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Startklar für die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur vernetzt künftig alle Beteiligten im Gesundheitswesen, um Patienteninformationen sektoren- und systemübergreifend sicher auszutauschen. Beim DGN erhalten Sie die notwendigen technischen Komponenten.

  • Ausstattungspaket aus einer Hand

    Vom Konnektor oder TI-Gateway über das Kartenterminal bis zum VPN-Zugangsdienst - bei uns erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für die Anbindung Ihrer Praxis an die TI.

  • Kostengünstige TI-Anbindung

    In Kooperation mit Ihrem Praxissoftware-Hersteller und unseren Partnern bieten wir Ihnen das DGN TI Starterpaket zu fairen Konditionen an – bei bewährtem Top-Service.

  • Das DGN Serviceversprechen

    Mit unseren umfassenden Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der Inbetriebnahme der notwendigen Komponenten - für eine sichere und komfortable TI-Anbindung.

E-Health: Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte und weitere Akteure des Gesundheitswesens miteinander , damit diese schneller und einfacher miteinander kommunizieren können. Ziel ist es, über eine "Datenautobahn" medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patient:innen nötig sind, system- und sektorenübergreifend auszutauschen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Patientendaten.

TI-Fahrplan & gesetzliche Grundlagen

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) hat den ersten Rahmen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer Anwendungen gesetzt. Seitdem wurde die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene Gesetze vorangetrieben, z. B. mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, auch Digitalisierungsgesetz oder E-Health-Gesetz II genannt), dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sowie mit dem am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Digitalgesetz (DigiG) beschlossen. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das eRezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden. Mehr erfahren >

Aufbau der Telematikinfrastruktur

DGN Telematikinfrastruktur Illustration

Anwendungen der TI

Der Gesetzgeber hat Anwendungen für die TI eingeführt, die in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen teilweise verpflichtend einzusetzen und die Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen sind. Leistungserbringende müssen nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen.

Der folgende Überblick zeigt die TI-Anwendungen und deren Nachweis-Fristen*. Die zuständigen Körperschaften können laut KBV Ausnahmen festlegen, wenn die Leistungserbringenden bestimmte Anwendungen (mit ** gekennzeichnet) im Regelfall nicht nutzen können. So müssen z. B. psychologische Psychotherapeut:innen die eAU und das eRezept nicht vorhalten, um die volle TI-Pauschale zu erhalten.

Die Versicherten entscheiden, ob sie die TI-Anwendungen in Anspruch nehmen möchten. Nur mit ihrer Zustimmung dürfen z. B. Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt werden. Die Hoheit über ihre Daten liegt bei den Patientinnen und Patienten.

Folgende Anwendungen sieht der Gesetzgeber vor:

(inkl. aktuell gültiger Fristen*)

  • VSDM

    Die erste TI-Anwendung, die bereits 2019 eingeführt wurde, war das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM): Die Daten der Versicherten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und ggfls. aktualisiert.
    - 01.01.19 -

  • Elektronischer Arztbrief

    Arztbriefe werden mit dem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und über den Kommunikationsdienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt. Sender und Empfänger erhalten dafür eine Vergütung.
    - 30.06.24 -

  • Elektronischer Medikationsplan

    Der elektronische Medikationsplan (eMP), der auf der eGK abrufbar ist, bietet einen strukturierten Überblick über die Arzneimittel, die Patienten regelmäßig einnehmen.
    - 01.07.23** -

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)

    Alle Versicherten haben die Möglichkeit, Notfalldaten (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.
    - 01.07.23** -

  • Elektronische Patientenakte (ePA)

    Die elektronische Patientenakte beinhaltet die Medikationsliste von Patient:innen sowie wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung, z. B. Arztbriefe und Befundberichte.
    - 01.10.25 -

  • eAU

    Praxen übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen. Arbeitergeber rufen die eAU direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeitenden ab.
    - 01.10.23** -

  • eRezept

    Das elektronische Rezept wird ausschließlich digital erstellt und mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Patienten können es mit ihrer eGK, dem Smartphone oder einem Ausdruck in Apotheken einlösen.
    - 01.01.24** -

  • Datenaustausch mit KIM

    Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Dokumente und Nachrichten werden über Einrichtungs- und Systemgrenzen hinweg per E-Mail verschlüsselt ausgetauscht. Mit dem eHBA lassen sie sich zuvor rechtsgültig digital unterschreiben.
    - 01.07.23 -

  • Datenaustausch mit TIM

    Echtzeit-Kommunikation auch im Gesundheitswesen: Mit dem TI-Messenger können wichtige Informationen als Kurznachrichten ausgetauscht werden - schnell, ortsunabhängig, sektorenübergreifend und vertraulich.

  • Für Zahnarztpraxen: EBZ

    Das für alle Zahnarztpraxen verpflichtende elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) soll Prozesse beschleunigen. Die digitalen Antragsdatensätze werden mit dem eHBA signiert.
    - 01.03.23 -

Technische Komponenten für den Anschluss

Um Heilberufsangehörige an die TI anzuschließen, sind diverse technische Komponenten notwendig. Diese müssen hohen Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit genügen sowie aufwändige Testverfahren bestehen. Sie werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach entsprechenden IT-Sicherheits-Prüfvorschriften geprüft und müssen von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden.

Laut BMG-Verordnung ist seit dem 1. Juli 2023 die folgende Ausstattung Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschalen:

  • TI-Gateway oder Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst und der erforderlichen Upgrades
  • stationäre(s) eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • ggf. mobile(s) Kartenterminal(s)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B)
  • ggf. Anpassungen des eingesetzten Softwaresystems (z. B. Praxisverwaltungssystem, kurz PVS)
Anschlusskabel

DGN TI-Paket

In Kooperation mit verschiedenen PVS-Herstellern und Partnern bietet das DGN ein Ausstattungspaket für die Anbindung von Praxen an die TI an. Es umfasst u. a. ein TI-Gateway und E-Health-Kartenterminals. Praxen können es über den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems beziehen.

Mehr über das DGN TI Starterpaket erfahren >

SMC-B von medisign

medisign, ein gemeinsames Tochterunternehmen des DGN und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, bietet den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, Apotheken, Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie sowie der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege an. Weitere Institutionen folgen.

Mehr erfahren über die SMC-B von medisign >

Elektronischer Heilberufsausweis

Als einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen bietet medisign elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Pflegekräfte und weitere Heil- und Gesundheitsberufe an.

Der eHBA ist für die Nutzung der TI-Anwendungen erforderlich. Die personenbezogene Mikrochipkarte verfügt über drei Funktionen: Authentifizierung, qualifizierte elektronische Signatur (d.h. rechtsgültige digitale Unterschrift) und Verschlüsselung.

Mehr erfahren über den eHBA von medisign >

medisign eHBA

Kosten werden erstattet

Die Kosten für die TI-Anbindung, d. h. die technische Erstausstattung und den laufenden Betrieb, werden durch den GKV-Spitzenverband erstattet. Seit dem 1. Juli 2023 gelten monatliche TI-Pauschalen, die das Bundesministerium festgelegt hatte. Die Höhe der Pauschalen variiert je nach Praxisgröße. Ausgezahlt werden sie allerdings nur dann, wenn die technischen Voraussetzungen für die Nutzung aller gesetzlich geforderten TI-Anwendungen (z. B. ePA und eAU) erfüllt werden. Anderenfalls wird die Pauschale gekürzt beziehungsweise nicht ausgezahlt.

Detaillierte Informationen zu den TI-Pauschalen sind hier zu finden:

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Gerne beraten wir Sie telefonisch zu unseren Produkten oder auch direkt online.

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