Die Telematikinfrastruktur ermöglicht künftig verschiedene medizinische Anwendungen, die Abläufe vereinfachen und die Patientenversorgung verbessern können - und somit einen wirklichen Mehrwert für Praxen und Patienten bieten.
Unterschieden werden laut E-Health-Gesetz verpflichtende und freiwillige TI-Anwendungen: Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählt zum Beispiel der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Ob sie das Angebot der freiwilligen Anwendungen nutzen wollen, entscheiden Versicherte hingegen ganz allein. Die Hoheit über ihre Daten liegt bei den Patienten.