweit: Mit unserem Team und vielen Gästen haben wir auf unser neues Domizil angestoßen.

Für das leibliche Wohl sorgten ein Foodtruck sowie leckeres Fingerfood und Desserts unseres Caterers PAULkocht gGmbH, der uns jeden Mittwoch Speisen für unser Team-Lunch liefert. Auf unserer Terrasse versorgten zwei Bars die Gäste mit Cocktails und vielen weiteren alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken. Für Unterhaltung war ebenfalls gesorgt - mit einer stark frequentierten Fotobox, dem Düsseldorfer Zauberer Stefan Kretschmann und einem DJ. Ein besonderes Highlight war das Feuerwerk am späten Abend.

Ursula Baum und Armin Flender im Gespräch

Mit Geschäftsführer Armin Flender sprach die Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum u. a. über die Beweggründe des DGN, die Firmenzentrale von Düsseldorf nach Kaarst zu verlegen, und mit welchen Maßnahmen das DGN vor Ort zum Umweltschutz beiträgt.

Impressionen von der Einweihungsfeier

Fingerfood-Büffet

Fingerfood-Büffet im Bistro

 

Feuerwerk

Es funkelt beim Feuerwerk.

 

Zaubershow

Zauberer Stefan Kretschmann

 

Begrüßung der Geschäftsführung

Reden von Armin Flender & Johannes Kuhn

 

Publikum im Bistro

Unsere Gäste im Bistro

 

Zauberer

Die Gäste zaubern fleißig mit.

 

Fotobox

Spaß an der Fotobox

 

Unsere Gäste im Bistro

Unsere Gäste im Bistro

 

Dirk Fellenberg, InterData Praxiscomputer

Dirk Fellenberg, InterData Praxiscomputer

 

Cocktailbar

Draußen an der Cocktailbar

 

Tanzen

Später am Abend wurde das Bistro zur Disco.

 

Luftaufnahme DGN-Firmengebäude

Das neue Firmengebäude von oben

 

Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN), einer der marktführenden IT-Dienstleister im deutschen Gesundheitswesen, zählt zu einer Unternehmensgruppe, der auch die Praxissoftware-Anbieter FREY ADV GmbH, S3 Praxiscomputer GmbH sowie zu 50 Prozent die InterData Praxiscomputer GmbH angehören. Gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ist das DGN seit Ende 2015 Gesellschafter des Signaturkartenanbieters medisign GmbH (zu je 50 Prozent). Die Geschäfte führt Armin Flender gemeinsam mit Johannes Kuhn. Derzeit beschäftigt das Unternehmen über 80 Mitarbeitende am Standort Kaarst.

Armin Flender

Geschäftsführer Armin Flender

Bilder von Armin Flender, Dirk Fellenberg & Katja Chalupka

 

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Im neuen Wohnquartier Commerhof im Kaarster Stadtteil Holzbüttgen hat das DGN jetzt ein Wohnungsbauprojekt begonnen. Mit dem ersten Spatenstich am vergangenen Freitag fiel der Startschuss für den Bau von insgesamt 38 Wohnungen, die voraussichtlich Ende 2025 bezugsfertig sein werden. Ein Teil davon sind Werkswohnungen für DGN-Mitarbeitende.

Spatenstich Commerhof

Startschuss für den Wohnungsbau: Die Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum (Bildmitte) sowie Vertreter:innen des Bauunternehmens PORR GmbH & Co. KGaA, der Fourmove Architekten PartGmbB und des DGN beim ersten Spatenstich

Nur 24 Monate bis zur Fertigstellung

Im Beisein der Kaarster Bürgermeisterin Ursula Baum begannen am vergangenen Freitag die Arbeiten für ein ambitioniertes Bauprojekt: Bis Ende 2025 sollen im neuen Wohnquartier Commerhof im Holzbüttgener Osten insgesamt 38 Zwei-, Drei- und Vierzimmer-Wohnungen entstehen - zwischen 50 und 100 qm groß, aufgeteilt auf drei Mehrfamilienhäuser und mit einer Gesamtwohnfläche von 2.580 qm.

Beim ersten Spatenstich bedankte sich DGN-Geschäftsführer Armin Flender bei der Bürgermeisterin für die reibungslose Abwicklung und gute Zusammenarbeit mit der Stadt Kaarst. "Dank Ihrer Hilfe können wir unser Bauvorhaben innerhalb kürzester Zeit umsetzen: Vom Grundstückskauf bis Fertigstellung werden es gerade einmal 24 Monate sein."

Kurzvideo vom ersten Spatenstich

Werkswohnungen für DGN-Mitarbeitende

In den drei Mehrfamilienhäusern setzt das DGN auf erneuerbare Energien: Photovoltaik zur Stromgewinnung sowie Wärmepumpen zum Heizen. Zudem wird es eine Tiefgarage mit 29 Stellplätzen und einen eigenen Kinderspielplatz geben. Die Stadt Kaarst plant nach eigenen Angaben die Ansiedlung eines Nahversorgers und einer Kindertageseinrichtung im Süden des Baugebietes (Mehr erfahren ⤏).

"Zwei Drittel der Wohnfläche werden wir an Kaarster - oder diejenigen, die Kaarster werden möchten - vermieten", kündigt Flender an. "Ein Drittel bieten wir unseren Mitarbeitenden als Werkswohnungen zu vergünstigten Konditionen an." Die Wohnungen sollen teilweise als Boarding Houses für Mitarbeitende genutzt werden, die projektbezogen in Kaarst arbeiten. "Insbesondere für unsere Entwicklungsabteilung ist dies eine wichtige Maßnahme zur Personalgewinnung."

Im Oktober 2023 hatte das DGN seinen Unternehmensstandort von Düsseldorf nach Kaarst verlegt.

Pressemitteilung der Stadt Kaarst ⤏

DGN Wohnungsbau

So sollen die drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 38 Wohnungen an der Charlotte-Bachmann-Straße künftig aussehen.

 

Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN), einer der marktführenden IT-Dienstleister im deutschen Gesundheitswesen, zählt zu einer Unternehmensgruppe, der auch die Praxissoftware-Anbieter FREY ADV GmbH, S3 Praxiscomputer GmbH sowie zu 50 Prozent die InterData Praxiscomputer GmbH angehören. Gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ist das DGN seit Ende 2015 Gesellschafter des Signaturkartenanbieters medisign GmbH (zu je 50 Prozent). Die Geschäfte führt Armin Flender gemeinsam mit Johannes Kuhn. Derzeit beschäftigt das Unternehmen gut 80 Mitarbeitende am Standort Kaarst.

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Geschäftsführer Armin Flender

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Da die gematik-Zulassungen für die bisherige Version des E-Mail-Dienstes KIM auslaufen, sollten Anwender:innen das Update 1.5 möglichst sofort installieren, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). In Praxen, die DGN KIM über die GUSbox nutzen, wurde das Update bereits automatisch installiert.

DGN KIM

Per KIM eAU und Berichte sicher versenden

Haupteinsatzgebiet von KIM ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nach aktuellen Angaben der gematik sind bisher gut 257 Millionen digitale AU-Bescheide über den sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) übertragen worden.

Zudem wurden per KIM mehr als 37,7 Millionen eArztbriefe, fast 16 Millionen Behandlungspläne und Antwortdatensätze im Rahmen des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) sowie fast 14 Millionen DALE-UV-Nachrichten an die gesetzlichen Unfallversicherer über Sektorengrenzen hinweg versendet.

Update bringt verschiedene Verbesserungen

Die Zulassungen der gematik für die bisherige KIM-Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September dieses Jahres aus. Praxen sollten daher jetzt das von den PVS-Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen.

Für Anwender:innen bringt das Update laut KBV die folgenden Vorteile:

  • Empfang/Versand deutlich größerer Anhänge, z. B. Befunde aus bildgebenden Verfahren (bis zu 500 MB)
  • verbesserte automatische Zuordnung von Inhalten aus KIM-Nachrichten
  • leichtere Einbindung des KIM-Mailclients ins PVS

 

Mit dem nächsten Update (KIM 1.5.3) soll es dann möglich sein, im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur einfacher zu erkennen, welche Anwendungen – z. B. eAU oder eArztbrief – von der Empfängeradresse genutzt und verarbeitet werden können.

DGN KIM wird durch PVS-Partner bereitgestellt

Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzer:innen des DGN TI-Ausstattungspakets an. Die Bestellung und Einrichtung von DGN KIM erfolgt direkt bei den PVS-Anbietern. Diese sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Praxisverwaltungssystemen installiert, getestet und gepflegt wird. Zudem erhalten Kunden bei einem vollintegrierten KIM-Dienst telefonischen Support.

Bei welchen Software-Häusern DGN KIM bestellbar ist, zeigt unsere Übersicht ⤏

Automatisches Update für DGN GUSbox-Nutzer

Bei Kund:innen der PVS-Anbieter InterData Praxiscomputer GmbH (InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY) und S3 Praxiscomputer GmbH (S3) wird DGN KIM über eine virtuelle bzw. physische DGN GUSbox ins jeweilige PVS integriert.

Das Update auf KIM 1.5 wurde bei allen DGN GUSbox-Kunden bereits automatisch installiert - ohne zusätzliche Kosten oder manuellen Aufwand für die Praxis. "Während andere Anbieter manuelle Installationen erfordern, bleiben unsere Kunden mit der GUSbox immer auf dem neuesten Stand - ganz unkompliziert", sagt InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg.

Sicher kommunizieren mit KIM

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und soll die papierlose Übermittlung von Dokumenten, etwa von Arztbriefen, Befunden oder Abrechnungsdaten, innerhalb der Telematikinfastruktur (TI) ermöglichen. Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert, so dass sich auch vertrauliche Inhalte sicher versenden lassen. Beim Abruf werden die Nachrichten automatisch für die Empfänger:innen entschlüsselt. Diese können sie dann direkt weiterverarbeiten.

Wer den E-Mail-Fachdienst installiert hat und eine KIM-Adresse besitzt, kann mit allen anderen KIM-Nutzer:innen kommunizieren. Neben Ärzt:innen zählen dazu auch Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeheime sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Damit sich Kommunikationspartner gegenseitig finden können, muss die KIM-Adresse im Verzeichnisdienst (VZD) der TI eingetragen werden.

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Das DGN hat sein Bestellsystem umgestellt: Ab sofort können unsere Kundinnen und Kunden Voucher für DGN Signaturkarten, Kartenlesegeräte sowie qualifizierte Zeitstempel direkt in ihrem DGN Kundenkonto bestellen.

DGN Bestellsystem: Produkte

Neues Bestellsystem mit Übersicht der online bestellbaren Produkte und Services

Anmelden und bestellen

Um eine Bestellung abzusetzen, melden sich Bestandskund:innen mit ihrer Kundennummer, der hinterlegten E-Mail-Adresse und ihrem Passwort im DGN Kundenkonto an. Wer noch kein Kundenkonto besitzt, kann sich in wenigen Schritten registrieren.

Nach erfolgreicher Anmeldung sehen Sie eine Übersicht der online bestellbaren Produkte und Services. Dazu zählen aktuell:

Über den „Jetzt bestellen“-Button wählen Sie die Anzahl des gewünschten Produkts  und lösen eine Bestellung aus.

Hinweis: Produkte wie die DGN GUSbox und deren Anwendungen sowie die Ausstattung für die Telematikinfrastruktur (TI) sind über das DGN Kundenkonto derzeit nicht bestellbar.

Daten einsehen und ändern

Zudem können Sie im DGN Kundenkonto Ihre Rechnungen und Verträge einsehen sowie Ihre Benutzerdaten selbstständig ändern, d. h. einen neuen Ansprechpartner im Konto hinterlegen, das Passwort oder die Rechnungsanschrift ändern sowie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Vorteile für Kund:innen

  • Ihr DGN Kundenkonto bietet einen vollständigen und strukturierten Überblick über alle Bestellungen (Voucher für DGN Signaturkarten, Kartenlesegeräte etc.) sowie über Ihre Verträge und Rechnungen.
  • Ab sofort können Sie Ihre bestellten Voucher filtern, z. B. nach bereits eingelösten und noch nicht eingelösten Antragslinks.
  • Lassen Sie sich Kartenlaufzeiten, Kosten etc. übersichtlich anzeigen.
  • Versenden Sie die Voucher inkl. Antragslinks direkt aus Ihrem Kundenkonto heraus per E-Mail an die jeweiligen Antragstellenden – ohne den Überblick zu verlieren, an wen Sie welchen Voucher geschickt haben.
  • Die Zustellung der Voucher erfolgt „just in time“, d. h. unmittelbar nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit dem bestellten Voucher und zugehörigen Antragslink. Es gibt keine Wartezeit durch die Bearbeitung der Bestellung.
DGN Bestellsystem: Kundenkonto

DGN Kundenkonto mit Übersicht der bestellten Produkte (Beispiel)

DGN Kunden- & Kartenkonto

Neben dem DGN Kundenkonto gibt es bei uns auch ein Kartenkonto. Das liegt daran, dass die DGN Signaturkarten häufig von Unternehmen oder Organisationen in Form von so genannten Vouchern für ihre Mitarbeitenden bestellt werden. Die Karten müssen jedoch von den einzelnen Karteninhaber:innen persönlich beantragt und freigeschaltet werden. Dies geschieht im Kartenkonto.

Hinweis: Auch für den Fall, dass Kartenbesteller und -antragsteller identisch sind: Aktuell müssen sich Kund:innen für das DGN Kunden- und Kartenkonto getrennt registrieren. Dabei können sie aber dieselben Zugangsdaten verwenden.

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DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
Pressekontakt

Ansprechpartner für Kunden:

DGN Support-Team
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