TI: Komplexitätszuschlag für größere Praxen
08.10.2018
Größere Praxen erhalten ab jetzt mehr Geld für die TI-Anbindung: Der so genannte Komplexitätszuschlag wird zusätzlich zur Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken.

Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können die Kassenärztlichen Vereinigungen den Komplexitätszuschlag schon ab diesem Monat an Praxen auszahlen, die aufgrund ihrer Größe Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben. Der Zuschlag gilt auch rückwirkend, also für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten hatten und an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.
Bis zu 460 Euro mehr
Laut der Vereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband getroffen hat, erhalten:
- Praxen mit mehr als drei Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 230 Euro
- Praxen mit mehr als sechs Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 460 Euro
Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Ärzte in der Praxis ist deren Tätigkeitsumfang laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid (kumuliertes Vollzeitäquivalent).
Die KBV hatte sich für höhere Erstattungsbeträge eingesetzt, da die Einbindung mehrerer stationärer Kartenterminals einen besonderen Aufwand bedeutet. Nach der TI-Finanzierungsvereinbarung können Praxen mit vier bis sechs Ärzten oder Psychotherapeuten zwei Terminals erhalten, noch größere Praxen drei Terminals.
Quellen & weitere Informationen
- KBV-Praxisnachrichten: "Frist zur TI-Anbindung wird verlängert - Mehr Geld für größere Praxen"
- KBV-Infoblatt: "Finanzierung der Erstausstattung und der laufenden Betriebskosten" (Stand: 04.10.18, PDF-Format, 23 KB)
- DGN-Hintergrundbeitrag: "Startklar für die Telematikinfrastruktur"
- Informationen zum DGN TI Starterpaket
- DGN TI Guide (16 Seiten, PDF-Format, 1,4 MB)
Autor: Katja Chalupka

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