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Muster 6: Mehr digitale Überweisungen ab April 2018

Das Einsatzspektrum des digitalen Musters 6 wird größer: Ein Arzt kann es ab dem zweiten Quartal dieses Jahres zum Beispiel nutzen, um Langzeit-EKG-Daten zur Auswertung an einen qualifizierten Vertragsarzt zu versenden. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis lässt sich der digitale Überweisungsschein rechtsgültig unterzeichnen. Dieser darf immer dann verwendet werden, wenn beim überweisungsannehmenden Arzt kein Patientenkontakt erforderlich ist. 

Der eHBA von medisign ermöglicht die Stapelsignatur.

Muster 6, 10 und 10A gibt es digital

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich als Partner des Bundesmantelvertrags in der Anlage 2b auf die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten digitaler Vordrucke geeinigt. Das digitale Muster 6, das bislang auf Überweisungen zum radiologischen Telekonsil beschränkt war, kann ab April auch für Überweisungen vom Chirurgen zum Pathologen und das papierlose Übermitteln von Daten für ein geriatrisches Assessment genutzt werden.

Bereits seit Juli 2017 dürfen Ärzte Laborüberweisungen über das digitale Muster 10 übermitteln sowie Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften mit dem digitalen Muster 10A papierlos anfordern. Dies ermöglicht eine schnelle, sichere und einfache Kommunikation zwischen Praxen und Laboren ohne Medienbrüche.

Was Praxen für digitale Vordrucke benötigen

Die Anlage 2b regelt die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung und die zu erfüllenden technischen Anforderungen. Welche Komponenten Praxen benötigen, zeigt der folgende Überblick:

Zertifizierte Software
Die Praxissoftware, die zum Erstellen und Auslesen digitaler Vordrucke genutzt wird, muss von der KBV zertifiziert sein (s. u.).
Elektronischer Arzt- bzw. Heilberufsausweis (eHBA)
Nach § 2 Absatz 4 ist festgelegt, dass digitale Vordrucke generell mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert, d. h. rechtsgültig signiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anforderungen von Laboratoriumsuntersuchungen in Laborgemeinschaften auf Muster 10A: Diese dürfen Ärzte ohne Signatur versenden, weil der anfordernde Arzt ja selbst Mitglied der Laborgemeinschaft ist. Den einzigen derzeit von den Ärztekammern zugelassenen eHBA bietet das DGN-Tochterunternehmen medisign an. Dank Stapelsignaturfunktion können Ärzte bis zu 254 digitale Vordrucke zeitsparend mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren.
Zubehör für die eSignatur
Für die Signatur digitaler Vordrucke hat medisign ein Starterpaket zusammengestellt, das den Kartenleser Cherry ST-2000, die Software SecSigner mit Stapelsignaturfunktion, 24 Monate Telefonsupport sowie 24 Monate Software-Wartung umfasst.
KV-Connect für die sichere Datenübermittlung
Digitale Vordrucke müssen auf einem sicheren Weg übermittelt werden. So muss während des Versands der Übertragungsinhalt Ende-zu-Ende verschlüsselt sein und auf dem Übermittlungsweg eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden. Laut KBV werden die Anforderungen durch den Kommunikationsdienst KV-Connect erfüllt. Die KV Telematik GmbH hat deshalb die Anwendung "DiMus" spezifiziert, mit der die digitalen Muster entsprechend der Vorgaben des BMV-Ä übermittelt werden können. Zu den Herstellern, die das Prüfverfahren zur ordnungsgemäßen Implementierung dieser Anwendung erfolgreich abgeschlossen haben, zählt auch das DGN mit seiner DGN GUSbox.
KV-SafeNet-Anschluss
Für die Nutzung des Kommunikationsdienstes KV-Connect, der im Sicheren Netz der KVen (SNK) bereitgestellt wird, benötigen Praxen einen KV-SafeNet-Anschluss, den nur zertifizierte Provider wie das DGN anbieten.

Elektronische Arztbriefe: Förderung bleibt bestehen

Die beschriebene technische Ausstattung macht Praxen gleichzeitig startklar für den Versand elektronischer Arztbriefe. Dieser wird weiterhin mit 55 Cent pro Brief vergütet. Darauf hat sich die KBV mit den Krankenkassen geeinigt. Die Regelung gilt so lange, bis in der Telematikinfrastruktur spezielle Dienste zum Versand der Briefe zur Verfügung stehen, längstens bis 30. Juni 2019.

Die Krankenkassen zahlen laut Übergangsregelung im Bundesmantelvertrag für jeden elektronisch übermittelten Brief 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang, wenn die Übertragung entsprechend der KBV-Richtlinie erfolgt und der Brief mit dem eHBA qualifiziert elektronisch signiert wurde.

DGN Team KC

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
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