Startklar für die Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur vernetzt künftig alle Beteiligten im Gesundheitswesen, um Patienteninformationen sektoren- und systemübergreifend sicher auszutauschen. Beim DGN erhalten Sie die notwendigen technischen Komponenten.
Ausstattungspaket aus einer Hand
Vom Konnektor über das Kartenterminal bis zum VPN-Zugangsdienst - bei uns erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur.
Kostengünstige TI-Anbindung
In Kooperation mit Ihrem Praxissoftware-Hersteller und unseren Partnern bieten wir Ihnen das TI Starterpaket zu fairen Konditionen an – bei bewährtem Top-Service.
Das DGN Serviceversprechen
Mit unseren umfassenden Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der Inbetriebnahme der notwendigen Komponenten - für eine sichere und komfortable TI-Anbindung.
E-Health: Digitalisierung des Gesundheitswesens
Hintergründe und gesetzliche Grundlagen

Datenautobahn für das Gesundheitswesen
Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesen sollen miteinander vernetzt werden, damit sie schneller und einfacher miteinander kommunizieren können. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten nötig sind, sollen sich über System- und Sektorengrenzen hinweg austauschen lassen. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Patientendaten. Das dafür notwendige Kommunikationsnetz ist die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Den Fahrplan für die Einführung der TI mit nutzbringenden Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) sowie das im Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossene "Digitale Versorgung"-Gesetz, auch Digitalisierungsgesetz oder E-Health-Gesetz II genannt. Es soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Fristen für den Anschluss
Im E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber konkrete Fristen genannt, wann die TI verfügbar sein soll. Demnach sollten bis zum 30. Juni 2019 alle Praxen an die TI angeschlossen sein und die erste Anwendung durchführen können: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Ab März 2020 soll sich die Sanktionierung auf 2,5 Prozent erhöhen.
Krankenhäuser sollen sich bis März 2021 und Apotheken bis September 2020 an die TI anbinden. Anders als bei Ärzten und Kliniken sind für säumige Apotheker bislang keine Sanktionen vorgesehen. Andere Gesundheitsberufe (z. B. Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Hebammen) können sich freiwillig anschließen – die Kosten werden erstattet.

Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Überblick
Folgende Anwendungen sieht das E-Health-Gesetz vor
Versichertenstammdatenmanagement
Bei der ersten Pflichtanwendung, dem so genannten VSDM, werden die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Praxen, die diese Aufgabe nicht erledigen, drohen Honorarkürzungen von 1 Prozent.
Elektronischer Arztbrief
Seit 2017 wird der eArztbrief mit 55 Cent vergütet, wenn er mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und sicher übermittelt wird (z. B. KV-Connect). Sobald ein Kommunikationsdienst in der TI zur Verfügung steht, soll die Vergütung neu verhandelt werden.
Elektronischer Medikationsplan
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser soll künftig elektronisch von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Ärzte & Apotheker sollen dann in der Lage sein, ihn direkt auf der eGK zu aktualisieren.
Lebensrettende Notfalldaten
Alle Versicherten sollen noch in Kürze die Möglichkeit haben, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.
Elektronische Patientenakte
Versicherte haben künftig Anspruch auf eine sektorenübergreifende elektronische Patientenakte, in der Dokumentationen wie eArztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz, Impfausweis etc. aufbewahrt werden können.
Elektronisches Patientenfach
Patienten sollen künftig Daten in einem Online-Fach ablegen und außerhalb der Praxis eigenständig einsehen können, z. B. selbst gemessene Blutzuckerwerte. Die Daten aus der ePatientenakte können auf Wunsch auch aufgenommen werden.
Telemedizinische Anwendungen
Telemedizinische Leistungen, z. B. die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen oder Online-Videosprechstunden, sollen v. a. älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute kommen. Diese werden Ärzten teilweise bereits vergütet.
ePatientenakte ab 2021?
Nach dem "Digitale Versorgung"-Gesetz soll es in punkto TI-Anwendungen zudem folgende Maßnahmen/Neuerungen geben:
- Vertragsärzte sind ab 2021 dazu verpflichtet, Gesundheitsdaten (neben Röntgenbildern und Befunden z. B. auch Impfstatus, Mutterpass, U-Untersuchungen und das Zahn-Bonus-Heft) auf Nachfrage ihrer Patienten in einer bestehenden elektronischen Patientenakte zu speichern bzw. eine anzulegen. Hierfür ist eine Vergütung vorgesehen (bis spätestens 1. Juli 2020 im EBM).
- Ärzte dürfen künftig z. B. auf ihrer Homepage für Videosprechstunden werben, damit Patienten leichter Praxen finden, die telemedizinische Leistungen anbieten.
- Für den kollegialen Austausch sollen Telekonsile extrabudgetär vergütet werden.
- Ärzte können künftig Gesundheits-Apps (z. B. digitale Tagebücher für Diabetiker) verschreiben. App-Entwickler erhalten eine auf zwölf Monate beschränkte Zulassung und müssen in diesem Zeitraum Versorgungsvorteile nachweisen.

Technische Komponenten für den Anschluss
Um Heilberufsangehörige an die TI anzuschließen, sind diverse technische Komponenten notwendig, die im Folgenden näher beschrieben werden. Diese müssen hohen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit genügen sowie aufwändige Testverfahren bestehen. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach entsprechenden IT-Sicherheits-Prüfvorschriften geprüft und müssen von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden.
Aufbau der Telematikinfrastruktur

Kosten werden erstattet
Technische Ausstattung & Finanzierung im Detail
Technische Komponente | Beschreibung | Finanzierung* |
Stationäres eHealth-Kartenterminal | Es dient dazu, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen.
Zwischen zwei Arten stationärer Kartenterminals kann gewählt werden:
Wie viele Kartenterminals werden in Praxen benötigt? Mindestens eines für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z. B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern nötig. |
> Ärzte/Psychotherapeuten: 435 € pro Kartenterminal
Hinweis: Ab 1.1.20 fällt der Komplexitätszuschlag weg. Praxen erhalten dann 535 € pro Terminal. Bitte beachten: "Zusatz: Notfalldatenmanagement & elektronischer Medikationsplan" (s. u.) > Zahnärzte: 435 € pro Kartenterminal Je nach Praxisgröße und der Anzahl der dort tätigen ZÄ werden bis zu drei Geräte finanziert. > Apotheken: insgesamt 3.032 Euro für ein Basispaket, bestehend aus einem Konnektor und zwei Lesegeräten mit den nötigen Smartcards; inkl. einer Installationsaufwandspauschale (s. u.)
|
Mobiles eHealth-Kartenterminal | Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt ein mobiles Terminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM möglich).
Hinweis: Zum Zugriff auf die eGK ist eine weitere SMC-B oder ein eHBA nötig. |
> Ärzte: 350 € pro Kartenterminal
> Zahnärzte: 350 € pro Kartenterminal, wie folgt gestaffelt:
|
Konnektor | > Praxen:
Der TI-Konnektor ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht aktuell die Verwaltung der Versichertenstammdaten (VSDM); die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst. Für die qualifizierte elektronische Signatur (qSig) und die künftigen medizinischen Fachanwendungen - zunächst Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP), später elektronische Patientenakte (ePA) - sind Updates des bisherigen Konnektors erforderlich (s. u.). > Apotheken: Apotheken erhalten direkt einen eHealth-Konnektor, der neben den Modulen für qSig, NFDM und eMP aber auch das notwendige Modul für das VSDM enthält.
|
> Praxen: Pro Praxisstandort (Praxen mit bis zu drei Ärzten, Psychotherapeuten bzw. Zahnärzten) wird ein Konnektor mit folgender Pauschale finanziert: 1.547 €
> Apotheken: s.o. |
Praxisausweis/SMC-B für Apotheken |
Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (Security Module Card - Betriebsstätte, kurz SMC-B) authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.
Herausgeber der SMC-B sind die > Kassenärztlichen Vereinigungen für Fachärzte und Psychotherapeuten > Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für Zahnärzte > Landesapothekerkammern für Apotheken Produziert wird der Ausweis von vertraglich verifizierten Anbietern, so genannten Vertrauensdiensteanbietern. Dazu zählt auch unser Tochterunternehmen medisign. |
Übernahme der Betriebskosten:
> Ärzte & Psychotherapeuten: 23,25 € pro Quartal & Karte > Zahnärzte: 450 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte > Apotheken: 378,15 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte Hinweis: Praxen, die Anspruch auf ein mobiles eHealth-Terminal haben, wird pro Terminal ein weiterer Praxisausweis finanziert (s. auch "mobiles eHealth-Terminal"). |
gSMC-KT |
Die gerätespezifische Security Module Card - Kartenterminal (kurz gSMC-KT) wird ins Kartenterminal eingesteckt - analog einer SIM-Karte im Mobiltelefon - und fest versiegelt. Sie dient dazu, das Kartenterminal innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren und dessen dauerhafte Verbindung mit dem Konnektor sicherzustellen. | Ist im Kartenterminal bereits enthalten. |
gSMC-K |
Die gerätespezifische Security Module Card - Konnektor (kurz gSMC-K) ist fest im Konnektor verbaut. Sie dient dazu, denn Konnektor innerhalb der TI eindeutig zu identifizieren. | Ist im Konnektor bereits enthalten. |
VPN-Zugangsdienst | Für den Zugang zur TI benötigen Praxen/Apotheken den VPN-Zugangsdienst, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht. | Betriebskostenpauschale (u. a. für Wartung der Komponenten und Updates inkl. laufende Kosten für den VPN-Zugangsdienst):
> Ärzte & Psychotherapeuten: 248 €/Quartal > Zahnärzte: 83 €/Monat > Apotheken: 210 €/Quartal |
Software-Update der Verwaltungssoftware bzw. Installationskosten |
Das Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystem muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. | > Praxen: einmalige Startpauschale von 900 €
Sie soll die Kosten decken, die beim Anschluss eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), bei der Installation, durch den Praxisausfall während der Installation und bei der Anpassung ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) entstehen. Zudem wird damit der Zeitaufwand für das VSDM in der Startphase vergütet. |
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) |
Der eHBA ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wird jedoch künftig für medizinische Anwendungen der TI benötigt. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtsgültige digitale Unterschrift.
Herausgeber des eHBA sind die Landesärztekammern für Ärzte, die Landeszahnärztekammern für Zahnärzte, die Landespsychotherapeutenkammern für Psychotherapeuten sowie die Landesapothekerkammern für Apotheker. Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern. Derzeit ist unser Tochterunternehmen medisign im Zulassungsprozess für den eHBA der Generation 2. |
Übernahme der Betriebskosten
> Ärzte & Psychotherapeuten: 11,63 €/Quartal & Karte > Zahnärzte: 233 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte > Apotheken: 449 € als Einmalzahlung für 5 Jahre pro Karte |
Zusatz: Notfalldatenmanagement (NFDM) & elektronischer Medikationsplan (eMP) |
Ab dem Quartal, in dem ein Konnektor mit den Fachanwendungen NFDM und eMP in der Vertragsarztpraxis betriebsbereit ist, besteht Anspruch auf ein zusätzliches stationäres Kartenterminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle.
Die Vergütung der notwendigen technischen Komponenten für die Fachanwendungen NFDM und eMP regelt die Neufassung der TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und KBV vom 14.12.17. Sie soll die Kosten decken, die den Praxen bei notwendigen Updates (Konnektor, PVS) und beim Betrieb entstehen. |
> Ärzte:
|
TI-Starterpaket des DGN
Ausstattungskomponenten für Praxen
Das DGN bietet ein Paket für die Anbindung von Praxen an die TI an. Erhältlich ist dieses beim Praxisverwaltungssystem-Anbieter und beinhaltet folgende Ausstattungskomponenten:
Technische Komponente: | Preise |
DGN TI Konnektor | 1.490,00 € (einmalig) |
DGN TI Servicepaket (inkl. VPN-Zugangsdienst & Konnektorwartung) | 69,00 € (monatlich) |
entweder: Tastaturkartenleser CHERRY G87-1505 (erforderlich) | 548,00 € (einmalig) |
oder: Stationäres Kartenterminal Ingenico ORGA 6141 online (erforderlich) | 559,00 € (einmalig) |
Mobiles Kartenterminal Ingenico ORGA 930 M online (optional) | 300,00 € (einmalig) |
Installation, Einweisung und weiteres technisches Zubehör stellt der Dienstleister vor Ort nach Aufwand in Rechnung. Die TI-Komponenten werden
über einen gesicherten Versand für 49,00 € direkt in die Praxis versendet. Einmalige Freischalt- und Konfigurationsgebühr für den VPN-Zugangsdienst:
99,00 €. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Häufige Fragen
Mit welchem PVS kann ich das DGN TI Starterpaket nutzen?
Bei Praxisverwaltungssystemen anderer Hersteller können wir die Funktionalität der PVS-Schnittstelle nicht garantieren. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Software-Anbieter nähere Informationen zur PVS-Schnittstelle, die Kosten dafür sowie für den First-Level-Support.
Kann die DGN GUSbox als Konnektor genutzt werden?
Kann die DGN GUSbox weiter genutzt werden?
Ja, für DGN GUSbox-Anwendungen wie zum Beispiel DGN medSafe, DGN Online-Backup oder DGN DocVisit kann die DGN GUSbox weiter eingesetzt werden.
Überblick über alle DGN GUSbox Anwendungen >
Wo und wann muss ich die SMC-B beantragen?
Beantragt wird der Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) bei Anbietern, die von der KBV, KZBV oder den Landesapothekerkammern als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bzw. Trust Service Provider (TSP) zugelassen wurden - wie z. B. medisign. Der Ausweis ist zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme der TI-Ausstattung (Konnektor etc.). Er muss deshalb rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Installationstermin beantragt und nach Erhalt beim VDA freigeschaltet werden.
Wie viele SMC-B/Praxisausweise benötige ich?
Pro Betriebsstätte (BSNR) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen können.
Haben Sie weitere Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter - telefonisch unter: 0211 77008 - 456
Oder senden Sie uns eine E-Mail an: ti@dgn.de

SMC-B von medisign
medisign, ein gemeinsames Tochterunternehmen des DGN und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, bietet den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie für Apotheken an.
Die Kosten für den Ausweis werden durch die vereinbarten Betriebskostenpauschalen komplett bzw. weitgehend abgedeckt (s. Tabelle zur Finanzierung).
Elektronischer Heilberufsausweis
Als einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen wird medisign künftig den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation (G2) produzieren. Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eApothekerausweis.
Der eHBA ist für die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Die personenbezogene Mikrochipkarte verfügt über drei Funktionen: Authentifizierung, qualifizierte Signatur und Verschlüsselung.

Weiterführende Informationen
- Infos des Gesundheitsministeriums zum E-Health-Gesetz
- Infos des Gesundheitsminsteriums zum "Digitale Versorgung"-Gesetz
- § 291 SGB V Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis
- KBV: Praxisinformation zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (Stand: Mai 2020)
- Informationen der KBV zur Telematikinfrastruktur (Stand: Februar 2019, PDF-Format, 3,5 MB)
- KBV-Infoblatt: "Finanzierung der Erstausstattung und der laufenden Betriebskosten" (Stand: 04.10.18, PDF-Format, 23 KB)
- KBV-Praxisnachrichten: "Einigung zur neuen TI-Finanzierungsvereinbarung erzielt" (Stand: 22.08.2019)
- KZBV-Infoseite zu Telematik und IT
- KZBV: "Anbindung an die Telematikinfrastruktur" (Stand: Februar 2019, PDF-Download)
- Erklärfilm der KZV Sachsen und KZBV zur Anbindung an die TI
- Informationen der gematik zur Telematikinfrastruktur
- Bundesärztekammer: Informationen zur Telematik & Telemedizin
- Bundeszahnärztekammer: Informationen zur Telematik
- Nacht- und Notdienstfonds des DAV: TI-Erstattungen
- DGN TI Guide (16 Seiten, PDF-Format, 1,4 MB, Stand April 2018)
- TI-Themenseite des DGN: www.dgn.de/ti
Autor: Katja Chalupka
* Angaben ohne Gewähr (Stand: Mai 2020)
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