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Der im DGN TI Paket enthaltene Konnektor des Herstellers secunet in der Softwareversion "eHealth" hat den mehrstufigen Zulassungsprozess erfolgreich durchlaufen. Er kann damit in der Telematikinfrastruktur (TI) flächendeckend zum Einsatz kommen. Praxen, die das DGN TI Paket nutzen, erhalten die neue Version per Online-Upgrade.

DGN TI Konnektor

Die secunet Konnektoren in der Version "eHealth" bieten eine Reihe neuer medizinischer Anwendungen, die dazu beitragen sollen, die Versorgung zu verbessern und Arbeitsabläufe in den Praxen und zwischen medizinischen Einrichtungen zu erleichtern. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP).

Im Zusammenspiel mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht der eHealth-Konnektor die qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit der sich künftig auch der Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) nutzen lässt.

Online-Upgrade für Konnektor

Die Konnektoren, die sich aktuell für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) im Einsatz befinden, sind für die Version "eHealth" bereits vorbereitet. Praxen, die das DGN TI Paket nutzen, können das Online-Upgrade nun über den Konfigurationsdienst herunterladen, einspielen und per Lizenz die Fachmodule NFDM und eMP freischalten.

Bereits seit Ende 2018 dienen die secunet Konnektoren, die gemeinsam mit der eHealth Experts GmbH entwickelt wurden, zur Anbindung an die TI. Bis Jahresende 2020 rechnet der Hersteller mit mehr als 70.000 Installationen. Ziel ist es nach eigenen Angaben, über die technischen Vorgaben hinaus auch den Ansprüchen der Kunden an Nutzbarkeit und Benutzerfreundlichkeit gerecht zu werden.

Erfolgreicher Feldtest

Vor seiner endgültigen Zulassung war der eHealth-Konnektor mit den neuen Anwendungen NFDM und eMP sorgfältig erprobt worden. An dem TI-Feldtest in Westfalen-Lippe waren auch die DGN-Partnerunternehmen InterData GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE) beteiligt. Für die teilnehmenden Praxen, die mit dem DGN TI Paket und Praxisausweisen (SMC-B) von medisign ausgestattet wurden, übernahmen die PVS-Hersteller die Installation und die technische Betreuung.

Dass die neuen Anwendungen erfolgreich in der Produktivumgebung zum Einsatz kamen, zeigt auch der Erfahrungsbericht eines Testteilnehmers:

"Notfalldatensatz ist schnell erstellt und hilft im Einsatz enorm" (10.08.2020) >

DGN Team KC

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Ein Anwenderbericht

Seit einigen Wochen läuft in der Region Westfalen-Lippe ein Feldtest für zwei wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Rund 70 Arztpraxen, eine Notfallpraxis, einige Apotheken sowie ein Krankenhaus erproben das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP). Zu den Testteilnehmern zählt auch Dr. med. Thorsten Klüsener, leitender Notarzt im Kreis Steinfurt und Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin sowie für Anästhesiologie.

 

Dr. Thorsten Klüsener

Dr. med. Thorsten Klüsener
(Bildquelle: Dr. Klüsener)

Die hausärztliche Gemeinschaftspraxis im münsterländischen Altenberge, in der Dr. Klüsener seit 2006 tätig ist, und die Filiale in Billerbeck haben der bekennende Computer-Nerd und seine Kollegen schon vor vielen Jahren auf papierlose Prozesse umgestellt. Seit knapp zwei Jahren ist die Praxis, die das Praxisverwaltungssystem (PVS) InterARZT der InterData Praxiscomputer GmbH einsetzt, mit dem Ausstattungspaket des DGN an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Im Feldtest wird der darin enthaltene eHealth-Konnektor von secunet vor dem flächendeckenden Rollout erprobt.

Bereits in Konzeption eingebracht

Als InterData wegen der Feldtest-Teilnahme bei Dr. Klüsener anfragte, musste dieser nicht lange überlegen: "Als Notarzt bin ich natürlich sehr daran interessiert, die wichtigen und lebensrettenden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen." Aus seiner Sicht hätte der Chip auf der Karte schon viel früher dafür genutzt werden sollen anstatt nur für die Versichertenstammdaten. Deshalb hatte er sich bereits 2016, als das NFDM – zunächst in papiergebundener Form – entwickelt wurde, aktiv in die inhaltliche Ausgestaltung und Erprobung mit eingebracht.

Fehlbehandlungen und Zeitverlust vermeiden

Vor allem bei bewusstlosen Patienten tragen die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) dazu bei, im Einsatz eine schnelle und bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. "Wenn ich auf einen Blick sehe, welche chronischen Diagnosen und Allergien vorliegen, kann ich Fehlbehandlungen aufgrund von Unkenntnis vermeiden", erklärt der erfahrene Notarzt. "Sind zudem die Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, der Hausarzt sowie das Vorliegen einer Patientenverfügung im Datensatz vermerkt, muss ich nicht mehr auf die Suche nach den entsprechenden Unterlagen gehen und spare so wichtige Zeit."

Der Notfalldatensatz speist sich aus der im PVS hinterlegten Patientenkartei. "Ist diese bei langjährigen Patienten mit persönlichen Daten, aktuellen Diagnosen und verschriebenen Medikamenten gut gepflegt, ist der Notfalldatensatz innerhalb von nur ein bis zwei Minuten angelegt", berichtet Dr. Klüsener. Bei neuen Patienten müsse er etwas mehr Zeit investieren, um die entsprechenden Informationen zu erfragen.

Funktionierender Workflow

In einem Arbeitsgang wird auch gleich der Medikationsplan ohne großen zusätzlichen Aufwand mit angelegt. "Nach ein paar Startschwierigkeiten funktioniert der gesamte Workflow inzwischen einwandfrei", zeigt sich Dr. Klüsener zufrieden. "Der Feldtest gibt mir die Möglichkeit herauszufinden, ob das, was man sich theoretisch vorgestellt hat, in der Praxis auch wirklich läuft." Wichtig sei das reibungslose Zusammenspiel von Konnektor und PVS. Dank der engen Abstimmung mit InterData, für die technische Betreuung zuständig, konnten Fehlermeldungen und Probleme schnell behoben und Abläufe optimiert werden.

Eine Hürde gilt es allerdings noch zu überwinden: Um die Notfalldaten und den Medikationsplan auf die eGK des Patienten zu schreiben, muss sich Dr. Klüsener mit seinem elektronischen Arztausweis per PIN-Eingabe am Kartenlesegerät legitimieren. Auch der Patient muss als Zeichen seines Einverständnisses die PIN seiner eGK eingeben – und genau hier liegt das Problem: Viele Patienten kennen ihre PIN gar nicht und auch spontane Nachfragen bei der Krankenkasse helfen oft nicht weiter. Grundsätzlich kann aber jeder Patient die PIN bei seiner Kasse neu anfordern.

Patienten sind überzeugt

Vor allem zu Beginn wurde der Feldtest zudem durch die Coronakrise erschwert. "Zeitweise kamen nur wenige Patienten in die Praxis, so dass wir dementsprechend wenige Notfalldatensätze und Medikationspläne anlegen konnten", erinnert sich Dr. Klüsener. Das habe sich inzwischen aber wieder normalisiert. Bislang sind seine Patienten von der Möglichkeit, ihre Daten auf der eGK zu hinterlegen, durchweg begeistert: "Es war tatsächlich kein Patient dabei, der dies aufgrund von Datenschutz-Bedenken nicht wollte." Was die Angst vor Datenmissbrauch betreffe, gebe es wirklich eine große Diskrepanz zwischen der medialen Berichterstattung und dem, was er im Umgang mit seinen Patienten erlebe.

Nun hofft der Hausarzt, dass die beiden TI-Anwendungen möglichst bald flächendeckend zum Einsatz kommen. "Vor allem wünsche ich mir, dass die Rettungsfahrzeuge hier im Kreis ganz schnell mit einer Software zum Auslesen des Notfalldatensatzes ausgestattet werden", so Dr. Klüsener. "Dann wird diese nützliche neue Anwendung meinen Arbeitsalltag als Notarzt wesentlich erleichtern."

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Ab 1. Juli gelten neue Regeln für die Versandkosten-Erstattung bei Arztbriefen und Befunden. Elektronische Arztbriefe werden dann stärker gefördert: Neu ist die so genannte Strukturförderpauschale pro Brief, die den Anreiz für den digitalen Versand erhöhen soll. Parallel dazu gibt es deutlich weniger Geld für die Fax-Übermittlung.

eArztbrief-Austausch

eArztbrief-Versand soll gestärkt werden

Mehr digital, weniger Porto und Faxe: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeignet, die Vergütung der Versandkosten neu zu regeln, um den Versand elektronischer Arztbriefe und Befunde voranzutreiben. Die Vorgaben des Gesetzgebers sind laut KBV klar: "Die Vergütung für den Fax-Versand darf maximal halb so hoch sein wie die Vergütung für den eArztbrief. Damit soll der Umstieg in die elektronische Kommunikation beschleunigt werden."

Strukturförderpauschale für eArztbriefe

Elektronische Arztbriefe werden deshalb ab 1. Juli besser bezahlt. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten nach Angaben der KBV weiterhin 28 Cent für den Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Brief. Neu ist eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief.

Für beide Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz zum elektronischen Versand erhöhen.

Neue Pauschalen für Brief- und Faxversand

Für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post gibt es ab Juli nur noch die Porto-Kostenpauschale 40110.  Sie ist mit 81 Cent bewertet. Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien werden zum 1. Juli gestrichen. Ob ab Juli auch die GOP 40122 entfällt, hängt laut KBV von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Über diese Kostenpauschale werden Praxen aktuell die Versandkosten für telefonisch ausgestellte AU-Bescheinigungen, Folgerezepte, Überweisungen etc. in Höhe von 90 Cent je Brief erstattet. Diese Regelung gilt vorerst bis 30. Juni.

Ebenfalls neu ab dem 1. Juli ist eine eigene Fax-Kostenpauschale im EBM – laut KBV eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers mit dem Ziel, schnellstens auf die elektronische Kommunikation umzusteigen. Die Abrechnung erfolgt über die neue GOP 40111. Die Fax-Pauschale ist zunächst mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 nur noch mit fünf Cent.

Finanzierung des Übertragungsdienstes

Der Versand von eArztbriefen soll künftig nur noch über den Übermittlungsdienst "Kommunikation im Medizinwesen", kurz KIM, erfolgen. Der Dienst, der bisher unter der Bezeichnung KOM-LE firmierte, wird von der gematik für die Telematikinfrastruktur zugelassen und soll für eine größtmögliche Sicherheit sorgen.

Die Krankenkassen zahlen eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Einrichtung von KIM zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis.

Signiert und verschlüsselt

KIM wurde als "sicheres Übermittlungsverfahren" (SÜV) gemäß §291 SGB V entwickelt und soll erster bundesweit einheitlicher Standard ermöglichen, über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg sicher zu kommunizieren und Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen oder Röntgenbilder auszutauschen. Dabei ist die Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) vorgesehen, damit sich Kommmunikationspartner authentifizieren und Dokumente qualifiziert signieren können. Die Datenübertragung soll mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen.

Aktuell steht KIM allerdings noch nicht zur Verfügung, denn der Dienst benötigt einen signaturfähigen E-Health-Konnektor. Stand heute gibt es jedoch noch keine für den Produktivbetrieb zugelassenen Geräte. Bis zur Verfügbarkeit von KIM sind daher vorerst die Pauschalen für versendete und empfangene eArztbriefe gemäß der "Richtlinie elektronischer Arztbrief" der KBV über den Kommunikationsdienst KV-Connect weiterhin abrechenbar.

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CHERRY ST-2100

Das Nachfolge-Modell des beliebten Chipkartenlesers CHERRY ST-2000 ist jetzt beim DGN bestellbar. Das Kartenlesegerät CHERRY ST-2100 ermöglicht eine sichere PIN-Eingabe und eignet sich somit branchenübergreifend für qualifizierte elektronische Signaturen. Im Gesundheitssektor ist es eine günstige Alternative, wenn kein TI-zugelassenes eGK-Terminal benötigt wird.

Nachfolger des beliebten CHERRY ST-2000

Ende 2018 hatte das DGN den Kartenleser CHERRY ST-2000 aus dem Programm genommen, da das Gerät nach Angaben des Herstellers nicht mehr produziert werden konnte. Alternativ stehen Signaturkarten-Kunden seither zwei hochwertige Chipkartenleser der Firma ReinerSCT zur Wahl, die für qualifizierte Signaturen und viele weitere Anwendungen zugelassen sind.

Mit dem CHERRY ST-2100 bietet das DGN nun ein drittes Kartenlesegerät an. Es wird einfach per Plug & Play angeschlossen; die Software ist kompatibel zu den Vorgängertypen CHERRY ST-2000 und ST-2052. Dank hohem Gewicht und stabilem Stand lässt sich der USB-Smartcard-Leser ganz einfach mit einer Hand bedienen.

Nicht für die TI zugelassen

Als Klasse-2-Leser ermöglicht der CHERRY ST-2100 die sichere PIN-Eingabe und eignet sich somit für die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtsgültige digitale Unterschrift. Der kleine Allrounder findet zudem beim Home-Banking Verwendung.

Im Gesundheitswesen nutzen Praxen das ergonomische Eingabegerät häufig zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Krankenversichertenkarte (KVK) - allerdings nur für Anwendungen außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Von der gematik zugelassene TI-Kartenlesegeräte sind Bestandteil des DGN TI Starterpakets.

Produktinfos im Überblick

  • künftiger Preis beim DGN: 58,40 Euro (zzgl. MwSt.)
  • 2 Jahre Garantie- bzw. Gewährleistungsdauer
  • PIN-Pad mit 16 Tasten
  • Größe: ca. 150 x 92 x 55 mm
  • Farbe: weiß
  • Anschluss/Hardware-Schnittstelle: USB
  • Software-Schnittstelle: CT-API, PC/SC, CCID
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Immer wieder erreicht uns die Frage, ob sich die DGN Signaturkarte auch für die vertrauliche Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nutzen lässt. Die Antwort lautet ja: Mit unserer Karte können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben und sicher an teilnehmende Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Bereits seit 2004 ermöglicht das EGVP die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Dazu zählen neben Gerichten, Justizbehörden, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zum Beispiel auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Privatpersonen.

Rund um die Uhr kommunizieren zu können, Kostenersparnis dank papierloser Übermittlung, eine sofortige signierte Empfangsbestätigung sowie die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung - dies sind die wesentlichen Vorteile des EGVP.

DGN Signaturkarten und Kartenleser

Um die übermittelten Dokumente und Akten rechtsgültig zu unterzeichnen, benötigen Teilnehmer eine qualifizierte Signaturkarte. Beim DGN ist diese in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weiterhin erforderlich ist ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe. Beim DGN stehen derzeit zwei Kartenleser der Firma ReinerSCT, die für qualifizierte elektronische Signaturen und viele weitere Anwendungen zugelassen sind, zur Auswahl: Während sich der Allrounder cyberJack one für den Einstieg in die Welt der qualifizierten Signatur eignet, unterstützt das Premium-Kartenlesegerät cyberJack® RFID komfort (USB) zusätzlich kontaktlose RFID-Chipkarten mit allen Funktionen bei maximaler Sicherheit.

Online-Mahnantrag signieren

Mit Hilfe der DGN Signaturkarte ist es beispielsweise auch möglich, einen Online-Mahnantrag zu stellen. Das Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird qualifiziert signiert und dann an das zuständige Mahngericht übermittelt.

beA: eSignatur weiterhin möglich

Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Auch hier kann die DGN Signaturkarte für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Einsatz kommen. Ab dem 20.11.2019 ist es indes nicht mehr möglich, unsere Karte zusäzlich für die Anmeldung (Authentisierung) am beA zu verwenden. Grund hierfür ist eine Umstellung der Verschlüsselungsverfahren, die beim beA zum Einsatz kommen.

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Verschiedene Medien berichten derzeit über Sicherheitsmängel beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Insbesondere der Parallelbetrieb bei gleichzeitigem Abschalten der Firewall wird dabei thematisiert. Als TI-Anbieter weist das DGN darauf hin, dass für das Aufstellen des TI-Konnektors und dessen Dienste im Internet keine Veränderungen an den Firewall- und Filtereinstellungen notwendig sind.

DGN TI Starterpaket

Zum Hintergrund: Das DGN bietet in Kooperation mit gut 20 Partnern (Praxissoftware-Hersteller und einige Kliniken) das "DGN TI Starterpaket" an, das seit Dezember 2018 ausgeliefert wird. Praxen bestellen es in der Regel über den ihnen schon bekannten Systembetreuer beziehungsweise ihren Praxissoftware-Hersteller. Dies garantiert eine möglichst reibungslose Durchführung, da die in den Praxen vorhandene Infrastruktur bekannt ist. Das DGN TI Paket und die Installation durch Dienstleister vor Ort (kurz DVO) lassen sich somit - in Absprache mit dem zuständigen Systembetreuer - optimal an die Bedürfnisse der Praxen anpassen.

Wichtige Fragen rund um die TI-Installation in den Praxen und unsere Antworten darauf haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Wer installiert das DGN TI Starterpaket in den Praxen?

Das DGN versteht sich als Partner der PVS-Hersteller und beliefert diese mit den für den Anschluss an die TI notwendigen Komponenten. Für die Installation des DGN TI Pakets vor Ort in den Praxen wurden über 350 Techniker der Partner, so genannte DVO, zuvor intensiv geschult.

Für etwaige Fragen und Probleme steht den DVO im Hintergrund zusätzlich ein vom DGN bereitgestellter und hoch qualifizierter 1st-Level-Support bereit.

Wie werden die DVO für die TI-Installation geschult?

Die DVO werden über einen E-Learning-Kurs, der auf den Konnektor der Firma secunet (Zulieferer des DGN TI Konnektors) und den Zugangsdienst von arvato abgestimmt ist, für die TI-Installation geschult. Durchgeführt wird dieser von der Relias Learning GmbH, einem Unternehmen der Bertelsmann Education Group.

Im Rahmen dieser Online-Schulung werden in neun verschiedenen Lerneinheiten alle für den DVO relevanten Themen behandelt – von der Einführung in die TI über die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme in der Praxis bis zum sicheren Betrieb sowie Support. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass zu jeder Zeit ein schnelles Nachschlagen möglich ist. Neben der Schulungs-Plattform steht zudem online ein Installationsguide zur Verfügung, der Schritt für Schritt die Installation beschreibt und auf eventuelle Probleme und Fallstricke hinweist.

Wie unterscheiden sich Reihen- und Parallelbetrieb?

Die gematik hat zwei für den Betrieb zulässige Einsatzszenarien definiert: den Parallel- und Reihenbetrieb. Eine genaue Beschreibung findet sich beispielsweise in der Spezifikation des Konnektors (gemSpec_Kon_V4.11.1, Kapitel 2.7 Netzseitige Einsatzszenarien, S. 24).

Reihenbetrieb:

Der TI-Konnektor wird zwischen das lokale Netz der Praxis und das Internet Access Gateway (z. B. Router mit DSL-Modem) integriert. Dies bedeutet dann für den Systembetreuer bzw. Administrator, dass er gegebenenfalls ein schon bestehendes Netzwerk umbauen muss und jeglicher Netzwerkverkehr aus der Praxis über den TI-Konnektor läuft. Der Anschluss ans Internet erfolgt durch den Secure Internet Service (SIS). Der Konnektor fungiert auch als Firewall und schützt die Praxis zusätzlich.

Parallelbetrieb:

Der TI-Konnektor wird als nur eines unter vielen Geräten im schon bestehenden Netzwerk hinzugefügt. Alle Komponenten sind mittels eines Netzwerkverteilers miteinander verbunden. Der Nachteil ist, dass die Funktion SIS nicht bequem genutzt werden kann (muss entsprechend konfiguriert werden). Der TI-Konnektor fungiert hier nicht als Firewall: Die Praxis muss daher - wie auch bisher schon bei der Internetanbindung - eigenständige Schutzmaßnahmen (z. B. Firewall, Virenschutz) gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergreifen.

Wer entscheidet über die Betriebsart in der Praxis?

Die Auswahl der Betriebsart obliegt dem Systembetreuer bzw. Administrator der Praxis, natürlich in Absprache mit dem Praxisinhaber. Da Praxen in der Regel bereits über eine umfangreiche Netzwerkinfrastruktur verfügen, wird häufig der Parallelmodus gewählt. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Praxen bereits einen sicheren Internetzugang in ihrer Praxis hatten und bestehende Workflows auch nach dem TI-Anschluss beibehalten möchten.

Wie die Ärzte Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es "bestehende technische Abhängigkeiten in den Praxen, die über eine serielle Installation nicht abgebildet werden können. Beispiele hierfür sind VOIP (Voice over IP, Internet-Telefonie) oder Heimarbeitsplätze."

Muss beim Parallelbetrieb die bestehende Firewall in der Praxis abgeschaltet werden?

Keinesfalls - ein Abschalten einer Firewall sollte natürlich nie erfolgen und wird auch nicht von uns empfohlen. Um dem TI-Konnektor den Zugang zu seinen Diensten im Internet zu erlauben, sind keine Veränderungen an den Firewall- und Filtereinstellungen notwendig. Für die Kommunikationswege der TI werden lediglich wenige Ports zu zielgerichteten Servern für den VPN-Verbindungsaufbau nach außen benötigt. Eingehende Verbindungen aus dem Internet in das Praxis-Netzwerk werden nicht benötigt. Daher ist es für die Integration des Konnektors nicht erforderlich, eingehende Ports in der Firewall freizuschalten.

Dies bedeutet, dass der Systemadministrator ausschließlich nach diesen Vorgaben Einstellungen an der Firewall für die Nutzung der Telematikinfrastruktur in der Praxis anpassen muss. Da nur ausgehende Firewall-Regeln erstellt werden müssen, ist durch diese Änderung zu keiner Zeit ein Zugriff von außen auf den Konnektor oder das Netzwerk der Praxis möglich. Die für die Kommunikation mit der Telematikinfrastruktur notwendigen Ports sind dem Handbuch des Konnektors der Firma secunet zu entnehmen.

Wer entscheidet über das Abschalten von Firewalls?

Der Administrator bzw. Systembetreuer in der Praxis entscheidet über etwaige Anpassungen einer Firewall. Die DVO, die durch das DGN und seine Partner für die TI-Anbindung geschult wurden, sollen lediglich die TI-Komponenten in den Praxen installieren und haben in der Regel keinen administrativen Zugriff auf die Praxisinfrastruktur - wie beispielsweise auf eine gegebenenfalls vorhandene passwortgeschützte Firewall.

Quellen & weitere Informationen

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Auf 50 Jahre IT im Gesundheitswesen blickt das Buch "Die Geschichte der Health-IT" zurück, das der Journalist und Branchenkenner Hartmut Wehrs herausgegeben hat. Mehr als 500 Seiten umfasst die Zeitreise in die frühe Klinik-IT und Praxis-EDV. Ein Kapitel widmet sich den Anfängen von E-Health und der DGN-Unternehmensgeschichte: "Deutsches Gesundheitsnetz - wie alles begann"

Der historische Rückblick bietet Beiträge zahlreicher bekannter Autoren sowie mehr als 1.000 Fotos und Cartoons. Laut Verlag sind viele persönliche Erinnerungen des Autors eingeflossen, der die Branche seit rund 30 Jahren begleitet. "Längst vergessen geglaubten Fotos, Dokumenten und Tatsachen aus den Anfängen der Health-IT wird neues Leben eingehaucht", heißt es im Klappentext. "Einzigartig ist auch die Zusammenführung der ansonsten getrennten Welten der Klinik-IT und Praxis-EDV." Das Buch richte sich daher sowohl an die Leser aus dem Klinik-IT-Umfeld als auch an niedergelassene Ärzte.

Rückblick - Geschichte der Health-IT (Quelle: Antares Computer Verlag GmbH)

Gastbeitrag des DGN

In einem Gastbeitrag in Kapitel 10 ("Anfänge von E-Health") umreißt das Deutsche Gesundheitsnetz zum einen die Geschichte des Online-Dienstes D/G/N als "Netzwerk für ärztliche Information und Kommunikation", der exklusiv für approbierte Ärzte zugänglich war. Zum anderen wird dargestellt, wie sich das Unternehmen in gut 20 Jahren vom Betreiber berufsspezifischer Online-Dienste und Provider zum E-Health-Dienstleister und Vertrauensdiensteanbieter (VDA) mit eigenem Trustcenter weiterentwickelt hat. Dazu zählt auch die Rolle des DGN als technischer Dienstleister des Signaturkartenanbieters medisign GmbH.

PDF-Download des DGN-Gastbeitrags "Deutsches Gesundheitsnetz - wie alles begann" ›

Quellen & weitere Informationen

  • Titel: "Die Geschichte der Health-IT: Die Entwicklung von Klinik-IT und Praxiscomputer"
  • Inhaltsverzeichnis unter www.medizin-edv.de/ARCHIV/Inhaltsverzeichnis_Web.pdf
  • ISBN: 78-3-932971-18-1
  • Verlag: Antares Computer Verlag GmbH
  • Herausgeber: Hartmuth Wehrs, Februar 2019
  • Preis: 74,99 EUR (versandkostenfrei innerhalb Deutschlands)
  • Bestellung über den Antares Computer Verlag GmbH: antares@medizin-edv.de

 

Autor: Katja Chalupka

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Mit DGN TimeScan bietet das DGN seit kurzem den ersten Scanner mit integriertem Zeitstempeldienst an. Direkt während des Scanvorgangs wird ein qualifizierter Zeitstempel auf das Dokument aufgebracht, welches dann im PDF/A-Format abgespeichert wird. Das innovative Produkt hat es beim M&K Award 2018 nun in die Finalrunde geschafft.

Für DGN TimeScan hat das DGN auf ein Gerät der Marke "plustek eScan A250" eine selbst entwickelte Software aufgespielt. Diese ist bequem per Touchscreen bedienbar. Die qualifizierten Zeitstempel werden im DGN Trustcenter erzeugt und über eine verschlüsselte Verbindung via https an den Scanner übermittelt. Dabei haben Nutzer die Wahl, ob sie je eine eingescannte Seite oder ein mehrseitiges Dokument mit einem Zeitstempel versehen möchten. 

Qualifizierte Zeitstempel

Die qualifizierten Zeitstempel nach der neuen europäischen Signaturverordnung eIDAS (electronic Identification and Signature) belegen unwiderruflich, zu welchem Zeitpunkt ein Dokument erstellt wurde. Zudem liefern sie die Garantie, dass das Dokument seitdem nicht mehr verändert wurde. Damit gewährleisten die EU-weit gültigen Zeitstempel in papierlosen Geschäftsprozessen die rechtssichere Langzeitarchivierung und den langfristigen Erhalt der Beweiskraft.

Komfortable Bedienung

Eine eigene Benutzerverwaltung erlaubt es, verschiedene passwortgeschützte Accounts anzulegen, die jeweils eigene Speicherziele für ihre Dokumente definieren können. So ist es zum Beispiel möglich, die PDF/A-Dateien auf einem USB-Stick abzulegen, der direkt an den Scanner angeschlossen wird. Als weitere Speicher-Möglichkeiten stehen die Netzwerkfreigabe (SAMBA), das FTP-Übertragungsprotokoll sowie der so genannte eScan-Client zur Verfügung. Letzt genannter muss zuvor auf dem Rechner installiert werden, auf dem die gescannten Dokumente abgelegt werden sollen.

DGN Zeitstempeldienst wählen

Über den Touchscreen des Scanners lassen sich auch die Zugangsdaten für den Zeitstempeldienst eintragen, den die Nutzer zuvor über die DGN-Website gebucht haben. Die qualifizierten DGN Zeitstempel sind sowohl einzeln als auch in größeren Kontingenten erhältlich. Nutzer haben die Wahl zwischen zwei Tarifen: dem "DGN Zeitstempeldienst Standard", bei dem einzelne Zeitstempel ohne Vertragslaufzeit und Mindestabnahmemenge abgerechnet werden, und dem "DGN Zeitstempeldienst Business", der unterschiedliche Kontingente mit Preisstaffelung umfasst.

M&K Award: Noch bis Monatsende abstimmen

Mit dem M&K Award, der international ausgeschrieben wird, zeichnet die Zeitschrift "Management & Krankenhaus" innovative Produkte und Lösungen im Gesundheitswesen aus. DGN TimeScan zählt zu den zehn Finalisten in der Kategorie A "IT & Kommunikation". Noch bis zum 30. November 2017 kann abgestimmt werden, welches Produkt den Preis 2018 gewinnen soll.

Das DGN freut sich über Ihre Stimme für DGN TimeScan:

 

Zur Online-Stimmabgabe

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