Muster 6: Mehr digitale Überweisungen ab April 2018
16.01.2018
Das Einsatzspektrum des digitalen Musters 6 wird größer: Ein Arzt kann es ab dem zweiten Quartal dieses Jahres zum Beispiel nutzen, um Langzeit-EKG-Daten zur Auswertung an einen qualifizierten Vertragsarzt zu versenden. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis lässt sich der digitale Überweisungsschein rechtsgültig unterzeichnen. Dieser darf immer dann verwendet werden, wenn beim überweisungsannehmenden Arzt kein Patientenkontakt erforderlich ist.

Muster 6, 10 und 10A gibt es digital
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich als Partner des Bundesmantelvertrags in der Anlage 2b auf die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten digitaler Vordrucke geeinigt. Das digitale Muster 6, das bislang auf Überweisungen zum radiologischen Telekonsil beschränkt war, kann ab April auch für Überweisungen vom Chirurgen zum Pathologen und das papierlose Übermitteln von Daten für ein geriatrisches Assessment genutzt werden.
Bereits seit Juli 2017 dürfen Ärzte Laborüberweisungen über das digitale Muster 10 übermitteln sowie Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften mit dem digitalen Muster 10A papierlos anfordern. Dies ermöglicht eine schnelle, sichere und einfache Kommunikation zwischen Praxen und Laboren ohne Medienbrüche.
Was Praxen für digitale Vordrucke benötigen
Die Anlage 2b regelt die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung und die zu erfüllenden technischen Anforderungen. Welche Komponenten Praxen benötigen, zeigt der folgende Überblick:
Elektronische Arztbriefe: Förderung bleibt bestehen
Die beschriebene technische Ausstattung macht Praxen gleichzeitig startklar für den Versand elektronischer Arztbriefe. Dieser wird weiterhin mit 55 Cent pro Brief vergütet. Darauf hat sich die KBV mit den Krankenkassen geeinigt. Die Regelung gilt so lange, bis in der Telematikinfrastruktur spezielle Dienste zum Versand der Briefe zur Verfügung stehen, längstens bis 30. Juni 2019.
Die Krankenkassen zahlen laut Übergangsregelung im Bundesmantelvertrag für jeden elektronisch übermittelten Brief 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang, wenn die Übertragung entsprechend der KBV-Richtlinie erfolgt und der Brief mit dem eHBA qualifiziert elektronisch signiert wurde.
Quellen & weitere Informationen
- KBV-Praxisnachrichten: "Im Überblick: Neuerungen und Änderungen 2018"
- KBV: Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke - Anlage 2b BMV-Ä (PDF-Format)
- KBV: Änderungsvereinbarung zur Anlage 2b BMV-Ä (PDF-Format)
- KBV: Zulassungslisten für Praxisverwaltungssysteme
- KV Telematik: Audit-Register für "DiMus" und weitere KV-Connect-Anwendungen
- DGN: KV-Connect mit der DGN GUSbox
- DGN: KV-SafeNet-Zugang mit der DGN GUSbox
- DGN: "DGN GUSbox ist für den Versand digitaler Muster zertifiziert"
- DGN: Laboraufträge papierlos abwickeln
- medisign: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Autor: Katja Chalupka

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