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Elektronische Arztbriefe werden ab Juli besser vergütet

Ab 1. Juli gelten neue Regeln für die Versandkosten-Erstattung bei Arztbriefen und Befunden. Elektronische Arztbriefe werden dann stärker gefördert: Neu ist die so genannte Strukturförderpauschale pro Brief, die den Anreiz für den digitalen Versand erhöhen soll. Parallel dazu gibt es deutlich weniger Geld für die Fax-Übermittlung.

eArztbrief-Austausch

eArztbrief-Versand soll gestärkt werden

Mehr digital, weniger Porto und Faxe: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeignet, die Vergütung der Versandkosten neu zu regeln, um den Versand elektronischer Arztbriefe und Befunde voranzutreiben. Die Vorgaben des Gesetzgebers sind laut KBV klar: "Die Vergütung für den Fax-Versand darf maximal halb so hoch sein wie die Vergütung für den eArztbrief. Damit soll der Umstieg in die elektronische Kommunikation beschleunigt werden."

Strukturförderpauschale für eArztbriefe

Elektronische Arztbriefe werden deshalb ab 1. Juli besser bezahlt. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten nach Angaben der KBV weiterhin 28 Cent für den Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Brief. Neu ist eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief.

Für beide Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz zum elektronischen Versand erhöhen.

Neue Pauschalen für Brief- und Faxversand

Für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post gibt es ab Juli nur noch die Porto-Kostenpauschale 40110.  Sie ist mit 81 Cent bewertet. Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien werden zum 1. Juli gestrichen. Ob ab Juli auch die GOP 40122 entfällt, hängt laut KBV von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Über diese Kostenpauschale werden Praxen aktuell die Versandkosten für telefonisch ausgestellte AU-Bescheinigungen, Folgerezepte, Überweisungen etc. in Höhe von 90 Cent je Brief erstattet. Diese Regelung gilt vorerst bis 30. Juni.

Ebenfalls neu ab dem 1. Juli ist eine eigene Fax-Kostenpauschale im EBM – laut KBV eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers mit dem Ziel, schnellstens auf die elektronische Kommunikation umzusteigen. Die Abrechnung erfolgt über die neue GOP 40111. Die Fax-Pauschale ist zunächst mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 nur noch mit fünf Cent.

Finanzierung des Übertragungsdienstes

Der Versand von eArztbriefen soll künftig nur noch über den Übermittlungsdienst "Kommunikation im Medizinwesen", kurz KIM, erfolgen. Der Dienst, der bisher unter der Bezeichnung KOM-LE firmierte, wird von der gematik für die Telematikinfrastruktur zugelassen und soll für eine größtmögliche Sicherheit sorgen.

Die Krankenkassen zahlen eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Einrichtung von KIM zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis.

Signiert und verschlüsselt

KIM wurde als "sicheres Übermittlungsverfahren" (SÜV) gemäß §291 SGB V entwickelt und soll erster bundesweit einheitlicher Standard ermöglichen, über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg sicher zu kommunizieren und Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen oder Röntgenbilder auszutauschen. Dabei ist die Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) vorgesehen, damit sich Kommmunikationspartner authentifizieren und Dokumente qualifiziert signieren können. Die Datenübertragung soll mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen.

Aktuell steht KIM allerdings noch nicht zur Verfügung, denn der Dienst benötigt einen signaturfähigen E-Health-Konnektor. Stand heute gibt es jedoch noch keine für den Produktivbetrieb zugelassenen Geräte. Bis zur Verfügbarkeit von KIM sind daher vorerst die Pauschalen für versendete und empfangene eArztbriefe gemäß der "Richtlinie elektronischer Arztbrief" der KBV über den Kommunikationsdienst KV-Connect weiterhin abrechenbar.

DGN Team KC

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