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EGVP: DGN Signaturkarte auch für elektronischen Rechtsverkehr zugelassen

Immer wieder erreicht uns die Frage, ob sich die DGN Signaturkarte auch für die vertrauliche Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nutzen lässt. Die Antwort lautet ja: Mit unserer Karte können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben und sicher an teilnehmende Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Bereits seit 2004 ermöglicht das EGVP die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Dazu zählen neben Gerichten, Justizbehörden, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zum Beispiel auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Privatpersonen.

Rund um die Uhr kommunizieren zu können, Kostenersparnis dank papierloser Übermittlung, eine sofortige signierte Empfangsbestätigung sowie die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung - dies sind die wesentlichen Vorteile des EGVP.

DGN Signaturkarten und Kartenleser

Um die übermittelten Dokumente und Akten rechtsgültig zu unterzeichnen, benötigen Teilnehmer eine qualifizierte Signaturkarte. Beim DGN ist diese in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weiterhin erforderlich ist ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe. Beim DGN stehen derzeit zwei Kartenleser der Firma ReinerSCT, die für qualifizierte elektronische Signaturen und viele weitere Anwendungen zugelassen sind, zur Auswahl: Während sich der Allrounder cyberJack one für den Einstieg in die Welt der qualifizierten Signatur eignet, unterstützt das Premium-Kartenlesegerät cyberJack® RFID komfort (USB) zusätzlich kontaktlose RFID-Chipkarten mit allen Funktionen bei maximaler Sicherheit.

Online-Mahnantrag signieren

Mit Hilfe der DGN Signaturkarte ist es beispielsweise auch möglich, einen Online-Mahnantrag zu stellen. Das Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird qualifiziert signiert und dann an das zuständige Mahngericht übermittelt.

beA: eSignatur weiterhin möglich

Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Auch hier kann die DGN Signaturkarte für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Einsatz kommen. Ab dem 20.11.2019 ist es indes nicht mehr möglich, unsere Karte zusäzlich für die Anmeldung (Authentisierung) am beA zu verwenden. Grund hierfür ist eine Umstellung der Verschlüsselungsverfahren, die beim beA zum Einsatz kommen.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
Pressekontakt

Ansprechpartner für Kunden:

DGN Support-Team
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