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Für die technische Ausstattung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie für TI-Anwendungen erhalten Praxen künftig mehr Geld: So wurden die Erstattungsbeiträge für Kartenterminals und den E-Mail-Dienst KIM erhöht. Zudem wird die Anschaffung eines zweiten Kartenlesegeräts für die Komfortsignatur refinanziert.

TI-Konnektor

Der GKV-Spitzenverband hatte zunächst die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung in Richtung marktgerechter Kostenerstattungen abgelehnt. Wie die KVNO berichtet, hat das Bundeschiedsamt nun entschieden, dass die Erstattungsbeträge für Kartenterminals, KIM und weitere TI-Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Nach dem Schiedsspruch wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nun anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschalen erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Pauschalen für Konnektor, Kartenterminals & Zubehör

Praxen erhalten künfitg eine höhere Erstausstattungspauschale für den Konnektor und das stationäre Kartenterminal. Abhängig von der Praxisgröße liegt diese zwischen 1.661,50 und 2.956,50 Euro.

Stationäre Kartenterminals für das Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan eingesetzt werden, werden künftig 677,50 Euro (statt 595 Euro) pro Gerät refinanziert. Außerdem bekommen Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Die Anzahl der Terminals ist abhängig von der Praxisgröße; pro Gerät gibt es ebenfalls 677,50 Euro.

Der Aufsatz "ORGA Protect" für die störanfälligen Kartenterminals "ORGA 6141 online" des Herstellers Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico) wird ebenfalls refinanziert. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher:

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 Euro

Höhere KIM-Einrichtungspauschale

Für die Einrichtung des E-Mail-Fachdienstes KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Dieser Dienst ist spätestens ab 1. Juli 2022 für die eAU, d. h. den elektronischen Versand von AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen erforderlich, da dann die Übergangsregelung ausläuft.

Das DGN zählt zu den zugelassenen KIM-Anbietern. Der Fachdienst ist über die PVS-Partnerunternehmen des DGN buchbar. Die monatlichen Kosten sowie die einmalige Einrichtungspauschale werden gemäß Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Darüber hinaus bietet das DGN mit der "DGN KIM Klinik Appliance" eine Management-Lösung für KIM an, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist.

Mehr erfahren: dgn.de/kim >

Erstattungsbeiträge für weitere Anwendungen

  • Für das Konnektor-Update zum Notfalldatenmanagement gibt es statt 380 künftig 530 Euro. Die entsprechende Integrationspauschale für PVS-Updates erhöht sich auf 400 Euro (bislang 150 Euro).
  • Ärzte, die in ihre Praxissoftware ein Update für die elektronische Patientenakte (ePA) integrieren, werden mit 350 Euro vergütet (bisher 150 Euro).
  • Neue Betriebskostenpauschalen können beispielsweise für das Notfalldatenmanagement mit 5,25 Euro pro Quartal geltend gemacht werden und für den eMedikamentationsplan mit 7,50 Euro pro Quartal. Für die ePA gibt es 23,25 Euro.
DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
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Ansprechpartner für Kunden:

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Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem Support-Bereich.

Die Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Typs "ORGA 6141 online" sollen voraussichtlich ab Mitte Mai zur Verfügung stehen. Die Finanzierung ist der KBV zufolge inzwischen geklärt. Kunden des DGN TI Pakets, die dieses Kartenterminal einsetzen, erhalten "ORGA Protect" bei uns oder ihrem PVS-Anbieter.

TI-Konnektor

Elektrostatische Entladungen als Auslöser?

Seit Anfang dieses Jahres klagen Praxen vermehrt über technische Probleme beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte bestimmter Kartenhersteller, insbesondere der eGK-Version 2.1 mit NCF-Funktion, in das Kartenterminal "ORGA 6141 online" der Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Dies führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs (wir berichteten). Grund hierfür sind laut gematik elektrostatische Entladungen.

Betroffen ist aktuell ausschließlich das eHealth-Kartenterminal "ORGA 6141 online". Bei den Kartenterminals des Herstellers CHERRY, die ebenfalls im DGN TI Paket erhältlich sind, tritt das beschriebene Phänomen nicht auf.

Aufsatz soll Abhilfe schaffen

Der Aufsatz "ORGA Protect", der auf dem Kartenslot des Kartenterminals installiert wird, soll nun dessen Ausfallsicherheit erhöhen. "Neben dem Schutz vor Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten in das Innere der Kartenterminals, vermeiden Sie auch möglicherweise insbesondere im Winter auftretende elektrostatische Entladungen elektronischer Gesundheitskarten (eGK) in das Terminal", so der Hersteller auf seiner Website.

TI-Konnektor

Die Aufsätze sollen ab Mitte Mai zur Verfügung stehen. Nutzer des DGN TI Pakets, die einen solchen Aufsatz benötigen, können "ORGA Protect" ab sofort direkt online in ihrem DGN Kundenkonto bestellen.

Zum DGN Kundenkonto >

Kosten werden erstattet

Die Kosten für die Aufsätze werden laut KBV wie folgt erstattet: Praxen erhalten einen "Kartenterminal-Zuschlag" von 35,46 Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes geeinigt. Anspruch haben alle Praxen, die stationäre eHealth-Kartenterminals von Ingenico am Empfang im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.

Die Pauschale, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt wird, enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher:

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 Euro
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Weil die Stammzertifikate nach fünf Jahren ablaufen, müssen die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) nach und nach durch neue Geräte ersetzt werden. Nutzer:innen des DGN TI Pakets sind hiervon vorerst nicht betroffen, da die ersten DGN TI Konnektoren erst Anfang 2019 ausgeliefert wurden.

TI-Konnektor

Stammzertifi­kate laufen ab

Praxen müssen sich darauf einstellen, kurz- oder mittelfristig ihre TI-Konnektoren auszutauschen. Der Hintergrund: Die Geräte sind aus Sicherheitsgründen nur für fünf Jahre zugelassen. Die Zertifi­kate auf den Karten, die in den Konnektoren fest verbaut sind (SMC-K), laufen ab und lassen sich nach Angaben der gematik nicht ohne Geräteaustausch ersetzen. Dies gilt für alle drei Konnektoren-Hersteller.

Wer bereits 2017 oder 2018 einen Konnektor gekauft hat, ist vom Austausch in diesem bzw. im nächsten Jahr betroffen. Bei später produzierten Konnekto­ren würde der Austausch entsprechend später anstehen. Allerdings wurde für die Konnektoren der Jahrgänge 2019 und darüber hinaus noch keine Entscheidung getroffen, berichtet der Online-Dienst "Apotheke Adhoc".

DGN TI Paket: vorerst kein Austausch

Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts, das bei der gematik nachgefragt hatte, müssen insgesamt 130.000 Konnektoren ausgewechselt werden. In diesem Jahr sind demnach 15.150 Geräte betroffen. Im Jahr 2023 laufen 58.083 Zertifikate ab und 2024 sind es 54.914 Zertifi­kate.

Für Nutzer:innen des DGN TI Pakets steht in diesem Jahr kein Austausch an, denn der DGN TI Konnektor (des Herstellers secunet) war erst Mitte Dezember 2018 von der gematik zugelassen worden. Die Auslieferung der ersten Geräte startete Anfang 2019. Somit dürften die ersten Zertifikate erst Ende 2023 oder Anfang 2024 ablaufen.

Maßgeblich für die fünfjährige Laufzeit ist bei secunet allerdings das Produktionsdatum, nicht der Auslieferungstermin - erkennbar an der Seriennummer des jeweiligen Geräts. Nach unseren Informationen sollen die Praxisverwaltungssysteme angepasst werden, so dass die Laufzeiten aller Karten - also auch der SMC-K - angezeigt werden, damit die Praxen rechtzeitig über den Ablauf informiert werden.

Neben den secunet-Geräten stehen im DGN TI Paket auch Konnektoren des Herstellers RISE zur Wahl - allerdings erst seit Anfang dieses Jahres. Insofern ist ein Hardware-Tausch hier noch kein Thema.

Übergangslösung bis zur TI 2.0

Spätestens 2025 soll nach dem Zeitplan der gematik die Einführung der so genannten TI 2.0 abgeschlossen sein. Geplant ist, dass die TI-Fachanwendungen dann direkt über das Internet erreichbar sind - mit einer softwarebasierten Zugangslösung. Konnektoren als Hardware für den Zugriff auf die TI wären dann nicht mehr erforderlich. Da jedoch die Zertifikate der ersten Konnektoren bereits vor 2025 ablaufen, muss nun eine Übergangslösung her.

"Um die Kontinuität des Betriebs auch beim Übergang zur TI 2.0 abzusichern und aufwändige Zwischenlösungen zu vermeiden, hat sich in der Abstimmung aller Beteiligten ein Hardwaretausch als insgesamt sicherste Lösung herausgestellt. So wird bis zur vollständigen Implementierung der TI 2.0 der Anschluss an die TI gewährleistet. Diese Entscheidung wurde von den Gesellschaftern der gematik einstimmig beschlossen", teilte eine Sprecherin der gematik dem Fachmagazin E-HEALTH-COM mit.

Die ebenfalls in Betracht gezogene Option, die Laufzeit der Zertifikate einfach per Update zu verlängern, wurde indes verworfen. Sie wäre "stark risikobehaftet gewesen", so die KBV. Ein reibungsloser TI-Betrieb sei somit nicht gewährleistet gewesen.

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TI-Konnektoren der Firma secunet Security Networks AG sollen Medienberichten zufolge personenbezogene Daten protokollieren und somit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Da Konnektoren dieses Herstellers im DGN Ausstattungspaket für die Telematikinfrastruktur (TI) enthalten sind, veröffentlichen wir im Folgenden die Stellungnahme von secunet zur angeblichen Datenschutzverletzung

DGN TI Konnektor

Zum Hintergrund

Das Computermagazin c’t war nach eigenen Angaben in Logfiles von secunet-Konnektoren auf personenbezogene Daten gestoßen. Bei jedem Fehler des Abgleichs der Versi­chertenstammdaten (VSDM) würde die Zertifikatsseriennummer elektronischer Gesundheitskarten (eGK) protokolliert. In den VSDM-Logs der Konnektoren käme noch die ICCSN (Integrated Circuit Card Serial Number) der eGK hinzu. "Über diese Nummern lassen sich Versicherte zumindest indirekt zuordnen", heißt es in dem Magazin. "Wenn man die Log-Daten illegalerweise mit denen der Kartenhersteller oder TSP* zusammenführt, ließe sich nämlich feststellen, welcher Patient wann welchen Arzt aufgesucht hat."

Dies stelle einen Verstoß gegen die DSGVO dar, für den nach Einschätzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) die Nutzer*innen der Infrastruktur, also die Ärztinnen und Ärzten, selbst die Verantwortung trügen.

*TSP steht für Trust Service Provider bzw. Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

gematik: Keine Datenschutzverletzung

Sowohl die gematik als auch secunet widersprechen den Kritikpunkten: "Die fraglichen Protokolle sind nur den Ärztinnen und Ärzten und ggf. den durch sie beauftragten Dienstleistern zugänglich", argumentiert die gematik. "Diese hätten aber ohnehin die Möglichkeit, anhand der Primärdaten nachzuvollziehen, welche Patientinnen und Patienten die Praxis besucht haben. Damit hat zunächst keine Datenschutzverletzung stattgefunden. Die Protokolle sollten darüber hinaus nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wären Dritte nicht in der Lage, von der Zertifikatsseriennummer direkt auf die Identität der Versicherten zu schließen. Hierfür müsste der (korrekte) Trust Service Provider der Krankenkasse mit dieser 'Dritten Person' widerrechtlich kooperieren und die Identität offenlegen – ein Szenario, das aus Sicht der gematik kein reales Risiko darstellt."

Konnektoren weiterhin einsetzbar

Da die Speicherung der Zertifikatsseriennummern dennoch nicht der Intention der gematik-Spezifikation entspreche, sei ein entsprechender Hotfix für das Konnektor-Update PTV5 bei secunet in Planung. "Ärztinnen und Ärzte sollten dieses Update, sobald von secunet bereitgestellt, wie üblich installieren", empfiehlt die gematik. "Diese Empfehlung gilt generell bei Updates und für den bestimmungsgemäßen Einsatz der Geräte in Praxen. Auch bis dahin können die Konnektoren ohne Einschränkung bestimmungsgemäß verwendet werden."

Stellungnahme der secunet Security Networks AG

zur Bewertung des Auftretens von Zertifikatsseriennummern einer elektronischen Gesundheitskarte in Konnektor-Logs (siehe Berichterstattung in c’t Ausgabe 6/2022)

Stellungnahme vom 25.02.22 im Wortlaut:

Während des Betriebs des secunet konnektors (im Folgenden „Konnektor“) müssen nach den Spezifikationen der gematik eine Vielzahl von Zertifikaten geprüft werden. Dies umfasst unter anderem die Zertifikate der eGK (elektronische Gesundheitskarte).

Schlägt die Online-Prüfung der Zertifikate fehl, so wird im Konnektor ein Log-Eintrag erzeugt, der auch die Seriennummer des jeweiligen Zertifikats enthält.

Diese Einträge werden auf der Festplatte des Konnektors nach den Vorgaben der gematik dauerhaft gespeichert. Der Konnektor verfügt deshalb über eine Speichergröße für Protokolldateien, so dass Einträge (protokollierte Ereignisse ab der Schwere „Warning“) über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr darin vorgehalten werden können.  Die Speicherung erfolgt rollierend. Übersteigt die Anzahl der Einträge gewisse Grenzen, so werden ältere Einträge überschrieben.

Auf diese Weise können Leistungserbringer-Institutionen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser oder deren Dienstleister fehlgeschlagene Zertifikatsprüfungen über die vielen Zertifikatstypen hinweg nachvollziehen und die Ursachen beheben, um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen. Nur diese haben dabei Zugriff auf diese Daten über die GUI des Konnektors oder über eine REST-Schnittstelle.

Hinsichtlich der Zertifikate der eGK kann dabei nach Auffassung von secunet nur theoretisch und indirekt – über mehrere Stufen, die nicht miteinander kommunizieren dürfen – von der Seriennummer des eGK-Zertifikats in den Konnektor-Logs auf den Inhaber der eGK geschlossen werden. Die Seriennummer des eGK-Zertifikats kann ausschließlich von den zertifikatsausgebenden Trust Service Providern (TSP) aufgelöst werden. Damit würde sich ein TSP allerdings rechtswidrig verhalten. Der TSP wiederum hat praktisch und rechtlich keine Zugriffsmöglichkeit auf die gegenständlichen Konnektor-Logs. Nur die Leistungserbringer-Institutionen und von ihnen beauftragte Dienstleister können auf Konnektor-Protokolle zugreifen. Da die Seriennummern keine Information darüber enthalten, welcher TSP Zertifikatsherausgeber ist, besteht hier neben der rechtlichen Unzulässigkeit ein weiterer tatsächlicher Schutzmechanismus, um eine Zuordnung durch die Leistungserbringer auszuschließen.

Aus diesen Gründen sind nach Auffassung von secunet die Zertifikats-Seriennummern nicht als personenbezogene Daten zu werten. Daher liegt weder ein Verstoß gegen die Spezifikationen noch gegen geltende Datenschutzbestimmungen vor.

Ungeachtet dieser Auffassung wird secunet dem Wunsch der gematik entsprechen und die Protokollierung der Seriennummer des Zertifikats der eGK derart anpassen, dass die Seriennummern nicht mehr aus den Logs ermittelt werden können. Dies gilt auch für historische Seriennummern.

In den Werkseinstellungen wird nur im Fall, dass eine gesperrte eGK verwendet wird, die Seriennummer des Krypto-Zertifikats im Protokoll gespeichert. Durch Änderung des Loglevels auf FATAL kann auch für diesen Fehlerfall sofort ohne Firmwareupdate die Protokollierung der Seriennummer unterbunden werden.

Des Weiteren weist secunet im Zusammenhang mit den Aussagen der c’t (Ausgabe 6/2022) zur Protokollierung der ICCSN darauf hin, dass diese gemäß TIP1-A_4710 im Fehlerfall durch Fachmodule in Protokolleinträgen ausdrücklich gespeichert werden darf. Diese Protokolleinträge werden im Einklang mit den Spezifikationen der gematik nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

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Aktuell erreichen uns sowie den technischen Kundensupport unserer TI-Partner eine Vielzahl von Rückmeldungen, dass es beim Einlesen der Patienten-eGK häufig zu Problemen kommt. Wie auch in verschiedenen Medien berichtet wird, ist das Kartenterminal "ORGA 6141 online" der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH) betroffen.

eHealth Terminal ORGA 6141 online

Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte bestimmter Kartenhersteller, insbesondere der eGK-Version 2.1 mit NCF-Funktion, kommt es Anwenderberichten zufolge nach ein bis fünf Lesevorgängen zu technischen Problemen am Kartenterminal. Dies führt dazu, dass der Praxisausweis (SMC-B) nicht mehr erkannt wird oder das Kartenterminal abstürzt. Zur Reaktivierung hilft anschließend nur ein Neustart des Kartenterminals. Der Vorgang wiederholt sich unter Umständen nach wenigen Einlesevorgängen und stört den Praxisablauf somit erheblich.

NFC (Near Field Communication) ist ein auf der RFID-Technik basierender internationaler Übertragungsstandard, der den kontaktlosen Austausch von Daten per elektromagnetischer Induktion ermöglicht.

Elektrostatische Aufladung als Auslöser?

Nach Informationen der gematik ist davon auszugehen, "dass die Probleme ursächlich durch eine elektrostatische Aufladung der eGK G2.1 ausgelöst werden. Die Stärke des Entladepulses beim Stecken einer eGK in ein Kartenterminal, die dieses Problem auslöst, hängt nicht nur von der Art der eGK ab, sondern auch von der Umgebung z. B. Art des Fußbodenbelags und wird darüber hinaus sogar von Witterungsverhältnissen wie trockener Winterluft begünstigt" (Statusmeldung vom 14.01.22).

eGK 2.1 (Bildquelle: Hasomed)

Abbildung einer eGK 2.1 mit NFC-Funktion
(Bildquelle: Hasomed)

Da die Auf- bzw. Entladung als Auslöser vermutet wird, ist das Problem aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durch ein Softwareupdate lösbar. Betroffen ist aktuell ausschließlich das eHealth-Kartenterminal ORGA 6141 online. Bei den Kartenterminals des Herstellers CHERRY, die ebenfalls im DGN TI Paket erhältlich sind, tritt das beschriebene Phänomen nicht auf.

Handlungsempfehlungen

Das Problem beim Auslesen von eGK ist weder auf die Praxisverwaltungssysteme (PVS) unserer TI-Partner noch auf die eingesetzten Konnektoren zurückzuführen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass unser technischer Support bzw. die Supportmitarbeiter*innen unserer TI-Partner keine Hilfestellung leisten können.

Wir können Praxen, die das ORGA 6141 online-Kartenterminal einsetzen, lediglich folgende Empfehlungen weitergeben:

  • Tauschen Sie die Steckplätze der eGK und des HBA und versuchen Sie, die eGK über den Steckplatz des eHBA (rechts unter der Tastatur) einzulesen. Den HBA können Sie bei Bedarf in den oberen Kartenslot stecken.
  • Sofern Sie mehrere Online-Kartenterminals im Einsatz haben: Stecken Sie die SMC-B (Praxisausweis) in ein Kartenterminal außerhalb der Anmeldung/des Empfangstresens.
  • Vermeiden Sie statisches Aufladen der eGK.
  • Vermeiden Sie statische Entladungen, indem Sie antistatische Matten unter das betroffene Kartenterminal legen.
  • Wenn Sie über ein mobiles Kartenterminal verfügen: Lesen Sie die eGK über ein mobiles Kartenterminal ein.
  • Tauschen Sie Ihr ORGA 6141 online-Kartenterminal gegen ein anderes, in der TI zugelassenes Online-Kartenterminal. Im DGN TI-Paket ist z. B. alternativ das CHERRY eHealth-Terminal ST-1506 bestellbar.
  • Weitere Tipps finden Sie in der Linkliste unten.

Bald erhältlich: ORGA Protect

Update vom 17.02.22:

Die Wordline Healthcare GmbH (ingenico) hat inzwischen ein Zubehörprodukt für das Kartenterminal "ORGA 6141 online" angekündigt: "ORGA Protect", welches auf dem Kartenslot des Kartenterminals installiert wird, soll dessen Ausfallsicherheit erhöhen.

"Neben dem Schutz vor Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten in das Innere der Kartenterminals, vermeiden Sie auch möglicherweise insbesondere im Winter auftretende elektrostatische Entladungen elektronischer Gesundheitskarten (eGK) in das Terminal", so der Hersteller auf seiner Website.

ORGA Protect ist nach Hersteller-Angaben auf allen eHealth-Kartenterminals der ORGA-Serie 6141 anwendbar und voraussichtlich ab KW 14 in dessen Webshop verfügbar.

Nähere Informationen sowie ein Produktvideo finden Interessenten in der Linkliste unten.

Aktueller Status & Umfrage

Die entsprechenden Hersteller sind bereits im Austausch zur Identifizierung des konkreten Problems. Die gematik informiert unter nachfolgendem Link über den aktuellen Status:

TI-Status "Aktuelle Fehler beim Einlesen von Gesundheitskarten der Generation 2.1 ">

Die gematik bittet um Unterstützung betroffener Anwender*innen, um die Fehlerbilder beim Einlesen von eGKs besser quantitativ und qualitativ einschätzen zu können.

Link zur "gematik gemmunity" >

Hier steht inzwischen auch ein "Bericht zur ESD-Problematik ORGA 6141 Online mit eGK G2.1" zum PDF-Download bereit.

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Mitte Oktober haben die Bauarbeiten für den neuen Firmensitz des DGN begonnen. Das dreigeschossige Bürogebäude entsteht auf knapp 8.400 m² im Gewerbegebiet Hüngert, verkehrsgünstig am Kaarster Kreuz gelegen. Der Umzug mit den inzwischen knapp 80 Mitarbeiter*innen ist für das erste Quartal 2023 geplant.

Spatenstich DGN Kaarst

Startschuss für die Bauarbeiten: Vertreter*innen der SCHÜTT INGENIEURBAU GmbH & Co. KG und des DGN beim ersten Spatenstich im Kaarster Gewerbegebiet Hüngert

Flexibles Raumkonzept

Das neue Gebäude wird aus drei Hauptbaukörpern bestehen, die über zwei Treppenhauskerne inklusive Aufzug verbunden sind. Das mittlere Gebäude wird unterkellert, während die jeweils seitlichen Gebäude als Staffelgeschosse geplant sind. Die zentrale Anordnung von Treppen, Aufzug und beidseitig angeordneten Eingangstüren ermöglicht die Einteilung halber Geschossflächen als je eine Nutzungseinheit.

Das Raumkonzept erlaubt ebenfalls den Zusammenschluss mehrerer Geschossflächen einer Ebene als eine Nutzungseinheit. Im Norden des Grundstücks entstehen Pkw- und Fahrradstellplätze. Die Generalplanung des Neubaus liegt bei der SCHÜTT INGENIEURBAU GmbH & Co. KG.

Viel Platz für effizientes Arbeiten

Das neue Bürogebäude bietet ausreichend Platz für das DGN-Team, das sich in den vergangenen beiden Jahren fast verdoppelt hat - auf mittlerweile knapp 80 Mitarbeiter*innen. "Unser neuer Standort in Kaarst ist nicht nur verkehrsgünstig gelegen, sondern schafft viel Raum für effizientes Arbeiten", freut sich Geschäftsführer Armin Flender. "Das großzügig geschnittene und offen gestaltete Gebäude soll zum einen den erfolgreichen Wachstumskurs der vergangenen Jahre widerspiegeln, zum anderen die Kommunikation und Kreativität der Mitarbeiter fördern."

Team soll weiter wachsen

Als einer der führenden Anbieter ganzheitlicher IT-Lösungen im Gesundheitswesen möchte das DGN sein Team weiter verstärken. Ob Webentwickler*in, Systemadministrator*in oder Kundenberater*in - derzeit sind eine Reihe von Stellen zu besetzen.

Zu den Stellenangeboten des DGN >

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Seit vier Jahren stellt das DGN als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter qualifizierte Zeitstempel nach der europäischen eIDAS-Verordnung aus. Eine neue Tarifstruktur sorgt für Transparenz und Flexibilität - und macht es so noch einfacher, den DGN Zeitstempeldienst zu nutzen. Dabei gibt es weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Mindestvertragslaufzeit.

DGN Zeitstempeldienst

Einer für alle

Wurde bislang zwischen einem Standard- und Businesstarif unterschieden, gelten ab sofort für alle Kunden dieselben Konditionen. Nach der neuen Preisstaffelung sind die ersten fünf Zeitstempel gratis. Je nach Abnahmemenge variiert der Preis danach zwischen 0,01 und 0,09 Euro pro Zeitstempel. Unter www.dgn.de/dgn-zeitstempeldienst gibt es die Möglichkeit, die Kosten im Vorfeld der Bestellung online zu kalkulieren.

In einem Kundenkonto, für das sich Interessenten kostenlos registrieren können, lassen sich mehrere Zeitstempeldienste mit eigener Benutzerkennung parallel einrichten. Kunden erhalten einen tagesaktuellen Kostenüberblick, wie viele Zeitstempel tatsächlich abgerufen wurden.

Hoher Beweiswert

Wann immer der Beweiswert eines Dokuments wichtig ist, belegen qualifizierte Zeitstempel unwiderruflich, wann genau dieses erstellt wurde. Zudem liefern sie die Garantie, dass das Dokument seitdem nicht mehr verändert wurde. Die DGN Zeitstempel gewährleisten in papierlosen Geschäftsprozessen grenzübergreifend eine rechtsgültige Langzeitarchivierung sowie den langfristigen Erhalt der Beweiskraft gemäß eIDAS-Verordnung.

Dank standardkonformer Protokolle lässt sich der DGN Zeitstempeldienst einfach in bestehende Signaturanwendungen integrieren.

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Damit Praxen digitale AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Als einer der zugelassenen KIM-Anbieter stellt das DGN den Dienst in Kooperation mit verschiedenen Partnerunternehmen bereit. Derzeit läuft der Rollout an die Anwender*innen dieser Praxisverwaltungssysteme. 

DGN KIM E-Mail-Dienst

Startschuss am 1. Oktober

Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient*innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Am 1. Oktober 2021 fällt der Startschuss für die eAU. Praxen, die bis dahin noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet sind, können übergangsweise noch bis zu 31. Dezember 2021 das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen.

Sicherer Versand der eAU

Zur technischen Ausstattung für die eAU zählt - neben einem Konnektor- und PVS-Update - der E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Praxen benötigen diesen zwingend, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient*innen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Die KBV empfiehlt Praxen, KIM trotz der eAU-Übergangsfrist zügig zu bestellen und einzurichten: "Erst wenn der KIM-Dienst funktioniert, sollte das PVS im Laufe des vierten Quartals auf die eAU umgestellt werden." Denn mit dem Einspielen des PVS-Updates für die eAU sei das Ausstellen der Papier-AU mit Muster 1 nicht mehr möglich. Praxen müssten dann auch für die Krankenkasse eine Papierbescheinigung ausdrucken und dem Patient mitgeben.

Rollout an Nutzer des DGN TI Pakets

Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) an. Zielgruppe sind die Nutzer des DGN TI-Ausstattungspakets. Die Softwarehäuser sorgen dafür, dass DGN KIM in ihren jeweiligen Systemen installiert, getestet und gepflegt wird. Nur wenn der Fachdienst vollständig in das verwendete PVS integriert ist, lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden.

Bei diesen Softwareanbietern ist DGN KIM bestellbar:

Wunschadresse reservieren

Bereits seit einigen Monaten haben die Anwender dieser PVS die Möglichkeit, sich auf www.dgn.de/kim vorzuregistrieren und ihre Wunsch-E-Mail-Adresse zu reservieren. Bestellt wird der Fachdienst allerdings direkt beim Softwareanbieter, der bei einem vollintegrierten KIM-Dienst zudem telefonischen Support leistet.

Die Kosten für den KIM-Fachdienst werden refinanziert: Praxen erhalten einmalig 100 Euro für die Einrichtung von KIM. Die Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst beträgt bei Arztpraxen 23,40 Euro pro Quartal und Praxis, bei Zahnarztpraxen 16 Euro pro Monat für 2 E-Mail-Adressen pro Praxis (Angaben ohne Gewähr).

Viele Anwendungen erfordern KIM

Viele weitere TI-Fachanwendungen erfordern künftig KIM. So sollen beispielsweise Befunde, Heil- und Kostenpläne, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder darüber ausgetauscht werden – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Zudem ist KIM künftig das einzige zulässige Verfahren für Praxen, um für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe eine Vergütung zu erhalten.

eHBA - ein Muss für eAU, eArztbrief & Co.

Während KIM für eine sichere Datenübermittlung sorgt, dient der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dazu, Dokumente rechtsverbindlich digital zu unterzeichnen. Für viele TI-Anwendungen ist diese qualifizierte eSignatur (qSig) künftig verpflichtend. Die eAU kann übergangsweise auch mit der SMC-B signiert werden.

Berufsgruppenspezifische Heilberufsausweise bietet das DGN-Partnerunternehmen medisign an: www.ehba.de >

medisign eHBA
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Für drei Auszubildende hat am vergangenen Montag ein neuer Lebensabschnitt begonnen: Sie absolvieren eine dreijährige Ausbildung beim Deutschen Gesundheitsnetz (DGN). Wir freuen uns, unsere neuen Azubis auf diesem Weg begleiten zu dürfen und wünschen ihnen einen angenehmen Start ins Berufsleben sowie viel Erfolg und Freude an der Arbeit in unserem Unternehmen.

DGN Azubis

Aller guten Dinge sind 3: Unsere neuen Azubis Finn, Celina und Tobias

Verstärkung für das Technik-Team

Celina (20 Jahre) und Tobias (17 Jahre) lassen sich beim DGN zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker für Systemintegration ausbilden. Dabei durchlaufen sie verschiedene Abteilungen - von der Netzwerkadministration über den telefonischen Kundensupport bis hin zur Softwareentwicklung. Betreut werden die beiden von ihrem Ausbilder Patrick Hatting sowie vom gesamten Technik-Team des DGN.

Celina ist bereits seit einigen Monaten beim DGN tätig und hat bislang in der Kartenproduktion des Trustcenters ausgeholfen. Mit ihrer Ausbildung tritt sie nun in die Fußstapfen ihres großen Bruders Fabian, der im Januar dieses Jahres als allererster DGN-Azubi seine Lehre erfolgreich abgeschlossen hatte.

Erster kaufmännischer Azubi

Nach dem Besuch eines kaufmännischen Berufskollegs stand für den 19-jährigen Finn fest, dass er eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement machen möchte. Auch das DGN betritt damit Neuland, denn Finn ist der erste kaufmännische Azubi des Unternehmens. Erste Anlaufstelle ist für ihn die Abteilung Vertragsdatenmanagement, die zum DGN Kundencenter gehört.

"Finn wird bei uns aber alle Abteilungen durchlaufen - vom Rechnungswesen und Personalmanagement über den Kundenservice bis hin zu Vertrieb und Marketing", erklärt sein Ausbilder Christian Teigeler. "Dadurch erhält er einen fundierten Einblick in die kaufmännischen Abläufe eines mittelständischen Unternehmens sowie in den digitalen Gesundheitsmarkt, einem stetig wachsenden Wirtschaftszweig."

Weitere Stellen zu besetzen

Die drei Neuzugänge wurden im DGN Team herzlich aufgenommen. "Wir setzen nun ganz bewusst auf eigenen Nachwuchs und damit auf die Ausbildung von Fachkräften im eigenen Haus", erklärt DGN-Geschäftsführer Armin Flender."Unseren Azubis wünschen wir einen guten Start und eine spannende Ausbildungszeit."

Ob Webentwickler:in, Systemadministrator:in oder Kundenberater:in - beim Düsseldorfer eHealth-Spezialisten sind derzeit zudem eine Reihe von Stellen für bereits ausgebildete Fachkräfte zu besetzen.

Mehr erfahren über Karriere & Jobs beim DGN >

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DGN Support-Team
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem Support-Bereich.

Von den Überschwemmungen und dem Hochwasser Mitte Juli sind auch viele Praxen, Apotheken und Kliniken betroffen. Wasserschäden, ruiniertes Inventar und eine zerstörte IT-Infrastruktur sind die Folgen. DGN und medisign möchten ihre Kunden in den Hochwassergebieten unterstützen und somit dazu beitragen, dass diese möglichst schnell wieder einsatzbereit sind und die Gesundheitsversorgung aufnehmen können.

Nach dem Hochwasser_Bild von Celina Behnert

Nach dem Hochwasser - ein Bild unserer Auszubildenden Celina Behnert

Starkregen, Hochwasser und Flut haben etliche Regionen Deutschlands hart getroffen – auch die unmittelbare Umgebung der beiden in Düsseldorf ansässigen Partnerunternehmen. "Unser gesamtes Team ist tief betroffen, wie viele Opfer und welche enormen Schäden diese Katastrophe gefordert hat", berichtet Armin Flender, Geschäftsführer von DGN und medisign. "Zusätzlich zu einer Spende zugunsten der ‚Aktion Deutschland Hilft e. V.‘ bieten wir unseren Kunden, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, eine schnelle und unbürokratische Unterstützung an."

Kostenloser Karten-Ersatz

Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) sowie elektronische Heilberufsausweise (eHBA), die dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind, ersetzt medisign kostenlos. Falls der Betrieb aufgrund von Überflutung oder Zerstörung nicht aufrecht gehalten werden kann, werden sämtliche Zahlungen für die Karten bis zum Wiederaufbau der betroffenen Praxis, Apotheke bzw. Klinik ausgesetzt.

Für bereits beantragte Karten gilt: Falls die Meldeadresse (an die elektronische Heilberufsausweise versendet werden) oder die betriebliche Adresse (wohin die SMC-B verschickt werden) aktuell nicht erreichbar ist, wird sich medisign mit der zuständigen Kammer oder K(Z)V in Verbindung setzen, um eine alternative Lieferadresse abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist mit der gematik abgestimmt.

Austausch von DGN GUSboxen

Ebenso werden DGN GUSbox-Router, die durch Wasserschäden unbrauchbar sind, schnell und unkompliziert ausgetauscht. "Wir wünschen allen Betroffenen, die nun mit den Folgen der Flutkatastrophe zu kämpfen haben, viel Kraft", sagt Flender. "Mit unserem Angebot möchten wir einen kleinen Beitrag zum Wiederaufbau leisten."

Ansprechpartner für Betroffene

Vom Hochwasser geschädigte Kunden von medisign und DGN melden sich bitte unter dem Stichwort "Hochwasser" direkt an Herrn Steffen Bucksteeg, der per E-Mail erreichbar ist:

vertrieb@dgnservice.de

Hilfefonds der apoBank

An dieser Stelle möchten wir auch auf den Hilfefonds der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, gemeinsam mit dem DGN Gesellschafter der medisign GmbH, hinweisen:

Die apoBank-Stiftung hat einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt und ruft zu weiteren Spenden an die Stiftung auf. Dabei verdoppelt sie jeden eingehenden Betrag bis zu einer Summe von maximal weiteren 250.000 Euro: "Die Gelder fließen direkt den Hilfswerken der Heilberufler zu, die die Situation vor Ort prüfen und den vom Hochwasser geschädigten Praxen- und Apothekeninhabern schnelle und unkompliziert Unterstützung zukommen lassen können."

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Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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