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Seit dem 1. April 2017 gilt die Neufassung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das die rechtlichen Voraussetzungen für die Leiharbeit regelt. Demnach müssen Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister und Entleiher nun vor Beginn der Arbeitnehmerüberlassung einen Vertrag schließen. Dies ist auch in digitaler Form möglich, wenn der Vertrag mit einer qualifizierten Signatur versehen wird. Die notwendige elektronische Signaturkarte bietet der Vertrauensdiensteanbieter DGN zu günstigen Konditionen an.

Tastatur mit DGN Signaturkarte

Gemäß § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bedarf der Vertrag zwischen dem Ver- und Entleiher der Schriftform. Ein elektronischer Vertragsabschluss ist möglich und empfiehlt sich vor allem dann, wenn kurzfristig Mitarbeiter zur Verfügung gestellt und Verzögerungen durch den Postversand vermieden werden sollen. Damit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag rechtsgültig ist, müssen ihn beide Parteien mit einer qualifizierten Signaturkarte unterzeichnen.

Die qualifizierten Signaturkarten des DGN erfüllen das so genannte Schriftformerfordernis bei Arbeitsnehmerüberlassungsverträgen. Sie enthalten je ein Zertifikat für die qualifizierte Signatur, Verschlüsselung und Authentifizierung. Karteninhaber können sich mit der Signaturkarte verbindlich und eindeutig identifizieren (z. B. an Webportalen) sowie Dokumente rechtsgültig signieren und für den Transportweg sicher verschlüsseln. Die Zertifikate basieren auf den Sicherheitsstandards 2048Bit RSA und SHA-512 und sind bis zu fünf Jahre gültig.

Die DGN Signaturkarten sind in zwei Ausprägungen erhältlich: als Einzelsignaturkarte (DGN sprintCard) sowie als Stapelsignaturkarte (DGN businessCard), mit der sich bis zu 254 elektronische Dokumente bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe rechtsgültig unterzeichnen lassen. Wer möchte, kann seine Berufsgruppen-, Organisations- oder Firmenzugehörigkeit als Attribut auf die DGN businessCard aufbringen lassen - als Nachweis seines beruflichen Status. Dank komfortabler Expressbestellung sind die DGN Signaturkarten auf Wunsch innerhalb weniger Stunden verfügbar.

Weitere Informationen zum DGN Signaturkarten-Angebot, das auf Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister und deren Kunden zugeschnitten ist, finden Interessenten unter:

www.dgn.de/arbeitnehmerueberlassung

 

Über das DGN

Die DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH (DGN) ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen Signaturverordnung eIDAS für elektronische Identifikationssysteme und digitale Signaturen (electronic Identification and Signature). In seinem mandantenfähigen Trustcenter produziert der Düsseldorfer IT-Dienstleister qualifizierte Signaturkarten, die branchenübergreifend einsetzbar sind, sowie qualifizierte Zeitstempel. Das DGN blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der elektronischen Signatur zurück. Mehr als 100.000 Karten wurden bereits im DGN Trustcenter produziert. Im Jahr 2007 wurde das DGN als Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) durch die Bundesnetzagentur akkreditiert. Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
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