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Die TI-Anwendungen im Überblick

Mit der Telematikinfrastruktur wird der system- und sektorenbergreifende Informationsaustausch schneller und einfacher. Die flächendeckend verfügbaren TI-Anwendungen sollen Diagnostik und Therapie verbessern.

Die Telematikinfrastruktur ermöglicht künftig verschiedene medizinische Anwendungen, die Abläufe vereinfachen und die Patientenversorgung verbessern können - und somit einen wirklichen Mehrwert für Praxen und Patienten bieten.

Unterschieden werden laut E-Health-Gesetz verpflichtende und freiwillige TI-Anwendungen: Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählt zum Beispiel der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Ob sie das Angebot der freiwilligen Anwendungen nutzen wollen, entscheiden Versicherte hingegen ganz allein. Die Hoheit über ihre Daten liegt bei den Patienten.

Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Versichertenstammdatenmanagement

Bei der ersten Pflichtanwendung, dem so genannten VSDM werden die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Praxen, die diese Aufgabe nicht erledigen, drohen Honorarkürzungen von 1 %.

Elektronischer Arztbrief

Seit dem 1. Januar 2017 wird der eArztbrief mit 55 Cent vergütet, wenn er mittels eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) qualifiziert signiert und sicher übermittelt wird - aktuell im Sicheren Netz der KVen über KV-Connect, künftig über die TI. Die Vergütung wird 2018 neu verhandelt.

Elektronischer Medikationsplan

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser soll ab 2018 elektronisch von der eGK abrufbar sein. Ab 1. Januar 2019 müssen Ärzte & Apotheker in der Lage sein, den Medikationsplan auf der eGK zu aktualisieren.

Lebensrettende Notfalldaten

Alle Versicherten sollen noch in diesem Jahr die Möglichkeit haben, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind.

Elektronische Patientenakte

Ab 1. Januar 2019 haben die Versicherten Anspruch auf eine sektorenübergreifende elektronische Patientenakte, in der bereits vorhandene Dokumentationen wie eArztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz, Impfausweis etc. aufbewahrt werden können.

Telemedizinische Anwendungen

Das E-Health-Gesetz sieht telemedizinische Leistungen vor, die v. a. älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute kommen sollen - z. B. die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und Online-Videosprechstunden, die seit April 2017 vergütet bzw. gefördert werden.