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Telematikinfrastruktur: Erstattungsbeiträge werden erhöht

Für die technische Ausstattung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie für TI-Anwendungen erhalten Praxen künftig mehr Geld: So wurden die Erstattungsbeiträge für Kartenterminals und den E-Mail-Dienst KIM erhöht. Zudem wird die Anschaffung eines zweiten Kartenlesegeräts für die Komfortsignatur refinanziert.

TI-Konnektor

Der GKV-Spitzenverband hatte zunächst die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung in Richtung marktgerechter Kostenerstattungen abgelehnt. Wie die KVNO berichtet, hat das Bundeschiedsamt nun entschieden, dass die Erstattungsbeträge für Kartenterminals, KIM und weitere TI-Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Nach dem Schiedsspruch wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nun anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschalen erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Pauschalen für Konnektor, Kartenterminals & Zubehör

Praxen erhalten künfitg eine höhere Erstausstattungspauschale für den Konnektor und das stationäre Kartenterminal. Abhängig von der Praxisgröße liegt diese zwischen 1.661,50 und 2.956,50 Euro.

Stationäre Kartenterminals für das Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan eingesetzt werden, werden künftig 677,50 Euro (statt 595 Euro) pro Gerät refinanziert. Außerdem bekommen Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Die Anzahl der Terminals ist abhängig von der Praxisgröße; pro Gerät gibt es ebenfalls 677,50 Euro.

Der Aufsatz "ORGA Protect" für die störanfälligen Kartenterminals "ORGA 6141 online" des Herstellers Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico) wird ebenfalls refinanziert. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher:

  • bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 Euro
  • mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 97,10 Euro

Höhere KIM-Einrichtungspauschale

Für die Einrichtung des E-Mail-Fachdienstes KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Dieser Dienst ist spätestens ab 1. Juli 2022 für die eAU, d. h. den elektronischen Versand von AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen erforderlich, da dann die Übergangsregelung ausläuft.

Das DGN zählt zu den zugelassenen KIM-Anbietern. Der Fachdienst ist über die PVS-Partnerunternehmen des DGN buchbar. Die monatlichen Kosten sowie die einmalige Einrichtungspauschale werden gemäß Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Darüber hinaus bietet das DGN mit der "DGN KIM Klinik Appliance" eine Management-Lösung für KIM an, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist.

Mehr erfahren: dgn.de/kim >

Erstattungsbeiträge für weitere Anwendungen

  • Für das Konnektor-Update zum Notfalldatenmanagement gibt es statt 380 künftig 530 Euro. Die entsprechende Integrationspauschale für PVS-Updates erhöht sich auf 400 Euro (bislang 150 Euro).
  • Ärzte, die in ihre Praxissoftware ein Update für die elektronische Patientenakte (ePA) integrieren, werden mit 350 Euro vergütet (bisher 150 Euro).
  • Neue Betriebskostenpauschalen können beispielsweise für das Notfalldatenmanagement mit 5,25 Euro pro Quartal geltend gemacht werden und für den eMedikamentationsplan mit 7,50 Euro pro Quartal. Für die ePA gibt es 23,25 Euro.
DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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