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Von den Überschwemmungen und dem Hochwasser Mitte Juli sind auch viele Praxen, Apotheken und Kliniken betroffen. Wasserschäden, ruiniertes Inventar und eine zerstörte IT-Infrastruktur sind die Folgen. DGN und medisign möchten ihre Kunden in den Hochwassergebieten unterstützen und somit dazu beitragen, dass diese möglichst schnell wieder einsatzbereit sind und die Gesundheitsversorgung aufnehmen können.

Nach dem Hochwasser_Bild von Celina Behnert

Nach dem Hochwasser - ein Bild unserer Auszubildenden Celina Behnert

Starkregen, Hochwasser und Flut haben etliche Regionen Deutschlands hart getroffen – auch die unmittelbare Umgebung der beiden in Düsseldorf ansässigen Partnerunternehmen. "Unser gesamtes Team ist tief betroffen, wie viele Opfer und welche enormen Schäden diese Katastrophe gefordert hat", berichtet Armin Flender, Geschäftsführer von DGN und medisign. "Zusätzlich zu einer Spende zugunsten der ‚Aktion Deutschland Hilft e. V.‘ bieten wir unseren Kunden, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, eine schnelle und unbürokratische Unterstützung an."

Kostenloser Karten-Ersatz

Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) sowie elektronische Heilberufsausweise (eHBA), die dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind, ersetzt medisign kostenlos. Falls der Betrieb aufgrund von Überflutung oder Zerstörung nicht aufrecht gehalten werden kann, werden sämtliche Zahlungen für die Karten bis zum Wiederaufbau der betroffenen Praxis, Apotheke bzw. Klinik ausgesetzt.

Für bereits beantragte Karten gilt: Falls die Meldeadresse (an die elektronische Heilberufsausweise versendet werden) oder die betriebliche Adresse (wohin die SMC-B verschickt werden) aktuell nicht erreichbar ist, wird sich medisign mit der zuständigen Kammer oder K(Z)V in Verbindung setzen, um eine alternative Lieferadresse abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist mit der gematik abgestimmt.

Austausch von DGN GUSboxen

Ebenso werden DGN GUSbox-Router, die durch Wasserschäden unbrauchbar sind, schnell und unkompliziert ausgetauscht. "Wir wünschen allen Betroffenen, die nun mit den Folgen der Flutkatastrophe zu kämpfen haben, viel Kraft", sagt Flender. "Mit unserem Angebot möchten wir einen kleinen Beitrag zum Wiederaufbau leisten."

Ansprechpartner für Betroffene

Vom Hochwasser geschädigte Kunden von medisign und DGN melden sich bitte unter dem Stichwort "Hochwasser" direkt an Herrn Steffen Bucksteeg, der per E-Mail erreichbar ist:

vertrieb@dgnservice.de

Hilfefonds der apoBank

An dieser Stelle möchten wir auch auf den Hilfefonds der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, gemeinsam mit dem DGN Gesellschafter der medisign GmbH, hinweisen:

Die apoBank-Stiftung hat einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt und ruft zu weiteren Spenden an die Stiftung auf. Dabei verdoppelt sie jeden eingehenden Betrag bis zu einer Summe von maximal weiteren 250.000 Euro: "Die Gelder fließen direkt den Hilfswerken der Heilberufler zu, die die Situation vor Ort prüfen und den vom Hochwasser geschädigten Praxen- und Apothekeninhabern schnelle und unkompliziert Unterstützung zukommen lassen können."

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DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
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Nach knapp zweieinhalb Jahren hat Fabian Behnert seine Ausbildung zum "Fachinformatiker für Systemintegration" erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns, dass der erste Auszubildende des DGN dem Unternehmen erhalten bleibt und weiterhin unser Technik-Team tatkräftig unterstützt.

Fabian Behnert

Während seiner Ausbildung durchlief Fabian verschiedene Abteilungen beim DGN - von der Netzwerkadministration über das Kundencenter bis hin zur Softwareentwicklung. Zu den Themen in der Berufsschule zählten u. a. der Aufbau von IT-Netzen und -Strukturen, die Hardware-Verkabelung und Programmierung.

Für seine Abschlussarbeit konzipierte er einen "Prototypen zur Bereitstellung von unternehmensweitem WLAN auf Basis IEEE 802.1X mit abgestuftem Rechtesystem". Dieser Prototyp soll künftig beim DGN zum Einsatz kommen. "Das System befindet sich gerade in der Umsetzung", berichtet Fabian.

Festanstellung im Technik-Team

Betreut wurde Fabian in seiner Ausbildung von Systementwickler Oliver Eickenberg, der eigens dafür bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht hatte. "Die reguläre Ausbildungszeit von drei Jahren konnte Fabian auf zwei Jahre und drei Monate verkürzen", berichtet Oliver Eickenberg. "Wir gratulieren ihm ganz herzlich zu seinen tollen Leistungen - sowohl in seinen Einsatzbereichen hier vor Ort als auch unter den erschwerten Corona-Bedingungen in der Berufsschule."

Nach seinem erfolgreichen Abschluss erhält Fabian nun eine Festanstellung beim DGN. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen die Windows-Administration, das Management der Bürotechnik sowie die technische Bereitschaft. Die Kollegen vom DGN wünschen ihm für seine weitere berufliche Laufbahn alles Gute!

Weitere Azubis gesucht

Nach der geglückten Premiere plant das DGN, noch in diesem Jahr weitere Auszubildende einzustellen. Neben einem bzw. einer Fachinformatiker/in für Systemintegration soll auch ein Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau beim Düsseldorfer eHealth-Spezialisten ins Berufsleben starten. "Wir setzen nun ganz bewusst auf eigenen Nachwuchs und damit auf die Ausbildung von Fachkräften im eigenen Haus", betont DGN-Geschäftsführer Armin Flender.

Mehr erfahren über Karriere & Jobs beim DGN >

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Vor einigen Wochen hat die Deutsche Post ihr POSTIDENT-Verfahren auf die ausschließlich digitale Übermittlung der Ident-Unterlagen umgestellt. Dadurch ergeben sich Änderungen beim Antragsprozess der DGN Signaturkarte, der ja eine persönliche Identifikation voraussetzt: Antragsteller müssen von nun an selbst für den Versand der Antragsunterlagen ans DGN Trustcenter sorgen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Im Rahmen der Signaturkarten-Beantragung ist das DGN gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellern eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Als verlässliches Verfahren hat sich dabei das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG herauskristallisiert. Dazu weisen sich die Antragsteller unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus.

Nach Abschluss des Identifikationsprozesses wurden die Antragsunterlagen bislang durch die Postfiliale ans DGN Trustcenter verschickt. Dies ist nun nicht mehr der Fall: Antragsteller müssen ihre Unterlagen jetzt selbst ans DGN versenden.

Postversand ans DGN Trustcenter

Nachdem die Antragsteller den Online-Antrag für die DGN Signaturkarte erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung ans DGN Trustcenter:

Deutsches Gesundheitsnetz GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf

Wer das POSTIDENT-Verfahren zur Identifizierung gewählt hat, nutzt idealerweise beim Gang zur Postfiliale direkt auch die Gelegenheit, die Antragsunterlagen zu versenden. Praktisch wäre in diesem Fall, den adressierten Umschlag bereits dabei zu haben. Briefumschläge sind jedoch auch vor Ort im Shop der Deutschen Post erhältlich.

So läuft das POSTIDENT-Verfahren ab

Für die Identifzierung in der Postfiliale benötigen Antragsteller:

  • den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben
  • das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

Post-Mitarbeiter identifizieren die Antragsteller kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans DGN Trustcenter. Daraufhin prüft DGN den Antrag und startet die Produktion der Signaturkarte.

2-Wochen-Frist beachten

Den Weg zur nächstgelegenen Postfiliale sollten Antragsteller möglichst zügig antreten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach Signaturkarten-Antragstellung erfolgen. Sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Daher empfiehlt DGN den Antragstellern, das Gültigkeitsdatum auf dem POSTIDENT-Coupon zu beachten.

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"Ja" zur DGN Signaturkarte: Auch im Standesamt kommen die qualifizierten Signaturkarten aus dem DGN Trustcenter zunehmend zum Einsatz. Die Standesbeamten versehen damit zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Die Personenstandsregister der Standesämter werden mehr und mehr auf elektronische Register umgestellt. Die Beurkundungen lassen sich somit papierlos und damit kostensparend erstellen, archivieren und ggfls. portofrei auf elektronischem Wege an andere Behörden übermitteln. Für Rechtsgültigkeit sorgt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Technische Ausstattung

Als Standardsoftware kommt das Fachverfahren AutiSta (Abkürzung für "Automation im Standesamt") zum Einsatz, das der Verlag für Standesamtswesen erstmals 1982 auf den Markt brachte. Nach Herstellerangaben bietet es den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die standesamtlichen Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz auszuführen.

Für das elektronische Personenstandsregister benötigt jeder Arbeitsplatz im Standesamt, an dem elektronisch verfügt werden soll, eine sichere Signaturerstellungseinheit, die folgende Komponenten umfasst:

  • Signaturkarte mit einem Zertifikat für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur
  • Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 (d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe)
  • Signatursoftware zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur

Zwei Ausprägungen der DGN Signaturkarte

Der Verlag für Standesamtswesen rät Standesbeamt:innen, die eine neue Signaturkarte oder einen Nachfolger für eine ablaufende Karte benötigen, diese beim DGN zu bestellen. Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

Quellen & weitere Informationen

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Immer wieder erreicht uns die Frage, ob sich die DGN Signaturkarte auch für die vertrauliche Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nutzen lässt. Die Antwort lautet ja: Mit unserer Karte können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben und sicher an teilnehmende Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Bereits seit 2004 ermöglicht das EGVP die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Dazu zählen neben Gerichten, Justizbehörden, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zum Beispiel auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Privatpersonen.

Rund um die Uhr kommunizieren zu können, Kostenersparnis dank papierloser Übermittlung, eine sofortige signierte Empfangsbestätigung sowie die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung - dies sind die wesentlichen Vorteile des EGVP.

DGN Signaturkarten und Kartenleser

Um die übermittelten Dokumente und Akten rechtsgültig zu unterzeichnen, benötigen Teilnehmer eine qualifizierte Signaturkarte. Beim DGN ist diese in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weiterhin erforderlich ist ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe. Beim DGN stehen derzeit zwei Kartenleser der Firma ReinerSCT, die für qualifizierte elektronische Signaturen und viele weitere Anwendungen zugelassen sind, zur Auswahl: Während sich der Allrounder cyberJack one für den Einstieg in die Welt der qualifizierten Signatur eignet, unterstützt das Premium-Kartenlesegerät cyberJack® RFID komfort (USB) zusätzlich kontaktlose RFID-Chipkarten mit allen Funktionen bei maximaler Sicherheit.

Online-Mahnantrag signieren

Mit Hilfe der DGN Signaturkarte ist es beispielsweise auch möglich, einen Online-Mahnantrag zu stellen. Das Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird qualifiziert signiert und dann an das zuständige Mahngericht übermittelt.

beA: eSignatur weiterhin möglich

Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Auch hier kann die DGN Signaturkarte für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Einsatz kommen. Ab dem 20.11.2019 ist es indes nicht mehr möglich, unsere Karte zusäzlich für die Anmeldung (Authentisierung) am beA zu verwenden. Grund hierfür ist eine Umstellung der Verschlüsselungsverfahren, die beim beA zum Einsatz kommen.

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Der Vertrauensdiensteanbieter DGN ist ab sofort für das Identifikationsverfahren BehördenIdent zertifiziert. Es richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung – mit dem Ziel, die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte zu vereinfachen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Wer eine qualifizierte Signaturkarte beantragt, muss sich einer Identitätsprüfung unterziehen. Dazu stehen beim DGN verschiedene Verfahren zur Auswahl. Mit dem BehördenIdent können siegelführende Personen die Mitarbeiter in ihrer Behörde oder Kommune selbst identifizieren. Für Antragsteller entfällt somit der Weg in eine Postfiliale (PostIdent) oder ein alternatives Identifikationsverfahren.

Im DGN-Antragsportal wählen Antragsteller in der Rubrik "Identifizierungsverfahren" die Option "BehördenIdent" aus. Die ausgedruckten Antragsunterlagen übergeben sie einer siegelführenden Person der jeweiligen Behörde (z. B. Personal-, Ordnungs-, Einwohnermeldeamt) und lassen sich von dieser anhand des im Antrag angegebenen Ausweisdokumentes (Personal-, Dienstausweis oder Reisepass) identifizieren.

Die siegelführende Person bestätigt die Identität des Antragsstellers mittels einer öffentlichen Urkunde und schickt die unterschriebenen Antragsunterlagen an das DGN Trustcenter. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Signaturkarte innerhalb weniger Tage produziert und verschickt.

Weitere Informationen zu den qualifizierten DGN Signaturkarten erhalten Interessenten unter www.dgn.de/blog/signieren-verschluesseln oder per Mail an vertrieb@dgnservice.de. Unter www.dgn.de/bea sind die Karten direkt online bestellbar.

Über das DGN

Auf Basis modernster Kommunikations- und Sicherheitstechnologien entwickelt das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) Lösungen für den sicheren und komfortablen Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken und Laboren. Das 1997 gegründete Unternehmen aus Düsseldorf zählt zu den marktführenden IT-Dienstleistern im deutschen Gesundheitswesen. Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach eIDAS produziert das DGN in seinem Trustcenter zudem qualifizierte elektronische Signaturkarten sowie EU-weit gültige Zeitstempel für alle Branchen.

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