Digitale Vordrucke: Ende der Papierflut
31.01.2017
Das radiologische Telekonsil und papierlose Laboraufträge markieren den Start – weitere digitale Vordrucke sollen laut KBV und GKV-Spitzenverband perspektivisch hinzukommen. Dank qualifizierter Signatur mit dem eHBA lässt sich die Beauftragung komplett elektronisch abwickeln. Das sorgt für Bürokratieabbau in der Praxis und mehr Effizienz. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein, in dem 20 Arztpraxen des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg (PNHL) derzeit die Laborbeauftragung ohne Papier erproben.

Die neue Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte regelt die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung. Darin haben KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, welche Vordrucke Vertragsärzte künftig in digitaler Form nutzen können:
- ab 1.4.2017: Muster 6 “Überweisungsschein” – jedoch ausschließlich, um ein radiologisches Telekonsil zu beauftragen
- ab 1.7.2017: Muster 10 “Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung”
- ab 1.7.2017: Muster 10A “Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften”
Signatur mit dem eHBA
Die Anlage regelt auch, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Nach § 2 Absatz 4 der Anlage 2b ist festgelegt, dass digitale Vordrucke generell mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert, d. h. rechtsgültig signiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anforderungen von Laboratoriumsuntersuchungen in Laborgemeinschaften auf Muster 10A: Diese dürfen Ärzte ohne Signatur versenden, weil der anfordernde Arzt ja selbst Mitglied der Laborgemeinschaft ist.
Verschlüsselte Übermittlung
Digitale Vordrucke müssen auf einem sicheren Weg übermittelt werden. Bis ein entsprechender Dienst in der Telematikinfrastruktur erreichbar ist, sind andere Dienste zu nutzen, die den in der Anlage 2b definierten Sicherheitsanforderungen entsprechen. So muss während des Versands der Übertragungsinhalt Ende-zu-Ende verschlüsselt sein und auf dem Übermittlungsweg eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden. Laut KBV eignet sich zum Beispiel für den Versand von Muster 10 und 10A der Kommunikationsdienst KV-Connect.
Laboraufträge stapelweise signieren
Mit den Mustern 10 und 10A werden ab Juli zwei Vordrucke digitalisiert, die am häufigsten im Praxisalltag zum Einsatz kommen: Nach Angaben der KBV werden rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine pro Jahr ausgestellt. "Wenn die Aufträge künftig nicht mehr ausgedruckt und mit den Proben versendet werden müssen, spart dies vor allem größeren Praxen enorm viel Papier und zugleich werden Medienbrüche vermieden", erklärt DGN-Geschäftsführer Armin Flender. "Dank der Stapelsignaturfunktion des eHBA lassen sich bis zu 254 Laboraufträge bequem und zeitsparend in einem Schwung signieren - mit nur einer PIN-Eingabe."
Erfolgreiches Pilotprojekt
Wie gut dies im Praxisalltag funktioniert, zeigt ein Pilotprojekt zur komplett papierlosen Laborbeauftragung in Schleswig-Holstein, das bereits vor etwa zwei Jahren gestartet ist. Beteiligt sind neben dem DGN der deutschlandweit tätige LADR Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen, die KV Schleswig-Holstein und 20 Arztpraxen des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg (PNHL). Allein im vergangenen Jahr wurden rund 50.000 Laboranforderungen qualifiziert signiert und online übertragen. "Der papierlose und medienbruchfreie Laborauftragsprozess soll zum einen eine verwechslungssichere Zuordnung von Patienten-, Auftrags-, Befund- und Abrechnungsdaten sicherstellen", erläutert Flender. "Zum anderen trägt er dazu bei, Praxisabläufe zu optimieren, Auftrags- und Abrechnungsleistungen transparenter zu machen und den Prozess der Laborauftragserteilung zu entbürokratisieren."
So funktioniert es:
Mit dem Labor Order Entry Modul (kurz LOEM), einem Softwaremodul auf dem KV-SafeNet-Router DGN GUSbox, erzeugen Ärzte und Praxismitarbeiter Laboraufträge in digitaler Form. Diese werden als LDT-Datei ans Labor übermittelt und zudem im LOEM-Auftragsarchiv als PDF-Dateien abgespeichert. Der Arzt unterzeichnet die Aufträge im PDF-Format mit seiner qualifizierten Signaturkarte rechtsverbindlich und schickt sie gesammelt ans Labor. Im Pilotprojekt wird aktuell die DGN Stapelsignaturkarte genutzt, die sich jedoch jederzeit durch den eHBA ersetzen ließe. Um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten, übermitteln die teilnehmenden Praxen ihre Laboranforderungen ausschließlich über das KV-SafeNet. Für die geforderte Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselung der übertragenen Daten sorgt SafeMail, der durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zertifizierte Datendienst der KV Schleswig-Holstein.
Telekonsile werden vergütet
Um ein radiologisches Telekonsil zu beauftragen, können Ärzte nicht nur, sondern müssen sogar ab 1. April dieses Jahres das digitale Muster 6 nutzen. Grund hierfür ist, dass auch die Röntgenbilder elektronisch übermittelt werden. Das E-Health-Gesetz sieht dafür eine Vergütung vor: So erhalten Ärzte für eine telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Aufnahmen 9,58 Euro. Die Beauftragung wird allerdings für maximal 3,75 Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis vergütet, in denen mindestens eine Röntgen- oder CT-Aufnahme berechnet wurde, für die ein Telekonsil grundsätzlich in Frage käme.
Was Praxen für digitale Vordrucke benötigen
Welche technische Ausstattung brauchen Praxen, um Überweisungen zum Labor (Muster 10 und 10A) und Aufträge für ein radiologisches Telekonsil (Muster 6) digital abzuwickeln? Hier ein Überblick über die notwendigen Komponenten, die Praxen gleichzeitig startklar für die eArztbrief-Förderung machen:
Quellen & weitere Informationen
- KBV-Praxisnachrichten: "Nutzung digitaler Vordrucke wird möglich" (nicht mehr online verfügbar)
- KBV: Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (PDF-Format)
- DGN-Beitrag "LOEM: Digitale Laborbeauftragung leicht gemacht"
- KBV-Praxisnachrichten: "Telekonsile: Vereinbarung zur Vergütung geschlossen" (nicht mehr online verfügbar)
Autor: Katja Chalupka

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