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Seit dem 1. April 2017 gilt die Neufassung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das die rechtlichen Voraussetzungen für die Leiharbeit regelt. Demnach müssen Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister und Entleiher nun vor Beginn der Arbeitnehmerüberlassung einen Vertrag schließen. Dies ist auch in digitaler Form möglich, wenn der Vertrag mit einer qualifizierten Signatur versehen wird. Die notwendige elektronische Signaturkarte bietet der Vertrauensdiensteanbieter DGN zu günstigen Konditionen an.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Gemäß § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bedarf der Vertrag zwischen dem Ver- und Entleiher der Schriftform. Ein elektronischer Vertragsabschluss ist möglich und empfiehlt sich vor allem dann, wenn kurzfristig Mitarbeiter zur Verfügung gestellt und Verzögerungen durch den Postversand vermieden werden sollen. Damit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag rechtsgültig ist, müssen ihn beide Parteien mit einer qualifizierten Signaturkarte unterzeichnen.

Die qualifizierten Signaturkarten des DGN erfüllen das so genannte Schriftformerfordernis bei Arbeitsnehmerüberlassungsverträgen. Sie enthalten je ein Zertifikat für die qualifizierte Signatur, Verschlüsselung und Authentifizierung. Karteninhaber können sich mit der Signaturkarte verbindlich und eindeutig identifizieren (z. B. an Webportalen) sowie Dokumente rechtsgültig signieren und für den Transportweg sicher verschlüsseln. Die Zertifikate basieren auf den Sicherheitsstandards 2048Bit RSA und SHA-512 und sind bis zu fünf Jahre gültig.

Die DGN Signaturkarten sind in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Wer möchte, kann seine Berufsgruppen-, Organisations- oder Firmenzugehörigkeit als Attribut auf die DGN businessCard aufbringen lassen - als Nachweis seines beruflichen Status. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weitere Informationen zum DGN Signaturkarten-Angebot, das auf Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister und deren Kunden zugeschnitten ist, finden Interessenten unter:

www.dgn.de/arbeitnehmerueberlassung

 

Über das DGN

Die DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH (DGN) ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen Signaturverordnung eIDAS für elektronische Identifikationssysteme und digitale Signaturen (electronic Identification and Signature). In seinem mandantenfähigen Trustcenter produziert der Düsseldorfer IT-Dienstleister qualifizierte Signaturkarten, die branchenübergreifend einsetzbar sind, sowie qualifizierte Zeitstempel. Das DGN blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der elektronischen Signatur zurück. Mehr als 100.000 Karten wurden bereits im DGN Trustcenter produziert. Im Jahr 2007 wurde das DGN als Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) durch die Bundesnetzagentur akkreditiert. Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
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Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem Support-Bereich.

Mehr als 100.000 Signaturkarten hat das DGN bereits im hauseigenen Trustcenter produziert. Die intelligenten Chipkarten mit leistungsstarken kryptographischen Verfahren sichern den elektronischen Datenverkehr zuverlässig ab und bieten einen kostengünstigen Einstieg in die Welt der eSignatur. Nutzer können sich damit verbindlich und eindeutig identifizieren, Dokumente rechtsgültig unterzeichnen und für den Transportweg sicher verschlüsseln. Lesen Sie hier, in welchen Branchen die DGN Signaturkarten derzeit zum Einsatz kommen.

DGN Stapelsignaturkarte

Elektronisches Vergabeverfahren (eVergabe)

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden bundes- und europaweit zunehmend vollständig elektronisch abgewickelt. Die so genannte eVergabe bezeichnet die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, speziell für die Institutionen des Öffentlichen Sektors nach Maßgabe des Vergaberechts, mit Hilfe elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel. Der Vorteil: Der Postweg entfällt und die damit verbundenen Risiken der Zustellung.

Voraussetzung für eVergabe ist i.d.R. das Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dies gilt mitunter auch, wenn die Ausschreibungsunterlagen erstmal nur angefordert werden. Dafür benötigen potenzielle Auftragnehmer eine qualifizierte Signaturkarte wie die des DGN. Damit können sie ihre Angebote rechtsgültig digital unterzeichnen und sicher verschlüsselt dem Empfänger übermitteln. Tipp: Elektronische Signaturen werden nur auf Personen, nicht aber auf Institutionen ausgestellt. Daher ist es ratsam, eine Person für das Zertifikat auszuwählen, die auch zeichnungsberechtigt ist.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Ende November 2016 wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt. Es ermöglicht Rechtsanwälten, auf einfache Weise am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen: Schriftsätze sowie andere Dokumente werden den Gerichten und Kollegen auf digitalem Weg zugestellt. Die DGN Signaturkarte eignet sich in den folgenden Anwendungsfällen für das beA:

  • Nachdem der Anwalt sein Postfach einmalig mit der beA-Karte Basis in Betrieb genommen hat (Erstregistrierung), kann er die Funktion der Anmeldung am beA-Postfach an seine DGN Signaturkarte übergeben.
  • Schriftsätze, die über das beA verschickt werden, müssen qualifiziert elektronisch signiert werden. Mit der DGN Signaturkarte kann der Anwalt seine qualifizierte elektronische Signatur (QES) anbringen.
  • Sollen Mitarbeiter Schriftsätze und Dokumente rechtsgültig im beA versenden, erhalten sie eine eigene qualifizierte DGN Signaturkarte, um dies zu tun.

Patent-Anmeldungen

Die DGN Signaturkarten sind zudem geeignet, um Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Design-Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt abzusetzen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Patentanmeldung via Fax oder Brief ist dieses Verfahren kostenlos - und trotz Anschaffungskosten für die Karte immer noch preisgünstiger.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Bereits seit 2011 sind grundsätzlich alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten kraft Rechtsverordnung verpflichtet, ihre Nachweiserklärungen in elektronischer Form zu führen. Die Begleit- und Übernahmescheine sowie Entsorgungsnachweise müssen die Erzeuger, Beförderer und Entsorger digital unterzeichnen - mittels einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte - und an die zuständigen Behörden übermitteln. Für das Erzeugen der Signatur benötigen die am Entsorgungsprozess Beteiligten eine so genannte AWI-Software, welche die abfallwirtschaftlichen Prozesse abbildet. Die DGN Signaturkarten sind zu 100 Prozent kompatibel mit allen am Markt erhältlichen Softwarelösungen.

Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung

Die DGN Signaturkarten erfüllen zudem das Schriftformerfordernis bei Vertragsabschlüssen gemäß § 12 Abs. 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Hierbei versehen beide Parteien (Ver- und Entleiher) den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Anwendung des elektronischen Vertragsabschlusses empfiehlt sich vor allem dann, wenn kurzfristig Mitarbeiter zur Verfügung gestellt und Verzögerungen durch den Postversand vermieden werden sollen.

Investition in die Sicherheit

In welcher Branche sie auch immer zum Einsatz kommt: Mit der DGN Signaturkarte investieren Nutzer in ihre Sicherheit bei der Online-Kommunikation. Neben der rechtsgültigen digitalen Unterschrift bietet die Karte zwei weitere wichtige Funktionen: Sie weist die Identität ihres Eigentümers eindeutig aus (zweifelsfreie Authentifizierung, z. B. an zugangsgeschützten Webportalen) und schützt sensible Daten vor unberechtigten Zugriffen und Missbrauch (sichere Verschlüsselung). 

Einfache Online-Bestellung

Über den DGN Online-Shop lassen sich die DGN Signaturkarten bequem online bestellen. Für die bei Signaturkartenanträgen obligatorische Identitätsprüfung stehen vielfältige Verfahren zur Verfügung. Besonders zeitsparend ist die Identifizierung per Videochat: So können Nutzer bequem an ihrem PC, per Tablet-Computer oder Smartphone ihre Identität nachweisen. Auf Wunsch ist auch eine Identifizierung direkt vor Ort im Büro oder zu Hause ohne zusätzliche Kosten möglich.

Einzel- oder Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte ist wahlweise als qualifizierte Einzel- oder Stapelsignaturkarte erhältlich. Mit letzterer lassen sich bis zu 254 Dokumente bequem und zeitsparend mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Auf Wunsch wird zudem der berufliche Status auf der Karte nachgewiesen. Damit die Signatur funktioniert, benötigt der Nutzer ein passendes Kartenlesegerät, das ebenfalls beim DGN angeboten wird.

Quellen & weitere Informationen:

 

Autor: Katja Chalupka

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