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Krankenkassen wollen die eAU ab Juli in Praxen durchsetzen

Einem Bericht des Handelsblatts zufolge haben die Krankenkassen angekündigt, ab Juli bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Arztpraxen aktiv zu werden. Spätestens dann müssen Praxen die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden.

TI-Konnektor

Gesetzliche eAU-Pflicht seit Oktober 2021

Eigentlich sind Praxen bereits seit 1. Oktober 2021 gesetzlich verpflichtet, AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln - "wenn technisch möglich", wie es auf der Infoseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur eAU heißt. Da die erforderliche Technik noch nicht überall bereitstand, hatten sich die KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im vergangenen August auf eine Übergangsregelung geeinigt, die bis zu 31. Dezember 2021 gelten sollte: Nicht ausgestattete Praxen konnten demnach weiterhin das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Zudem war es übergangsweise möglich, anstelle des eHBA die SMC-B zum Signieren der digitalen AU-Bescheinigungen einzusetzen.

Nach einer Berechnung von Handelsblatt Inside Digital Health (im Folgenden verkürzt Handelsblatt genannt) wird allerdings aktuell - und damit Monate nach dem eigentlichen Fristablauf - nur jede vierte Krankschreibung elektronisch ausgestellt. Die gematik habe die Berechnung auf Anfrage bestätigt. Eine Umfrage der KBV unter 6.000 Ärzten hatte ergeben, dass viele Praxen noch immer Probleme mit der Technik haben.

Keine weitere Fristverlängerung

Die Übergangsfrist für die eAU soll nun Ende Juni endgültig auslaufen. "Rechtlich müssen alle Ärztinnen und Ärzte bis 1. Juli 2022 eAU-fähig sein, gesonderte Regelungen sind nicht mehr vorgesehen", hatte der GKV-Spitzenverband auf Anfrage des Handelsblatts geantwortet. "Die Krankenkassen werden dann aktiv werden müssen, damit sie das Verfahren mit den Arbeitgebenden sicherstellen können." Ungeklärt sei, wie genau die Krankenkassen vorgehen würden.

Zur Übergangsregelung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sagte Rudolf Ratzel, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dem Handelsblatt: "Sie können durch eine Vereinbarung von Vertragspartnern auf Bundesebene aber kein Gesetz aushebeln." Das Bundesgesundheitsministerium dulde es, dass nur ein kleiner Teil der AU elektronisch ausgestellt wird.

Im Test: eAU-Versand an Arbeitgeber:innen

Die Krankenkassen benötigen die Krankschreibungen in elektronischer Form von Seiten der Ärztinnen und Ärzte spätestens am 1. Januar 2023. Denn dann sind wiederum die Kassen gesetzlich verpflichtet, die AU digital an die Arbeitgeber:innen weiterzuleiten. Anfang des Jahres startete hierzu eine Pilotphase: Einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge wurden bereits eine Million Datensätze zwischen Kassen und Arbeitgeber:innen versandt (Stand: Mitte April).

"Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen", wird die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, in dem Bericht zitiert. "Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert.“ Die KBV hingegen verweist darauf, dass die Zahl von einer Million versandter Datensätze innerhalb eines Quartals zwar einen guten Eindruck erwecke – angesichts von deutschlandweit jährlich 70 bis 90 Millio­nen eAU allerdings nur einen kleinen Bruchteil des tatsächlichen Aufkommens abbilde.

Praxen benötigen KIM

Der gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken hatte dem Deutschen Ärzteblatt berichtet, dass bislang erst etwa 80.000 Ärztinnen und Ärzte an den E-Mail-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ange­schlossen sind (Stand: Mitte April). Die Nutzung vom KIM ist allerdings Grundvoraussetzung, um eAU-Bescheinigungen an die Kassen versenden zu können.

Wer noch nicht mit einem KIM-Dienst ausgestattet ist: Für die Einrichtung erhalten Praxen künftig eine Pauschale von 200 Euro (statt bislang 100 Euro). Auch die monatlichen Kosten werden gemäß Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Das DGN zählt zu den zugelassenen KIM-Anbietern. Der Fachdienst ist über die PVS-Partnerunternehmen des DGN buchbar. Darüber hinaus bietet das DGN mit der "DGN KIM Klinik Appliance" eine Management-Lösung für KIM an, die auf die speziellen IT-Anforderungen von Kliniken zugeschnitten ist.

Mehr erfahren: dgn.de/kim >

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