Der eArztausweis - Eintrittskarte für die Gesundheitstelematik
Der elektronische Arztausweis (eArztausweis) ist bereits für die Mitglieder mehrerer Ärztekammern erhältlich. Kammern und KVen bieten verschiedene Funktionen für die Nutzung des eArztausweises, z. B. die Online-Abrechnung. Daher haben wir für Sie im Folgenden eine Übersicht mit den wichtigsten aktuellen Infos zur Karte zusammengestellt.
Was ist der eArztausweis?
- Ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat.
- Ein Berufsausweis für Ärzte, der zur Legitimierung dient.
- Eine Signaturkarte, die einen Mikroprozessorchip enthält.
Was kann der eArztausweis?
- Er dient der Authentifizierung, d. h. Ihre Identität als Karteninhaber kann von den elektronischen Systemen, bei denen Sie sich anmelden, erkannt werden.
- Er kann elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den elektronischen Versand sicher ver- und entschlüsseln
Welche Anwendungen kann ich zurzeit mit dem eArztausweis nutzen?
- Die Online-Abrechnung bei verschiedenen KVen und weitere Angebote wie die Doctor-to-Doctor-Anwendungen
- Den E-Arztbrief
Wie erhalte ich den eArztausweis?
Die Voraussetzungen für den Antrag klären Sie am Besten zunächst mit Ihrer zuständigen Landesärztekammer. Mit der bei der Kammer erhältlichen Antragsnummer können Sie anschließend das Online-Formular ausfüllen. (Die Online-Beantragung mit den Schritten ausfüllen ? ausdrucken ? unterschreiben ist verpflichtend). Außerdem muss Ihre Identität als Antragsteller mit dem Post-Ident- oder dem Kammer-Ident-Verfahren geklärt werden. Mitarbeiter der jeweiligen Stellen identifizieren Sie anhand des Personalausweises.
Welche Ausstattung benötige ich für den eArztausweis?
- Notwendig ist ein Kartenlesegerät. Wollen Sie Dokumente elektronisch signieren, so muss der Kartenleser für qualifizierte Signaturen zugelassen sein.
- Software für die Kartenanwendung (anmelden, signieren, verschlüsseln).
- Beide Komponenten sind beim Anbieter des eArztausweises erhältlich.