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DGN Signaturkarte ist branchenübergreifend nutzbar

Als Vertrauensdiensteranbieter (VDA) produziert das DGN im hauseigenen Trustcenter qualifizierte Signaturkarten mit leistungsstarken kryptographischen Verfahren, die den elektronischen Datenverkehr zuverlässig absichern. Nutzer:innen können sich damit eindeutig identifizieren, Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), d. h. einer rechtsgültigen digitalen Unterschrift versehen und für den Transportweg sicher verschlüsseln. Lesen Sie hier, in welchen Branchen die DGN Signaturkarte zum Einsatz kommt.

Elektronischer Rechtsverkehr (eRV)

Die DGN Signaturkarte findet im elektronischen Rechtsverkehr (eRV) i.d.R. überall dort Anwendung, wo qualifizierte Signaturzertifikate benötigt werden. Sie dient dazu, die elektronische Kommunikation bei Gericht und in Behörden abzusichern.

So kommen DGN Signaturkarten zunehmend in Standesämtern zum Einsatz: Die Standesbeamt:innen versehen zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur. Mehr erfahren >

Ein weiterer Einsatzbereich sind Vollstreckungsbehörden: Ein in elektronischer Form eingereichter und qualifiziert signierter Vollstreckungsauftrag kann einen Vollstreckungstitel ersetzen, so dass eine zusätzliche Übersendung des Vollstreckungsauftrags und des Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in unterzeichneter und mit Dienstsiegel versehener Papierform nicht mehr notwendig ist. Mehr erfahren >

Im Rahmen der Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kann die DGN Signaturkarte - als Alternative zu dem von der Bundesnotarkammer bereitgestellten Signaturverfahren (Fernsignatur) - genutzt werden, um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mehr erfahren >

Elektronisches Vergabeverfahren (eVergabe)

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden bundes- und europaweit zunehmend vollständig elektronisch abgewickelt. Die so genannte eVergabe bezeichnet die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, speziell für die Institutionen des Öffentlichen Sektors nach Maßgabe des Vergaberechts, mit Hilfe elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel. Der Vorteil: Der Postweg entfällt und die damit verbundenen Risiken der Zustellung.

Voraussetzung für eVergabe ist i.d.R. das Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dies gilt mitunter auch, wenn die Ausschreibungsunterlagen erstmal nur angefordert werden. Mit der DGN Signaturkarte können potenzielle Auftragnehmer:innen ihre Angebote rechtsgültig digital unterzeichnen und sicher verschlüsselt den Empfänger:innen übermitteln.

Patent- und Markenamt (DPMA)

Die DGN Signaturkarte ist geeignet, um Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Design-Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt abzusetzen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Patentanmeldung via Fax oder Brief ist dieses Verfahren kostenlos - und trotz Anschaffungskosten für die Karte immer noch preisgünstiger.

Hinweis: Für den Einsatz beim Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court) sind die DGN Signaturkarten aktuell nicht geeignet.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Bereits seit 2011 sind grundsätzlich alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten kraft Rechtsverordnung verpflichtet, ihre Nachweiserklärungen in elektronischer Form zu führen. Die Begleit- und Übernahmescheine sowie Entsorgungsnachweise müssen die Erzeuger, Beförderer und Entsorger digital unterzeichnen - mittels einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte - und an die zuständigen Behörden übermitteln.

Für das Erzeugen der Signatur benötigen die am Entsorgungsprozess Beteiligten eine so genannte AWI-Software, welche die abfallwirtschaftlichen Prozesse abbildet. Die DGN Signaturkarte ist kompatibel mit den am Markt erhältlichen Softwarelösungen.

Arbeitnehmer­überlassung

Die DGN Signaturkarte erfüllt zudem das Schriftformerfordernis bei Vertragsabschlüssen gemäß § 12 Abs. 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Hierbei versehen beide Parteien (Ver- und Entleiher) den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur.

Die Anwendung des elektronischen Vertragsabschlusses empfiehlt sich vor allem dann, wenn kurzfristig Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt und Verzögerungen durch den Postversand vermieden werden sollen.

Bequeme Stapelsignatur

Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

DGN Signaturkarte

Kartenlesegeräte & Software

Die aktuelle Kartengeneration 4.0 nutzt die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllt damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards. Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

Das DGN bietet selbst keine Signatursoftware an, jedoch unterstützen namhafte Softwarehersteller, darunter Governikus und SecCommerce, die DGN Signaturkarte.
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Tipp: Elektronische Signaturen werden nur auf Personen, nicht aber auf Institutionen ausgestellt. Daher ist es ratsam, eine Person für das Zertifikat auszuwählen, die auch zeichnungsberechtigt ist.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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