Mit DGN KIM startklar für die eAU
20.09.2021
Damit Praxen digitale AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Als einer der zugelassenen KIM-Anbieter stellt das DGN den Dienst in Kooperation mit verschiedenen Partnerunternehmen bereit. Derzeit läuft der Rollout an die Anwender*innen dieser Praxisverwaltungssysteme.
Startschuss am 1. Oktober
Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient*innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Am 1. Oktober 2021 fällt der Startschuss für die eAU. Praxen, die bis dahin noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet sind, können übergangsweise noch bis zu 31. Dezember 2021 das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen.
Sicherer Versand der eAU
Zur technischen Ausstattung für die eAU zählt - neben einem Konnektor- und PVS-Update - der E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Praxen benötigen diesen zwingend, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient*innen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Die KBV empfiehlt Praxen, KIM trotz der eAU-Übergangsfrist zügig zu bestellen und einzurichten: "Erst wenn der KIM-Dienst funktioniert, sollte das PVS im Laufe des vierten Quartals auf die eAU umgestellt werden." Denn mit dem Einspielen des PVS-Updates für die eAU sei das Ausstellen der Papier-AU mit Muster 1 nicht mehr möglich. Praxen müssten dann auch für die Krankenkasse eine Papierbescheinigung ausdrucken und dem Patient mitgeben.
Rollout an Nutzer des DGN TI Pakets
Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) an. Zielgruppe sind die Nutzer des DGN TI-Ausstattungspakets. Die Softwarehäuser sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Systemen installiert, getestet und gepflegt wird. Nur wenn der Fachdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist, lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden.
Bei diesen Softwareanbietern ist DGN KIM bestellbar:
Wunschadresse reservieren
Bereits seit einigen Monaten haben die Anwender dieser PVS die Möglichkeit, sich auf www.dgn.de/kim vorzuregistrieren und ihre Wunsch-E-Mail-Adresse zu reservieren. Bestellt wird der Fachdienst allerdings direkt beim Softwareanbieter, der bei einem vollintegrierten KIM-Dienst zudem telefonischen Support leistet.
Die Kosten für den KIM-Fachdienst werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).
Viele Anwendungen erfordern KIM
Viele weitere TI-Fachanwendungen erfordern künftig KIM. So sollen beispielsweise Befunde, Heil- und Kostenpläne, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder darüber ausgetauscht werden – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.
Zudem ist KIM künftig das einzige zulässige Verfahren für Praxen, um für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe eine Vergütung zu erhalten.
eHBA - ein Muss für eAU, eArztbrief & Co.
Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dazu, Dokumente rechtsverbindlich digital zu unterzeichnen. Für viele TI-Anwendungen ist diese qualifizierte eSignatur (qSig) künftig verpflichtend. Die eAU kann übergangsweise auch mit der SMC-B signiert werden.
Berufsgruppenspezifische Heilberufsausweise bietet das DGN-Partnerunternehmen medisign an: www.ehba.de >
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