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KIM: Neben AU-Bescheinigungen auch Arztbriefe elektronisch übermitteln

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), seit vergangenem Sommer für Praxen verpflichtend, ist derzeit das Haupteinsatzgebiet von KIM. Der Kommunikationsdienst kann jedoch noch einiges mehr: elektronische Arztbriefe schnell, sicher und über Sektorengrenzen hinweg übermitteln.

DGN KIM

Sicher kommunizieren mit KIM

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und soll die papierlose Übermittlung von Dokumenten, etwa von Arztbriefen, Befunden oder Abrechnungsdaten, innerhalb der Telematikinfastruktur (TI) ermöglichen. Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert, so dass sich auch vertrauliche Inhalte sicher versenden lassen. Beim Abruf werden die Nachrichten automatisch für die Empfänger:innen entschlüsselt. Diese können sie dann direkt weiterverarbeiten.

Wer den E-Mail-Fachdienst installiert hat und eine KIM-Adresse besitzt, kann mit allen anderen KIM-Nutzer:innen kommunizieren. Neben Ärzt:innen zählen dazu auch Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeheime sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Damit sich Kommunikationspartner gegenseitig finden können, muss die KIM-Adressen im Verzeichnisdienst (VZD) der TI eingetragen werden.

Vertragsarztpraxen als KIM-Vorreiter

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind Vertragsarztpraxen in punkto KIM die Vorreiter. "Bei den hausärztlichen Praxen, also den Hauptanwendern der eAU, sind inzwischen 90 Prozent an einen KIM-Dienst angeschlossen", so die KBV. Auch bei den allgemeinfachärztlichen und versorgungsebenenübergreifenden Praxen hätten 85 beziehungsweise 84 Prozent mindestens eine KIM-Adresse. Unter den spezial- oder gesondert fachärztlichen Praxen seien es noch knapp zwei Drittel (65 Prozent), die über einen KIM-Dienst verfügen.

Die KBV weist darauf hin, dass die eAU nur eine Nutzungsmöglichkeit von KIM darstellt. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der elektronische Arztbrief. "Denn letztendlich ist der Dienst einem besonders abgesicherten E-Mail-Programm ähnlich, das zudem in das Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert werden kann."

Ressourcen einsparen

Über KIM können Praxen Untersuchungsergebnisse, Befunde oder Laborberichte sicher und schnell digital übermitteln - und somit Porto und Papier sparen. Auf Empfängerseite fällt das Einscannen weg: Die empfangenen Daten lassen sich medienbruchfrei und ohne Zwischenschritte direkt weiterverarbeiten. Auch der in punkto Datenschutz bedenkliche Faxversand könnte dank KIM schon bald der Vergangenheit angehören.

Durch die Integration von KIM in die Benutzeroberfläche der Praxissoftware ist das Versenden und Empfangen von eArztbriefen für Ärzt:innen und ihre Medizinischen Fachangestellten einfach zu handhaben.

Tatsächlich verschicken immer mehr Praxen Arztbriefe auf elektronischem Wege. Dies zeigt das TI-Dashboard der gematik: Waren am 21. Juni des letzten Jahres 963.564 Briefe per KIM übermittelt worden, ist die Zahl bis Mitte Februar bereits auf 4.578.906 angestiegen (Stand 13.02.2023).

eArztbriefe werden gefördert

Seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Laut KBV gelten für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen folgende Voraussetzungen, um eArztbriefe abrechnen zu können:

  • Versand über den Kommunikationsdienst KIM (DGN ist zertifizierter KIM-Anbieter*)
  • Qualifizierte Signatur (QES) mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA, z. B. erhältlich beim DGN-Partner medisign)
  • Das PVS und das eArztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.

Quellen & weitere Informationen

 

* Das DGN bietet seinen KIM-Dienst über verschiedene DGN-Partnerunternehmen (PVS-Hersteller) den Nutzer:innen des DGN TI-Ausstattungspakets an. Bei einigen PVS-Herstellern, darunter auch S3, wird DGN KIM mittels DGN GUSbox ins PVS integriert. Der Dienst wird dann einfach als Komponente auf der DGN GUSbox gebucht. Dadurch ist keine Installation/Konfiguration eines zusätzlichen E-Mail-Clients erforderlich und der Versand von eArztbriefen und anderen Dokumenten erfolgt komfortabel direkt aus dem PVS. Mehr erfahren >

 

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