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TI-Anschluss: Mietmodell wird gut angenommen

Seit einem halben Jahr bietet das DGN seinen TI Konnektor - alternativ zum Kauf - als Mietgerät an. Auch stationäre eHealth-Kartenterminals sind zum Monatspreis erhältlich. Das neue Mietmodell wird im Kundenkreis gut angenommen. Die Laufzeitverlängerung von Konnektoren führte hingegen bei manchen Praxen zum Ärgernis.

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Anlass für die Einführung des Mietmodells war die Umstellung der TI-Erstattung: Für die Anschaffung von Komponenten zum Anschluss und Betrieb der Telematik­infrastruktur (TI) erhalten Praxen und Apotheken seit 1. Juli 2023 monatliche TI-Pauschalen. Deren Höhe ist abhängig vom Ausstattungsgrad sowie vom Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektorentauschs. Nähere Informationen sind bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie beim Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) zu finden (s. Linkliste unten).

Finanzielle Vorleistungen vermeiden

Damit Vertragsarztpraxen für die Anschaffung neuer sowie Austausch-Konnektoren nicht finanziell in Vorleistung treten müssen, hat das DGN sein Preismodell erweitert: Der DGN TI Konnektor* ist seither alternativ auch als Mietgerät erhältlich. "Das Mietmodell hat sich bereits bei unserem Kommunikationsrouter DGN GUSbox bewährt und wird auch bei unserem TI-Ausstattungspaket gut angenommen", berichtet DGN-Geschäftsführer Johannes Kuhn. "Es erspart den Praxen hohe Anschaffungskosten und garantiert ihnen fortlaufenden Support."

Ebenso bietet das DGN stationäre eHealth-Kartenterminals des Typs CHERRY ST 1506 als Mietgeräte an. Somit lässt sich in Praxen ein Neuanschluss an die TI ohne Vorfinanzierung der Hardware-Komponenten realisieren.

Zertifikatsverlängerung statt Konnektortausch?

Für ablaufende Konnektoren stellt die Laufzeitverlängerung der Zertifikate (gSMC-K) eine Alternative zum Gerätetausch dar. Die Zertifikate sind dann bis Ende 2025 gültig. Auch diese Option bietet das DGN an. Mit Blick auf die Lizenzgebühren für das erforderliche Firmware-Update und etwaige Kosten für die Neueinrichtung des Konnektors durch einen Techniker sollten Praxen allerdings gut abwägen, ob Investitionen in ein bereits fünf Jahre altes Gerät ohne Garantie noch sinnvoll sind.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass nach fünf Jahren Dauerbetrieb so mancher Konnektor den Geist aufgibt. "Wenn dies kurz nach der Laufzeitverlängerung geschieht, ist das sehr ärgerlich für betroffene Praxen", gibt Kuhn zu bedenken. "Denn dann muss der Konnektor schließlich doch getauscht werden, was unter Umständen zu einem längeren TI-Ausfall führt, weil das neue Gerät nicht zeitnah in der Praxis installiert werden kann." Wer sich für einen Austauschkonnektor und damit für ein neues Gerät entscheidet, hat beim Kauf fünf Jahre Garantie. Beim Mietmodell ist dies ohnehin dauerhaft gegeben.

 

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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