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Vor einigen Wochen hat die Deutsche Post ihr POSTIDENT-Verfahren auf die ausschließlich digitale Übermittlung der Ident-Unterlagen umgestellt. Dadurch ergeben sich Änderungen beim Antragsprozess der DGN Signaturkarte, der ja eine persönliche Identifikation voraussetzt: Antragsteller müssen von nun an selbst für den Versand der Antragsunterlagen ans DGN Trustcenter sorgen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Im Rahmen der Signaturkarten-Beantragung ist das DGN gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragstellern eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Als verlässliches Verfahren hat sich dabei das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG herauskristallisiert. Dazu weisen sich die Antragsteller unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus.

Nach Abschluss des Identifikationsprozesses wurden die Antragsunterlagen bislang durch die Postfiliale ans DGN Trustcenter verschickt. Dies ist nun nicht mehr der Fall: Antragsteller müssen ihre Unterlagen jetzt selbst ans DGN versenden.

Postversand ans DGN Trustcenter

Nachdem die Antragsteller den Online-Antrag für die DGN Signaturkarte erfolgreich abgeschlossen, die Antragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet haben, schicken sie diese als normale Briefsendung ans DGN Trustcenter:

Deutsches Gesundheitsnetz GmbH
Postfach 10 21 44
40012 Düsseldorf

Wer das POSTIDENT-Verfahren zur Identifizierung gewählt hat, nutzt idealerweise beim Gang zur Postfiliale direkt auch die Gelegenheit, die Antragsunterlagen zu versenden. Praktisch wäre in diesem Fall, den adressierten Umschlag bereits dabei zu haben. Briefumschläge sind jedoch auch vor Ort im Shop der Deutschen Post erhältlich.

So läuft das POSTIDENT-Verfahren ab

Für die Identifzierung in der Postfiliale benötigen Antragsteller:

  • den POSTIDENT-Coupon, den sie mit den Antragsunterlagen ausgedruckt haben
  • das bei der Antragstellung angegebene Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

Post-Mitarbeiter identifizieren die Antragsteller kostenfrei anhand ihres Ausweisdokuments und übermitteln die Identifizierungsdaten elektronisch ans DGN Trustcenter. Daraufhin prüft DGN den Antrag und startet die Produktion der Signaturkarte.

2-Wochen-Frist beachten

Den Weg zur nächstgelegenen Postfiliale sollten Antragsteller möglichst zügig antreten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach Signaturkarten-Antragstellung erfolgen. Sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Daher empfiehlt DGN den Antragstellern, das Gültigkeitsdatum auf dem POSTIDENT-Coupon zu beachten.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
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DGN Support-Team
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem Support-Bereich.

"Ja" zur DGN Signaturkarte: Auch im Standesamt kommen die qualifizierten Signaturkarten aus dem DGN Trustcenter zunehmend zum Einsatz. Die Standesbeamten versehen damit zum Beispiel die Beurkundungen von Geburten und Eheschließungen mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Die Personenstandsregister der Standesämter werden mehr und mehr auf elektronische Register umgestellt. Die Beurkundungen lassen sich somit papierlos und damit kostensparend erstellen, archivieren und ggfls. portofrei auf elektronischem Wege an andere Behörden übermitteln. Für Rechtsgültigkeit sorgt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Technische Ausstattung

Als Standardsoftware kommt das Fachverfahren AutiSta (Abkürzung für "Automation im Standesamt") zum Einsatz, das der Verlag für Standesamtswesen erstmals 1982 auf den Markt brachte. Nach Herstellerangaben bietet es den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die standesamtlichen Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz auszuführen.

Für das elektronische Personenstandsregister benötigt jeder Arbeitsplatz im Standesamt, an dem elektronisch verfügt werden soll, eine sichere Signaturerstellungseinheit, die folgende Komponenten umfasst:

  • Signaturkarte mit einem Zertifikat für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur
  • Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 (d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe)
  • Signatursoftware zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur

Zwei Ausprägungen der DGN Signaturkarte

Der Verlag für Standesamtswesen rät Standesbeamt:innen, die eine neue Signaturkarte oder einen Nachfolger für eine ablaufende Karte benötigen, diese beim DGN zu bestellen. Die DGN Signaturkarte ist stapelsignaturfähig, d. h. bis zu 254 elektronische Dokumente lassen bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen. Sie ist in zwei Ausprägungen erhältlich: DGN sprintCard und DGN businessCard. Der Unterschied: Mit der DGN businessCard lässt sich der berufliche Status nachweisen. Dazu wird die (verkammerte) Berufsbezeichnung, Firmen- oder Behördenzugehörigkeit als Attribut auf die Karte aufgebracht.

Dank komfortabler Expressbestellung ist die DGN Signaturkarte auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar. Auch die für den Signaturkarten-Einsatz notwendigen Kartenlesegeräte sind beim DGN erhältlich.

Quellen & weitere Informationen

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Immer wieder erreicht uns die Frage, ob sich die DGN Signaturkarte auch für die vertrauliche Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nutzen lässt. Die Antwort lautet ja: Mit unserer Karte können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben und sicher an teilnehmende Behörden oder Gerichte übermittelt werden.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Bereits seit 2004 ermöglicht das EGVP die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern. Dazu zählen neben Gerichten, Justizbehörden, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden zum Beispiel auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Privatpersonen.

Rund um die Uhr kommunizieren zu können, Kostenersparnis dank papierloser Übermittlung, eine sofortige signierte Empfangsbestätigung sowie die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung - dies sind die wesentlichen Vorteile des EGVP.

DGN Signaturkarten und Kartenleser

Um die übermittelten Dokumente und Akten rechtsgültig zu unterzeichnen, benötigen Teilnehmer eine qualifizierte Signaturkarte. Beim DGN ist diese in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weiterhin erforderlich ist ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, d. h. mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe. Beim DGN stehen derzeit zwei Kartenleser der Firma ReinerSCT, die für qualifizierte elektronische Signaturen und viele weitere Anwendungen zugelassen sind, zur Auswahl: Während sich der Allrounder cyberJack one für den Einstieg in die Welt der qualifizierten Signatur eignet, unterstützt das Premium-Kartenlesegerät cyberJack® RFID komfort (USB) zusätzlich kontaktlose RFID-Chipkarten mit allen Funktionen bei maximaler Sicherheit.

Online-Mahnantrag signieren

Mit Hilfe der DGN Signaturkarte ist es beispielsweise auch möglich, einen Online-Mahnantrag zu stellen. Das Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird qualifiziert signiert und dann an das zuständige Mahngericht übermittelt.

beA: eSignatur weiterhin möglich

Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Auch hier kann die DGN Signaturkarte für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Einsatz kommen. Ab dem 20.11.2019 ist es indes nicht mehr möglich, unsere Karte zusäzlich für die Anmeldung (Authentisierung) am beA zu verwenden. Grund hierfür ist eine Umstellung der Verschlüsselungsverfahren, die beim beA zum Einsatz kommen.

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Der Vertrauensdiensteanbieter DGN ist ab sofort für das Identifikationsverfahren BehördenIdent zertifiziert. Es richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung – mit dem Ziel, die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte zu vereinfachen.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Wer eine qualifizierte Signaturkarte beantragt, muss sich einer Identitätsprüfung unterziehen. Dazu stehen beim DGN verschiedene Verfahren zur Auswahl. Mit dem BehördenIdent können siegelführende Personen die Mitarbeiter in ihrer Behörde oder Kommune selbst identifizieren. Für Antragsteller entfällt somit der Weg in eine Postfiliale (PostIdent) oder ein alternatives Identifikationsverfahren.

Im DGN-Antragsportal wählen Antragsteller in der Rubrik "Identifizierungsverfahren" die Option "BehördenIdent" aus. Die ausgedruckten Antragsunterlagen übergeben sie einer siegelführenden Person der jeweiligen Behörde (z. B. Personal-, Ordnungs-, Einwohnermeldeamt) und lassen sich von dieser anhand des im Antrag angegebenen Ausweisdokumentes (Personal-, Dienstausweis oder Reisepass) identifizieren.

Die siegelführende Person bestätigt die Identität des Antragsstellers mittels einer öffentlichen Urkunde und schickt die unterschriebenen Antragsunterlagen an das DGN Trustcenter. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Signaturkarte innerhalb weniger Tage produziert und verschickt.

Weitere Informationen zu den qualifizierten DGN Signaturkarten erhalten Interessenten unter www.dgn.de/blog/signieren-verschluesseln oder per Mail an vertrieb@dgnservice.de. Unter www.dgn.de/bea sind die Karten direkt online bestellbar.

Über das DGN

Auf Basis modernster Kommunikations- und Sicherheitstechnologien entwickelt das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) Lösungen für den sicheren und komfortablen Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken und Laboren. Das 1997 gegründete Unternehmen aus Düsseldorf zählt zu den marktführenden IT-Dienstleistern im deutschen Gesundheitswesen. Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach eIDAS produziert das DGN in seinem Trustcenter zudem qualifizierte elektronische Signaturkarten sowie EU-weit gültige Zeitstempel für alle Branchen.

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